Die Bundesregierung hat kürzlich einen Förderstopp aufgrund der groß angekündigten Ausgabensperre im Bundeshaushalt beschlossen. Vorübergehend sollen verschiedene Zuschüsse, wie etwas das Förderprogramm für serielles Sanieren, ausgesetzt werden. Diese Entscheidung betrifft vor allem die Programme, welche bisher aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert wurden. Aber es gibt auch Ausnahmen. So sind gerade die für den Verbraucher interessanten Programme, wie etwas die Wohneigentumsförderung für Familien, von diesem Förderstopp nicht betroffen.
- Auswirkungen der Ausgabensperre
- Förderstopp für weitere Programme
- Die BEG-Novelle
- Neubauförderung und WPB-Bonus
- Schlussbetrachtung
Auswirkungen der Ausgabensperre auf Förderprogramme
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat bekannt gegeben, dass aufgrund der Ausgabensperre im Haushalt vorerst keine neuen finanziellen Zusagen gemacht werden können. Dies betrifft insbesondere Zahlungen für die Jahre ab 2024. Daher werden ab sofort weder Anträge für das Förderprogramm Serielle Sanierung bewilligt noch angenommen. Bereits erteilte Zusagen bleiben jedoch unberührt.
Die aktuelle Aussetzung des Förderprogramms erfolgt hierbei im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023. Die Bundesregierung prüft derzeit die Auswirkungen dieses Urteils, was letztlich zu der vorübergehenden Maßnahme geführt hat.
Förderstopp für verschiedene Programme
Ganze Neun Förderprogramme wurden durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vorerst pausiert. Neben dem Förderprogramm „Serielle Sanierung“ sind unter anderem auch die Fördermittel für Energieberatungen und das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW) vom Förderstopp betroffen. Auch die Beauftragung
Auch abseits des großen Themas Bau wurden diverse Förderprogramme vorerst, wie etwa eine Förderung von Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen oder Zuschüsse für nicht private E-Lastenfahrräder, pausiert
Eine Ausnahme bildet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche weiterhin besteht und mit einer Kombination aus günstigem Kredit und Fördergeldern, beispielsweise für den Einsatz von Solarthermischen Anlagen oder auch Wärmepumpen bei Neubauten, unterstützen kann. Auch die Wohneigentumsförderung für Familien ist von der Ausgabensperre nicht betroffen.
BEG-Novelle und Boni für serielle Sanierungen
Die BEG-Novelle, erst seit dem 1.1.2023 in Kraft, soll signifikante Veränderungen für die energetische Sanierung und den energieeffizienten Neubau von Gebäuden mit sich bringen. In der der ersten Fassung eingeführt wurde die BEG bereits 2021, die Novelle aus 2023 sollte das bereits existierende Konzept sinnvoll ergänzen. Hierbei wurde ein Bonus für serielle Sanierungen eingeführt, um die Verwendung vorgefertigter Fassaden- oder Dachelemente zu fördern. Auch im Bereich der Heiztechnik sollte die BEG breiter aufgestellt werden. So wurden seit Beginn 2023, nach Inkrafttreten der Novelle, auch der Einbau von stationären Brennstoffzellenheizungen, welche beispielsweise mit Biomethan oder grünem Wasserstoff betrieben werden.
Eine ausführliche Übersicht über die Inhalte der Bundesförderung für effiziente Gebäude stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle auf einer eigenen Webseite zur Verfügung.
Neubauförderung und Erhöhung der WPB-Bonus
Mit der BEG-Reform wurde die Neubauförderung als eigenes Teilprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ ab März 2023 eingeführt. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) übernahm die Federführung. Die Förderung richtet sich auf den energieeffizienten Neubau von Gebäuden.
Die BEG-Reform legt einen starken Fokus auf die Sanierung von Gebäuden. Neue Förderbedingungen wurden eingeführt, insbesondere für Komplettsanierungen und Einzelmaßnahmen zur Sanierung. Diese Änderungen sollen bis 2045 dazu beitragen, Klimaneutralität im Gebäudebestand zu erreichen.
Der Worst Performing Buildings Bonus (WPB-Bonus), der Gebäude mit geringer Energieeffizienz fördert, wurde von fünf auf zehn Prozentpunkte erhöht. Diese Förderung gilt nun auch für den EH/EG 70 EE-Standard. Als Worst Building eingestuft werden jene Gebäude, welche die Energieausweisklassifizierung H aufweisen. Neben der Klassifizierung über den Energieausweis spielen aber auch weitere Faktoren eine Rolle bei der Einstufung, beispielsweise das Baujahr oder auch die Gesamtfläche der energetisch unsanierten Fassadefläche.
Schlussbetrachtung
Die vorübergehende Aussetzung des Förderprogramme für serielles Sanieren aufgrund der Ausgabensperre wirft zwar einen Schatten auf die laufenden Sanierungsprojekte, die Bundesregierung bleibt aber weiterhin bestrebt, die energetische Sanierung voranzutreiben und Klimaziele zu erreichen. Inwiefern sich die einzelnen Förderstopps für den Verbraucher letztendlich bemerkbar machen, bleibt abzuwarten. Eine Vielzahl der gestoppten Förderungen und Zuschüsse zielen in der Regel eher auf Unternehmen ab.
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