Bauvorhaben sind komplexe Vorgänge, an denen viele unterschiedliche Parteien wie Bauherr, Architekt, Ingenieur und Handwerker beteiligt sind. Daher können während des Baus Konflikte und Streitigkeiten entstehen, die den Fortgang hemmen können. Eine schnelle und unkomplizierte Lösung ist in diesen Fällen gefragt – vor Gericht dauert eine Einigung allerdings nicht nur mitunter sehr lange, sondern sie ist auch aufwendig und kostspielig. Deswegen stehen zunächst vor allem zwei Möglichkeiten der Alternativen Streitbeilegung zur Wahl, um den Streit beizulegen: das Schlichtungsverfahren und die Baumediation.
Schlichtungsverfahren der Architektenkammern
Schlichtungen werden beispielsweise von den jeweiligen Architektenkammern in den unterschiedlichen Bundesländern angeboten. Ein unabhängiges Gremium schlichtet zwischen Kammerangehörigem und gegnerischer Partei wie beispielsweise dem Auftraggeber, wobei die Teilnahme freiwillig ist. Die Schlichtungsstellen sind von Sachverständigen wie Architekten oder Ingenieuren besetzt sowie einem Juristen mit der Befähigung zum Richteramt. Die Schlichtung kann schriftlich oder mündlich erfolgen und ist gebührenpflichtig. Die genaue Höhe lässt sich in der Gebührenordnung der Kammern einsehen.
Der Schlichtungsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen wird nach Zustimmung der gegnerischen Seite der Architektenkammer übermittelt. Nachdem beide Parteien ihren Standpunkt vorgetragen haben, erörtert das Schlichtungsgremium alle rechtlichen sowie fachspezifischen Aspekte und schlägt einen Vergleich vor. Können sich die Parteien nicht einigen, steht ihnen noch der reguläre Gerichtsweg offen.
Baumediation zwischen Architekt und Bauherr
Bei der Baumediation können Streitigkeiten direkt vor Ort, also beispielsweise auf der Baustelle angegangen werden. Ausgebildete Mediatoren können sich so ein Bild von der Lage machen und mit den Beteiligten eine angemessene, strukturierte Lösung ausarbeiten. Die Baumediation stützt sich dabei nicht auf Machtverhältnisse, sondern hat allein die Interessen der Beteiligten im Blick. Der Mediator sammelt Themen und Ideen zur Konfliktlösung und unterstützt so die Streitparteien, wobei er selbst keine Rechtskenntnisse haben muss.
Wie das Schlichtungsverfahren ist auch die Baumediation freiwillig und kann nur gelingen, wenn beide Seiten ergebnisoffen sind. Meist führen die alternativen Beilegungsverfahren zu dem gewünschten Erfolg und sind vor allem dann zu erwägen, wenn die Zusammenarbeit noch eine ganze Zeit lang fortbestehen soll.
Idealerweise einigen sich die Parteien im Vorfeld bereits bei der Vertragsaufsetzung auf ein Verfahren für den Streitfall. Dieses kann dann anhand einer entsprechenden Klausel im Vertrag festgehalten werden.