Abgesehen von einigen spektakulären Großschäden – meist verursacht durch Cyberangriffe – schaffen es nur wenige IT-Schäden in die Medien. Haben Unternehmen und Freiberufler denn vor allem mit Cyberkriminalität zu kämpfen? Diesen Eindruck könnte man durch die öffentliche Berichterstattung bekommen. Tatsächlich gelangen die meisten Schadensarten nicht auf das Radar der Journalisten – zu vielfältig oder komplex sind die verschiedenen Fälle. Vermögensschäden machen dabei über 80% der Vorfälle aus: Sie reichen von Urheberrechtsverletzungen über Datenverluste und Beratungsfehler bis hin zu Vertragsbruch durch verpasste Deadlines.
Als IT-Freiberufler muss man stets mit dem Unerwarteten rechnen. Doch lassen sich bei IT-Schäden derzeit einige Trends ausmachen.
1. Unterschätztes Risiko: Verzögerungsschäden
Verzögerungsschäden sind laut dem Versicherer Hiscox die häufigste Ursache für IT-Schadensfälle. Ist etwa im Projektvertrag ein konkreter Fertigstellungstermin vereinbart, kann Ihr Auftraggeber Schadensersatz verlangen, wenn Sie den Termin nicht halten können. Selbst bei gewissenhafter Zeitplanung können unvorhersehbare Ereignisse (z.B. ein schwerer Krankheitsfall) zu Verzögerungen im Projekt führen. Für die wirtschaftlichen Einbußen, die etwa der verspätete Einsatz einer Abrechnungs-Software mit sich bringen, können Sie dann unter Umständen haftbar gemacht werden. Achten Sie daher darauf, dass Ihre IT-Haftpflichtversicherung auch Schäden durch Leistungsverzug abdeckt.
2. Wettbewerbsverstöße haben bei IT-Schäden zugenommen
Die Fülle gesetzlicher Regelungen, die Dienstleister und Unternehmen beachten müssen, wird immer größer. Schnell kommt es online zu einem Wettbewerbsverstoß und einer Abmahnung: Mal fehlt eine Grundpreisangabe, mal werden Cookie-Richtlinien missachtet oder irreführende Werbeanzeigen gerügt. In den letzten Jahren ist eine regelrechte „Abmahn-Industrie“ gewachsen, die aus Verstößen Profit schlägt und oft auch unberechtigte Abmahnungen erteilt. Hier bleibt die Hoffnung, dass das kürzlich beschlossene Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs diesen Abmahnmissbrauch künftig eindämmt.
3. Häufige Klagen wegen Schlechtleistung
Bei jedem achten IT-Haftpflichtfall handelt es sich laut dem Versicherer Markel um Schlechtleistung – Tendenz steigend. Dabei wirft der Auftraggeber dem IT-Dienstleister einen gravierenden Fehler vor, etwa bei der Programmierung oder Installation. So kann beispielsweise ein Fehler in der Softwarekonfiguration dazu führen, dass die Datenverarbeitung langsamer wird oder Buchungsanfragen verloren gehen. In diesem Fall kann der Kunde nicht nur eine Nachbesserung verlangen, sondern auch Schadensersatz für finanzielle Einbußen.
4. Datenverlust durch mangelhafte Backups
Nach wie vor ein Klassiker unter den IT-Haftpflichtschäden ist der Datenverlust. Gehen Kundendaten durch fehlende oder fehlerhafte Backups verloren, ist deren Wiederherstellung oft sehr kostspielig. Im schlimmsten Fall werden über 100.000 Euro fällig. Inwieweit der IT-Dienstleister für den Schaden haftet, wird oft erst vor Gericht geklärt. Denn nicht selten liegt zumindest eine Teilschuld beim Auftraggeber. In diesem Fall hilft der passive Rechtsschutz, der Teil einer jeden IT-Haftpflichtversicherung ist.
5. Cyberkriminalität: selten, aber teuer
Die Zahl der Fälle, in denen IT-Dienstleister für Cyberschäden bei Dritten verantwortlich sind, ist glücklicherweise sehr niedrig. Doch so gering die Schadenswahrscheinlichkeit ist, umso höher sind die möglichen Kosten. Gängige Versicherer rechnen mit Cyber-Fremdschäden bis rund 1 Mio. Euro. Schleust beispielsweise ein IT-Freiberufler bei seinem Kunden versehentlich ein Virus ein, das zu einem Systemabsturz führt, kann dieser ihn auf Schadensersatz für den Betriebsausfall und sämtliche Folgekosten verklagen.
Solche Schäden bei Dritten sind in der Regel über die IT-Haftpflichtversicherung abgesichert. Es empfiehlt sich, diese um eine Cyber-Versicherung zu ergänzen, um auch sein eigenes Unternehmen gegen Angriffe zu wappnen.