So manche Architekten, Beratende Ingenieure und Sachverständige leiden derzeit unter Umsatzeinbrüchen, da Projekte abgesagt oder verschoben wurden. Die Akquise neuer Aufträge gestaltet sich in einigen Teilen der Baubranche schwierig, weshalb die betroffenen Planer versuchen, ihre laufenden Kosten möglichst niedrig zu halten. Welche Möglichkeiten gibt es hier bei der Berufshaftpflichtversicherung?
Um es vorwegzunehmen: Die oft nachgefragte Ruheversicherung eignet sich nicht, um Einkommensschwankungen zu kompensieren. Sie ist eine Sonderform für nicht tätige Freiberufler. Wer weiterhin Akquise betreibt – selbst wenn sie erfolglos bleibt – gilt bereits als beruflich aktiv. Für Zeiten niedrigen Einkommens können spezialisierte Makler andere Lösungen finden (mehr dazu unten).
Für wen eignet sich eine Ruheversicherung?
Doch was hat es nun mit der Ruheversicherung auf sich, auf die sogar einige Architekten- oder Ingenieurkammern ihre Mitglieder explizit hinweisen? Etliche Versicherer bieten ihren Kunden an, ihre Berufshaftpflichtversicherung ruhend zu stellen, wenn sie über längere Zeit nicht beruflich aktiv sind. Gängige Gründe sind zum Beispiel:
- Mutterschutz und Elternzeit
- längere Pflege von Familienangehörigen
- Krankheit des Versicherungsnehmers von ungewisser Dauer
- längerer Auslandsaufenthalt ohne Berufsausübung
- Aufnahme einer zeitlich befristeten Anstellung (ohne nebenberufliche Selbständigkeit)
Vorteile: Kammereintrag und Betriebshaftpflicht
Wird die eigene freiberufliche Tätigkeit für (voraussichtlich) mindestens 12 Monate unterbrochen, macht eine Ruheversicherung Sinn. Damit behält der Planer sein Anrecht auf die bisher vereinbarten Konditionen und kann den Versicherungsschutz jederzeit unkompliziert wieder aufnehmen. Da viele Ingenieur- und Architektenkammern bestimmte Ruheversicherungen akzeptieren, können Planer auf diese Weise oft Kammereintrag und Titel behalten. Dies ist auch der Grund, weshalb manche Architekten oder Ingenieure im (endgültigen) Ruhestand ihre Versicherung nicht kündigen, sondern lieber ruhend stellen.
Mit einer Ruheversicherung ist es zudem möglich, weiterhin Versicherungsschutz für die Betriebshaftpflicht sowie für Umweltschäden zu behalten; das eigene Büro ist damit weiterhin versichert. Wer seine Privathaftpflicht bisher über die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt hatte, sollte Rücksprache mit seinem Makler bzw. Versicherer halten, wie dieser in der Ruhezeit fortgesetzt werden kann.
Wird der Planer wieder beruflich tätig, indem er sich beispielsweise an Ausschreibungen beteiligt, für Freunde ein Gefälligkeitsgutachten erstellt oder einen Auftrag annimmt, so muss er dies unverzüglich dem Versicherer melden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Versicherung für etwaige Schäden nicht eintritt. Spätestens, wenn der Versicherte mit der Beitragsrechnung die jährliche Aufforderung zur Umsatzmeldung erhält, muss er diese Meldung nachholen. Dann wird der ursprüngliche Vertrag wieder in Kraft gesetzt, gemäß des Beitrages, der sich aus dem Honorarumsatz ergibt (meist der Mindestbeitrag). Dieser Automatismus ist auch der Grund, weshalb viele Kammern einen Ruhevertrag als Alternative akzeptieren und teilweise sogar empfehlen.
Alternativen zur Ruheversicherung
Wer weiterhin freiberuflich tätig sein möchte, aber derzeit keine oder kaum Aufträge hat, benötigt keine Ruheversicherung, sondern preiswerten Basis-Versicherungsschutz. Versicherungsbeiträge sind immer im Voraus zu zahlen. Je früher sich das in Schwierigkeiten geratene Planungsbüro an seinen Makler wendet, desto besser. Im Idealfall wird der Vertrag noch vor der nächsten Beitragsfälligkeit angepasst. Es gibt viele Möglichkeiten der Gestaltung, die Einfluss auf die Höhe des Beitrags haben. Neben den Umsätzen sind die Höhe der Versicherungssummen, der Selbstbeteiligung und die Zahlweise die gängigsten Faktoren, um die Prämie zu bestimmen.
Wenn der Ingenieur oder die Architektin später wieder mehr Geld verdient, wird die Leistung der Berufshaftpflichtversicherung je nach Höhe des Honorars und des Bedarfs wieder aufgestockt. Spezialisierte Makler wissen, welche Tarife sich hierfür eignen beziehungsweise welche Versicherungsgesellschaften günstige Lösungen anbieten. Zudem gibt es Unterschiede bei der Risikobewertung unter den Anbietern, was sich auf die Versicherungsprämie auswirkt. Daher lohnt es sich, unterschiedliche Angebote einzuholen und zu vergleichen.
Wichtig ist in jedem Fall, die Berufshaftpflichtversicherung nicht einfach ersatzlos zu kündigen, um Versicherungslücken zu vermeiden. Sprechen Sie uns gern an, gemeinsam finden wir für Sie die beste Lösung!