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Anerkannte Regeln der Technik versus Stand der Technik

Anerkannte Regeln der Technik versus Stand der Technik - bau-plan-asekurado

Um die Unterschiede wissen und in Verträgen und LV Haftungsrisiken minimieren

Um keine Begriffe gibt es mehr „Deutungsprobleme“ als um die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ (kurz: Regeln der Technik) und den “Stand der Technik“. Sind das zwei Paar Schuh oder synonyme Begriffe? Die folgenden Zeilen sind an alle diejenigen gerichtet, die letzteres meinen oder ganz und gar unsicher sind.

Am bisher besten erklärt hat das Zusammenspiel der Münchner Ingenieur und Jurist Sebastian Heene in dem Blog auf seiner Website (https://www.justitia.com/blog). Danach müssen Sie drei Begriffe auseinanderhalten:

Heene unterfüttert dieses “Theoriegebäude“ mit drei eingängigen Anwendungsbeispielen

Was Ihnen Sebastian Heene damit mitgeben will: Klären Sie mit Ihrem Auftraggeber, welches Leistungssoll er anstrebt. Achten Sie dann darauf, dass sich das auch in den Formulierungen Ihres Vertrags und den LV für die ausführenden Unternehmen entsprechend widerspiegelt. Wird nichts explizit vereinbart, ist ungeschrieben der sicherste Standard, also die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik das Vertragssoll. Diese sorgt am ehesten für die vom BGB verlangte dauerhafte Funktionsgerechtigkeit. Soll davon aber nach oben abgewichen werden, also risikoreicher geplant und gebaut werden, klären Sie eindeutig, wer dann das Risiko zufälligen Fehlschlagens trägt. Ohne eine solche eindeutige Regelung trägt das Risiko gemäß der werkvertraglichen Risikoverteilung stets der Lieferant und/oder Sie als Planer.

Immer gut beraten: Bei Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure kontaktieren Sie uns gern.
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