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Anerkannte Regeln der Technik: rechtliche Bedeutung der Regelwerke

von | 28. Jun. 2017

Der Begriff der (allgemein) anerkannten Regeln der Technik ist nicht klar definiert, was insbesondere in der Rechtsprechung immer wieder Probleme hervorruft. Grundsätzlich lassen sich die technischen Regeln durch zwei Merkmale definieren:

  1. Sie haben sich in der Theorie als richtig erwiesen und sind wissenschaftlich anerkannt.
  2. Sie haben darüber hinaus Eingang in die Praxis gefunden und sich bei der Mehrheit der Anwender durchgesetzt.

Des weiteren gibt es zur konkreteren inhaltlichen Definition der (allgemein) anerkannten Regeln der Technik verschiedene Richtlinien, die gleichzeitig zur Orientierungshilfe bei rechtlichen Problemen dienen:

  • DIN-Normen
  • Herstellervorschriften
  • Gesetzliche Bestimmungen
  • VOB
  • technische Baubestimmungen

Begriffliche Abgrenzung

Dadurch, dass die Regeln der Technik gesetzlich nicht klar umrissen sind, kommt es auch in Verträgen oftmals zu Missverständnissen. Dies umso mehr, als dass die anerkannten Regeln der Technik teils synonym verwendet werden mit den Begriffen „Stand der Technik“ oder „Stand von Wissenschaft und Technik“. Diese Bezeichnungen meinen aber sehr unterschiedliche Sachverhalte und sind auch hierarchisch voneinander abzugrenzen, wie das Drei-Stufen-Modell zeigt:

  1. Die anerkannten Regeln der Technik bilden hierbei die niedrigste Stufe. Sie bezeichnen den Mindeststandard, der zu erfüllen ist, und beziehen sich auf Fälle mit einem geringen Potenzial an Gefährdung bzw. auf berechenbare Risiken aufgrund empirischer Erfahrung.
  2. Stand der Technik ist umfassender und bezieht sich auf den jeweils aktuellen Entwicklungsstand von Verfahren, Einrichtungen und Betriebsweisen, die bereits in der Praxis erprobt sind.
  3. Der Stand von Wissenschaft und Technik ist schließlich die übergeordnete Stufe und meint das höchste Gefährdungspotenzial. Der Begriff beschreibt die fortschrittlichsten Verfahren und allerneusten technischen Erkenntnisse, die die derzeitigen Möglichkeiten übersteigen, auch wenn sie noch nicht realisierbar sind.

Konsequenzen bei Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik

Wird gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstoßen bzw. werden sie missachtet, hat das unterschiedliche haftungsrechtliche Konsequenzen. Zum einen besteht eine strafrechtliche Haftung, wenn Leib und Leben anderer gefährdet sind. Zivilrechtlich handelt es sich bei einem Verstoß um unerlaubte Handlungen. Darüber hinaus haben die technischen Regeln auch Auswirkungen auf die Mängelhaftung: Werden die Richtlinien nicht eingehalten, dann wird das Bauwerk bzw. die Leistung automatisch als mangelhaft angesehen und entsprechende Ausbesserungsmaßnahmen müssen ergriffen werden.

Um diese Risiken zu vermeiden, sollte sich der Architekt bzw. Bauleiter ständig an den Regeln der Technik orientieren. Das gilt insbesondere auch für Änderungen der Regeln. Sie werden immer wieder angepasst, was ebenfalls während laufender Bauprojekte vorkommen kann, weswegen auch innerhalb dieser Frist gegebenenfalls Veränderungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Ausschlaggebend für die Fertigstellung eines Bauvorhabens sind diejenigen technischen Regeln, die zum Zeitpunkt der Abnahme gültig sind.

Wenn es sich überhaupt nicht vermeiden lässt, gegen die allgemeinen Regeln der Technik zu verstoßen, kann der Planer in einigen Fällen versuchen, vom Bauherrn eine Haftungsfreizeichnung zu erreichen. Diese sollte unbedingt schriftlich erfolgen, darüber hinaus sollte der Planer festhalten, in wie weit das Bauwerk von den Regeln abweicht und welche Konsequenzen sich daraus ergeben.

Immer gut beraten: Bei Fragen zur Haftpflichtversicherung für Architekten oder Ingenieure kontaktieren Sie uns gern.

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