Architekten können während eines Bauprojekts an vielen Punkten in rechtliche Schwierigkeiten geraten. Das betrifft vor allem das Honorarrecht sowie Schadensersatzansprüche des Bauherrn, beispielweise wenn die Baukosten überschritten werden. In diesen Fällen steht den Architekten ein Fachanwalt für Architektenrecht bzw. Baurecht zur Seite. Wichtig ist, den Anwalt rechtzeitig zu konsultieren. Das beginnt häufig schon bei der Erstellung eines Werkvertrags.
Aufgaben des Architektenanwalts
Ein Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht kann unterschiedliche Aufgaben übernehmen – sowohl bei privaten als auch bei öffentlichen Projekten. Er kann auch das gesamte Projekt begleiten. Um rechtliche Fallstricke von vornherein zu umgehen, bietet es sich für einen Architekten oftmals an, zusammen mit einem Fachanwalt einen Werksvertrag aufzusetzen. Auf diese Weise ist der Vertrag vollständig auf das jeweilige Bauprojekt abgestimmt. Mustervorlagen sind häufig unzulänglich und bescheren dem Architekten im Nachhinein unter Umständen rechtliche Probleme.
Darüber hinaus hilft der Anwalt auch bei Honorarstreitigkeiten, die sich häufig aus unterschiedlichen Vorstellungen des Architekten und Bauherrn ergeben. Außerdem werden auch Haftungsansprüche an den Architekten überprüft, die sich beispielsweise aus Baumängeln oder Planungsfehlern ergeben. Auch werden Verzögerungen im Bau aufgrund nicht vorhersehbarer Gründe vom Bauherrn häufig dem Architekten zugeschoben.
Eine weitere Aufgabe des Anwalts über die Uneinigkeiten während des Bauvorhabens hinaus ist die Erlangung einer Baugenehmigung. Wurde diese abgelehnt und wurden aber alle Vorschriften erfüllt, so kann der Fachanwalt helfen, die Genehmigung durchzusetzen.
Ziel: vorgerichtliche Einigung
Grundsätzlich ist das Ziel eines Fachanwalts für Bau- und Architektenrecht, außergerichtlich den Tatbestand aufzuarbeiten, zu versachlichen und beide Seiten durch Mediation zu einer Lösung zu verhelfen. Auf diese Weise lässt sich ein teurer Gerichtsprozess umgehen, der die Fronten unter Umständen noch mehr verhärtet. Um die Kosten für einen Fachanwalt zu decken, ist eine Rechtsschutzversicherung dringend angeraten bzw. für Honorarstreitigkeiten eine Honorar-Rechtsschutzversicherung.