Betriebliche Altersvorsorge
Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, für den Ruhestand vorzusorgen – von der gesetzlichen Rentenversicherung oder berufsständische Versorgung über Riester bis zu privaten Rentenversicherungen. Zusätzliche Altersvorsorge macht nicht nur Sinn, sondern ist für Ihre Arbeitnehmer existenziell wichtig. Denn: Weder die gesetzliche Rente noch die Absicherung über ein Berufsversorgungswerk reichen aus, um im Alter seinen gewohnten Lebensstandard zu halten. Eine für Arbeitnehmer gut geeignete Variante der zusätzlichen Vorsorge ist die betriebliche Altersvorsorge (bAV).
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen und sie umfassend dazu zu informieren. Seit 2022 müssen Unternehmen bei allen Verträgen einen Arbeitgeberzuschuss von 15% zahlen (auf den per Gehaltsumwandlung eingezahlten Sparbeitrag). Diesen sparen sie jedoch durch eine geringere Abgabenlast wieder ein. Die betriebliche Altersvorsorge bietet sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern einige Vorteile.
Zwei Varianten der Direktversicherung
1. Arbeitnehmerfinanziert
Der Arbeitgeber erteilt eine Zusage und trifft mit dem Mitarbeiter eine Entgeltumwandlungsvereinbarung. Der Arbeitgeber schließt daraufhin eine Direktversicherung ab. Er kann dies bei seinem bevorzugten Versicherungsunternehmen tun, oder er überlässt dem Mitarbeiter die Wahl der Gesellschaft. Der Arbeitgeber ist Versicherungsnehmer und führt die Beiträge ab, daher spricht man von Entgeltumwandlung. Versicherte Person ist der jeweilige Arbeitnehmer, bei dem von Beginn an das Bezugsrecht liegt. Die Beiträge werden aus dem Bruttoentgelt des Arbeitnehmers abgeführt.
Für den Arbeitgeber entstehen keine zusätzlichen Kosten. Zwar sind Sie verpflichtet, einen Zuschuss für durch Gehaltsumwandlung finanzierte bAV-Verträge zu leisten. Im Gegenzug sparen Sie jedoch durch die Entgeltumwandlung Sozialausgaben ein, so dass der Zuschuss für Sie als Arbeitgeber in der Regel kostenneutral ist.
2. Arbeitgeberfinanziert
Bei einer arbeitgeberfinanzierten Direktversicherung bestimmen Sie, ob und wie viel Sie in eine betriebliche Altersvorsorge für Ihre Mitarbeiter einzahlen wollen. Die eingezahlten Beiträge sind Betriebsausgaben und reduzieren somit die Steuerlast Ihres Unternehmens. Auch Mischformen sind möglich. Sie können sich als Arbeitgeber an der betrieblichen Altersvorsorge beteiligen, indem Sie einen (freiwilligen) Zuschuss in die Direktversicherung des Mitarbeiters fließen lassen.
Steuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer
Die Beiträge zu einer Direktversicherung werden staatlich gefördert (§ 3 Nr. 63 EStG). Dazu müssen sie aus einem ersten Dienstverhältnis stammen. Es muss also Lohnsteuerklasse I bis V vorliegen. Die Beiträge bleiben dann bis zu 8% der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung steuerfrei: Die ersten 4% sind steuer- und sozialabgabenfrei (2023: 292 Euro monatlich), die nächsten 4% sind nur steuerfrei.
Die spätere Rentenzahlung unterliegt der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG). Auch bei der Ermittlung des Krankenversicherungsbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersvorsorge angerechnet. Die Steuerbelastung als Rentner ist meist geringer als in der Erwerbsphase. Daher wirkt sich die nachgelagerte Besteuerung in der Regel positiv aus.
Steuerliche Behandlung beim Arbeitgeber
Eine Direktversicherung zählt nicht zum Betriebsvermögen. Der Wert der Versicherung muss deshalb nicht in der Bilanz aktiviert werden. Die Beiträge zur Direktversicherung bleiben bis zur Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur GRV sozialversicherungsfrei (2023: 292 Euro monatlich). Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sparen Sozialversicherungsbeiträge.
Geringverdiener-Förderung
Seit 2018 erhalten Sie als Arbeitgeber einen Zuschuss, wenn Sie Mitarbeitern mit maximal 2.575 Euro brutto / Monat eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung einrichten. Zahlen Sie einen Beitrag zwischen 240 Euro und 960 Euro jährlich ein, erhalten Sie 30 % des Beitrags zusätzlich zur steuerlichen Absetzbarkeit über die Lohnsteuerverrechnung erstattet.
Die Vorteile
Die Vorteile für Arbeitnehmer auf einen Blick
- Steuerlich geförderte Altersvorsorge
- In vielen Fällen Arbeitgeberzuschuss
- Individuelle Gestaltung möglich
- Beiträge sind bis zur Fördergrenze sozialversicherungs- und einkommenssteuerfrei
- Nachgelagerte Besteuerung
- Auch für kleine Beiträge gut geeignet
- Vertrag kann bei Ausscheiden zum neuen Arbeitgeber mitgenommen oder privat weitergeführt werden
Die Vorteile für Arbeitgeber auf einen Blick
- Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung erfüllt
- Imageverbesserung
- Motivation und Mitarbeiterbindung
- Mittel zur Gewinnung qualifizierter Arbeitnehmer
- Steuer- und sozialabgabenmindernde Wirkung freiwilliger Zuschüsse
- Sozialversicherungsbeiträge werden eingespart
- Bilanzneutral und gut kalkulierbar
- Minimaler Verwaltungsaufwand
- Flexible Produktauswahl
- Übertragungsmöglichkeit bei Ausscheiden des Mitarbeiters
Warum ist die betriebliche Altersvorsorge für Arbeitgeber wichtig?
Rechtsanspruch erfüllt
Als Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, Ihren Arbeitnehmern eine betriebliche Altersvorsorge zu ermöglichen und sie umfassend dazu zu informieren.
Zuschusspflicht
Seit 2019 müssen für neu abgeschlossene, durch Gehaltsumwandlung finanzierte bAV-Verträge 15% des umgewandelten Sparbetrags als Arbeitgeberzuschuss einbezahlt werden. Für bereits bestehenden Verträge, die vor 2019 abgeschlossen wurden, gilt diese neue Zuschusspflicht seit 2022. Bestehende Versorgungszusagen, die einen Arbeitgeberzuschuss zur bAV bereits vorsehen, erfüllen diese Neuverpflichtung zum Zuschuss nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz nicht automatisch. Dies raten wir immer zu prüfen!
Gut für Image, Motivation und Mitarbeiterbindung
Arbeitgeber, die ihre Mitarbeiter zu einer zusätzlichen Altersvorsorge anregen und diese vielleicht sogar durch freiwillige Zuschüsse dabei unterstützen, zeigen soziale Verantwortung. Das wirkt sich positiv auf das Image aus, erhöht die Bindung an das Unternehmen und steigert die Motivation.
Mittel zur Mitarbeitergewinnung
Bei der Personalgewinnung kann eine gute betriebliche Altersvorsorge eine wichtige Rolle spielen. Oftmals beeinflusst ein interessantes Vorsorgepaket die Entscheidung der Wunschkandidaten mehr als z. B. ein Firmenwagen. Mit einer durchdachten betrieblichen Altersvorsorge machen Sie Ihr Unternehmen fit für den „War for Talents“.
Bilanzneutral und gut kalkulierbar
Eine Direktversicherung verhält sich bilanzneutral. Sie muss nicht in der Bilanz aktiviert werden. Im Gegensatz zu anderen Durchführungswegen werden auch keine Beiträge für den Pensionssicherungsverein fällig.
Ersparnis
Sie sparen Sozialversicherungsbeiträge auf die abgeführten Beiträge zur Direktversicherung bis max. 4% der Beitragsbemessungsgrenze der GRV (2023: 292 Euro monatlich). Beiträge, die Sie als Arbeitgeber freiwillig zuschießen, sind Betriebsausgaben.
Flexible Produktauswahl
Sie bzw. Ihre Mitarbeiter können aus einer Vielzahl von Direktversicherungstarifen auswählen – von klassischer Kapitalanlage bis Anlage in Fonds.
Für welche Mitarbeiter ist eine betriebliche Altersvorsorge interessant?
Die betriebliche Altersvorsorge ist im Prinzip für jeden Mitarbeiter interessant, nicht nur für „Besserverdiener“. Auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte haben mit der betrieblichen Altersvorsorge eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Rente aufzubessern. Im Rahmen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes wurde die mögliche Anrechnung einer Betriebsrente auf die Grundsicherung massiv entschärft. Dadurch lohnt sich bAV auch für Mitarbeiter mit kleinem Einkommen wieder.
Tarifverträge
In vielen Branchen ist die betriebliche Altersvorsorge bereits in den Tarifverträgen geregelt. Sie sollten sich daher gegebenenfalls vorab informieren, ob auch für Ihr Unternehmen tarifvertragliche Regelungen gelten.
Minijobrente
Auch geringfügig Beschäftigte können mit Hilfe einer Direktversicherung vorsorgen, ohne Einbußen beim Gehalt. Durch die sog. Minijobrente hat diese Berufsgruppe die Möglichkeit, Vorsorge allein durch die Investition von Arbeitszeit aufzubauen. Einzige Voraussetzungen: Das Arbeitsverhältnis muss unbefristet sein und der Verdienst darf 520 € im Monat nicht überschreiten.
Umwandlung vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig, denn sie sind Bestandteil des Lohns/Gehalts. Herkömmliche VL (Bausparen, Fondssparen, Banksparen etc.) belasten den Arbeitnehmer mit Steuern und Sozialabgaben.
Besser: Umwandlung der VL-Beiträge in eine Beitragszahlung zur bAV. Die Arbeitnehmer sparen dadurch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, was wiederum das Nettogehalt erhöht. Der Anteil an Sozialabgaben, den Sie als Arbeitgeber sparen, führen Sie quasi kostenneutral als Arbeitgeberzuschuss den bAV-Verträgen Ihrer Mitarbeiter zu.
Was passiert bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz?
Aufgrund des sofortigen unwiderruflichen Bezugsrechtes bei einer arbeitnehmerfinanzierten Direktversicherung hat der Arbeitnehmer vom ersten Tag an ein Recht auf die Versicherungsleistungen. Handelt es sich um eine Arbeitgeberfinanzierung, entsteht das unwiderrufliche Bezugsrecht erst nach einer mehrjährigen Betriebszugehörigkeit.
Scheidet er aus Ihrem Unternehmen aus, ergeben sich folgende Möglichkeiten:
- Der neue Arbeitgeber übernimmt den Vertrag.
- Über den neuen Arbeitgeber wird eine neue Direktversicherung abgeschlossen. Das vorhandene Versorgungskapital aus dem ersten Vertrag wird auf den neuen Vertrag übertragen.
- Der Arbeitnehmer kann den Vertrag aus eigenen Beiträgen weiter finanzieren.
Der Vertrag wird beitragsfrei gestellt, er läuft also ohne weitere Beitragszahlungen mit entsprechend reduzierter künftigen Rente weiter. Eine Direktversicherung fällt nicht in die Insolvenzmasse, sie ist insolvenzgeschützt.