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Architekt vs. Tragwerksplaner – Wie ist die Arbeitsverteilung?

von | 19. Jul. 2017

Die Aufgaben eines Architekten und Tragwerksplaners sollten im Vorhinein des Bauvorhabens genau geklärt werden. Insbesondere aus haftungsrechtlicher Sicht sollten klare Grenzen in der Arbeitsverteilung herrschen, denn vor Gericht kommt es immer wieder zu Streitfällen, in denen der Architekt für Fehler in der Tragwerksplanung haften soll. Vor allem dann, wenn sich Planungsfehler nicht konkret zuordnen lassen, haftet der Architekt gesamtschuldnerisch. Allerdings lässt sich die Leistungsabgrenzung relativ eindeutig vornehmen.

Architekt – Aufgaben und Tätigkeiten

Die Frage „Was macht ein Architekt?“ ist umfangreicher zu beantworten. Trotz des Trends zur Spezialisierung tritt der Architekt häufig als Generalist auf, der während der neun Leistungsphasen die unterschiedlichsten Aufgaben wahrnimmt. Er wirkt beratend, verhandelt aber auch mit beteiligten Behörden, entwirft Pläne, prüft Bedingungen und arbeitet detailliert die einzelnen Komponenten des Gebäudes aus. Darüber hinaus kann er auch mit der Bauüberwachung betraut sein und für die Absicherung der am Bau Beteiligten sorgen sowie sicherstellen, dass Unbefugte die Baustelle nicht betreten können.

Tragwerksplanung – Leistungsphasen und Aufgaben

Dahingegen ist ein Tragwerksplaner, auch Statiker genannt, verantwortlich für die tragenden Konstruktionen eines Gebäudes. Er ist somit mit der Standsicherheit beauftragt und führt statistische Berechnungen durch. Der Tragwerksplaner ist wie der Architekt bereits früh in die Gesamtplanung einbezogen, denn er muss im Vorfeld die Eignung des Baugrunds einschätzen und dennoch gleichzeitig die Kostenvorgaben berücksichtigen.

Dementsprechend beziehen sich die Tätigkeiten eines Tragwerksplaners überwiegend auf die Standsicherheit von Gebäudeteilen. Das gilt auch für Fassaden und Vordächer, ebenso Geländer. Besondere Leistungen im Sinne der Tragwerksplanung sind unter anderem Korrosionsschutz, die statische Berechnung von Gerüsten sowie die Überwachung bei Eingriffen in bereits vorhandenes Tragwerk.

Darüber hinaus sind die Aufgaben eines Tragwerkplaners wie die Leistungsphasen des Architekten in verschiedene Phasen unterteilt:

  1. Grundlagenermittlung
  2. Vorplanung
  3. Entwurfsplanung
  4. Genehmigungsplanung
  5. Ausführungsplanung
  6. Vorbereitung der Vergabe

Architekt und Tragwerksplaner – Zusammenarbeit

Die genaue Leistungsabgrenzung bedeutet allerdings nicht, dass es keine Schnittstellen zwischen den Aufgaben des Architekten und denen des Tragwerksplaners gibt. So muss der Architekt den Tragwerksplaner z.B. darauf aufmerksam machen, wenn die Baugrundverhältnisse abweichen.

Darüber hinaus muss er die vom Tragwerksplaner übermittelte Statik prüfen, allerdings nur in einem grundsätzlichen Rahmen, da der Architekt in der Regel für statische Berechnungen nicht ausgebildet ist. Aus diesem Grund haftet er auch nicht für diese, wenn die Fehlerhaftigkeit eindeutig dem Tragwerksplaner zugerechnet werden kann.

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