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Architekturpraktikum: Was macht man da?

von | 4. Okt. 2018

Praktika in der Architektur sind geeignet, um die theoretisch gesammelten Kenntnisse in der Praxis umzusetzen, neues Wissen zu erlangen und um seinen späteren Schwerpunkt zu finden. Denn nur, wer konkrete Einblicke in den Arbeitsalltag bekommt, kann eine fundierte Entscheidung treffen. Beim Architekturpraktikum lernt man allerdings auch Fähigkeiten, die einem an der Universität nicht beigebracht werden können, wie beispielsweise den Umgang mit Kunden. Es gibt daher die unterschiedlichsten Gründe, um ein Praktikum in einem Architektenbüro zu absolvieren – nicht zuletzt erfordern viele Architektur-Studiengänge ein Pflichtpraktikum.

Praktikumsstellen und Aufgaben im Bereich Architektur

Schwerpunkte und Praktikumsstellen finden sich beispielsweise beim klassischen Architekten, beim Innenarchitekten oder beim Bauplaner. Die Aufgaben sind ganz unterschiedlich und richten sich je nach Themenschwerpunkt und bisherigem Kenntnisstand. Bei der Wahl des Praktikumsplatzes sollte man sich daher auch danach richten, welche Seminare und Themenschwerpunkte einem im Studium am meisten gelegen haben.

Hinzu kommt bei der Wahl der Praktikumsstelle und bei den etwaigen Aufgaben, die auf einen zukommen, die Frage nach den Unternehmen und Büros in der Nähe. Der Praktikumseinstieg ist bei kleineren und mittelständischen Büros einfacher, da Praktikanten hier in der Regel mehr in den Arbeitsalltag eingebunden werden und beispielsweise mit auf die Baustelle fahren. Mit dieser Erfahrung im Lebenslauf ist es dann auch einfacher, bei größeren Büros Erfolg zu haben. In Städten, in denen kein Architekturstudium angeboten wird, hat man unter Umständen eine größere Chance.

Architekturpraktikum und Architekt im Praktikum – Gehalt

Das Gehalt eines Architekturpraktikanten kann nicht pauschal festgelegt werden, sondern richtet sich nach verschiedenen Faktoren, unter anderem der Art des Praktikums und danach, ob es sich um einen Architekten im Praktikum handelt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Praktikum dem Mindestlohn unterliegt.

Es gibt allerdings einige Ausnahmen, bei denen gar kein Gehalt gezahlt werden muss. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn das Praktikum innerhalb einer schulischen oder hochschulischen Ausbildung verpflichtend ist. Darüber hinaus wird ein Praktikum, das zur Berufsorientierung dient und bis zu drei Monaten geht, nicht vergütet. Wird das Praktikum allerdings nur um einen Tag verlängert, ist der Mindestlohn fällig – rückwirkend vom ersten Tag des Praktikums an.

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