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Wie wird man Beratender Ingenieur?

von | 13. Jul. 2021

Wer sich als Ingenieur selbständig machen will, steht schnell vor der Frage: Will ich „Beratender Ingenieur“ oder „Beratende Ingenieurin“ werden? Mit diesem Titel hebt sich ein Bauingenieur oder Fachingenieur von anderen Freiberuflern ab, denn er stellt ein Qualitätssiegel dar. Die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ darf nur tragen, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt und Pflichten übernimmt.

Formelle Voraussetzungen

Möchten Sie die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ oder „Beratende Ingenieurin“ führen, müssen Sie sich in eine Liste Beratender Ingenieure eintragen lassen. Diese werden von den Landesingenieurkammern geführt, das heißt, Sie müssen Kammermitglied werden. Die Voraussetzungen für eine Eintragung unterscheiden sich leicht, je nach Bundesland. Meist gelten folgende Voraussetzungen:

  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur(in)“  durch einen Hochschulabschluss (mindestens dreijähriges Studium einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung)
  • Mindestens drei Jahre Berufserfahrung
  • Eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung als Freiberufler (mehr dazu siehe unter „Pflichten“)
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung, um Bauherren- und Verbraucherschutz zu gewährleisten

Zuständig ist die Ingenieurkammer des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Tätigkeitsschwerpunkt und/oder Ihren Wohnsitz haben.

Was leisten Beratende Ingenieure?

Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure sind spezialisiert, arbeiten analytisch und verfügen über eine hohe fachliche Kompetenz. Sie halten die höchsten technisch-wissenschaftlichen Qualitätsstandards ein und beachten zugleich die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, um für ihre Auftraggeber die optimale Lösung zu realisieren.

Neben dem Bauingenieurwesen gibt es eine Vielzahl weiterer Fachbereiche, in denen sie tätig sein können, vom Maschinenbau bis zur Verfahrenstechnik. Dementsprechend vielfältig sind auch ihre Aufgaben und Leistungen. Von „einfachen“ Ingenieuren unterscheiden sie sich weniger durch ihre Tätigkeiten, sondern vielmehr durch ihre nachgewiesenen Fähigkeiten und ihre Unabhängigkeit.

Klassische Aufgaben, die ein Beratender Ingenieur im Bauwesen übernimmt, sind Bauplanung, Bauüberwachung und Bauherrenberatung, aber auch Grundstücksbewertungen, Baugrundgutachten, Sanierungsplanungen, Planung der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) und vieles mehr. Sie sind beratend, planend, überwachend, koordinierend, begutachtend oder prüfend tätig.

Persönliche Fähigkeiten

Neben Fachwissen und solider Berufserfahrung sollten angehende Beratende Ingenieure einige persönliche Fähigkeiten mitbringen. Als mittelständische Freiberufler benötigen sie

  • betriebswirtschaftliche Kenntnisse und strategisches Geschick, um das eigene Unternehmen erfolgreich zu leiten,
  • die Fähigkeit zu individueller Konzeption und flexibler Projektierung, sowie
  • Kommunikationsfähigkeit und Dienstleistungsorientierung, um mit Aufraggebern und anderen Fachplanern gut zusammenarbeiten zu können.

Berufsständische Pflichten

Mit der Eintragung in die Liste Beratender Ingenieure verpflichten sich Planer, Berater oder Gutachter, bestimmte Berufspflichten einzuhalten. Diese sind von den Ingenieurkammern vorgegeben. Dazu gehören vor allem Unabhängigkeit und Integrität: Beratende Ingenieure dürfen als Treuhänder ausschließlich die Interessen ihres Auftraggebers vertreten. Das bedeutet, er oder sie

  • darf bei der beruflichen Tätigkeit keine eigenen Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen haben,
  • ist gesetzlich verpflichtet, keinerlei Vergünstigen (Provisionen, Rabatte o.ä.) für sich, seine Angehörigen oder Mitarbeiter anzunehmen,
  • darf keine gewerbliche Tätigkeit ausüben.

Darüber hinaus müssen sie eigenverantwortlich tätig sein. Das heißt, sie sind entweder selbständig (schreiben eigene Rechnungen) oder arbeiten in der Geschäftsführung eines Ingenieurunternehmens oder als Hochschullehrer(in). Ein Beratender Ingenieur darf nur solche Planungsunterlagen unterschreiben, die von ihm selbst oder unter seiner Verantwortung gefertigt wurden.

Weitere Pflichten, die die Listeneintragung mit sich bringt:

  • Nachweis ständiger beruflicher Fortbildung, um immer auf dem neusten Stand der Technik zu sein
  • Aufrechterhaltung des Haftpflicht-Versicherungsschutzes
  • Zahlung der Kammerbeiträge (je nach Kammer um die xxx bis xxx Euro im Jahr)

Wozu das Ganze? Vorteile als Beratender Ingenieur

Für die Kunden liegt der Nutzen all der Voraussetzungen und Pflichten auf der Hand: Sie können darauf vertrauen, einen erfahrenen Fachexperten zu beauftragen, der in ihrem Interesse handelt. Umgekehrt bedeutet dies: Der Titel „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ beeinflusst die Außenwirkung, Freiberufler stärken damit ihre Wettbewerbsfähigkeit. Gerade beim Start in die Selbständigkeit hilft er Planern bei der Akquise von Aufträgen.

Im Gegenzug für ihre Kammerbeiträge profitieren Ingenieure von den Vorteilen einer Kammermitgliedschaft. Dazu zählen vielfältige Beratungsangebote und Fortbildungen, Networking und die Aufnahme ins berufsständische Versorgungswerk. Übrigens muss, wer als Bauingenieur Bauanträge stellen möchte, eh Kammermitglied sein: Auch die Listen der Bauvorlageberechtigten werden von den Ingenieurkammern geführt.

Zusammenfassung

Der gesetzlich geschützte Titel “Beratender Ingenieur” fordert von seinem Träger Eigenverantwortlichkeit, Unabhängigkeit, mehrjährige Fachpraxis und die Mitgliedschaft in einer der 16 deutschen Länderingenieurkammern. Das Qualitätssiegel fördert das Vertrauen potenzieller Kunden und hilft bei der Auftragsgewinnung.

Selbständige Ingenieure benötigen eine branchenspezifische Berufshaftpflichtversicherung. Nutzen Sie gern unseren Tarifrechner oder lassen Sie sich unabhängig beraten.

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