Abgesehen von einer Baugenehmigung für Hauptgebäude gibt es auch Fälle einer Baugenehmigung für Nebengebäude. Hier stellt sich zunächst die Frage, wie Nebengebäude definiert werden, denn es gibt auch genehmigungsfreie Bauten. Grob definiert ist ein Nebengebäude eines, das in seiner Bedeutung dem Hauptgebäude untergeordnet ist und zu diesem hinzukommt. Ist eine amtliche Baugenehmigung notwendig, soll sie nicht nur die Sicherheit gewährleisten, sondern auch verhindern, dass beispielsweise die Aussicht zugebaut wird.
Eine Baugenehmigung für Nebengebäude ist daher in etlichen Fällen für Carports, Wintergärten, Garagen, Garten- und Gewächshäuser einzuholen. Grundsätzlich sollten die Vorschriften der jeweiligen Länder beachtet werden.
Ob ein Nebengebäude genehmigungspflichtig ist, hängt jedoch weniger von seiner Art ab. Vielmehr kommt es dabei unter anderem auf die Größe, auf das Fundament und darauf an, ob die Bauten freistehend oder am Gebäude angebracht sind. So benötigen beispielsweise Bauherren in Brandenburg keine Baugenehmigung, wenn ihr geplanter Wintergarten unbeheizt ist, die Grundfläche max. 20 Quadratmeter und der Brutto-Rauminhalt max. 75 Kubikmeter betragen. Garagen dürfen mancherorts sogar bis zu 100 Quadratmeter groß sein, ohne dass es einer Baugenehmigung bedarf.
Carport – Baugenehmigung und Faktoren
Vor dem Einholen einer Baugenehmigung etwa für einen Carport sollte man zuvor mit dem Nachbarn sprechen, damit es im Nachhinein nicht zu Streitigkeiten kommt. Grundsätzlich muss ein bestimmter Abstand, der sich an der Höhe des geplanten Nebengebäudes bemisst, zum Nachbarn eingehalten werden. Ein Carport gehört zu den Nebengebäuden, die direkt an der Grundstücksgrenze gebaut werden dürfen, wenn sie eine Länge von neun Metern nicht überschreiten.
Doch nicht in jedem Fall ist ein Carport baugenehmigungspflichtig. Hält es 30 Kubikmeter Brutto-Rauminhalt ein, darf auch ohne Baugenehmigung gebaut werden. Da die Baugenehmigungsfähigkeit eines Carports von vielen Faktoren abhängt und sich in den verschiedenen Ländern unterscheidet, sollte man in jedem Fall beim zuständigen Bauamt nachfragen.
Gartenhaus – Baugenehmigung je nach Größe
Auch beim Gartenhaus gibt es bei der Baugenehmigung einiges zu beachten. Handelt es sich dabei nicht gerade um eine einfach zu entfernende Spielmöglichkeit für Kinder, sondern um ein solide errichtetes Nebengebäude auf einem Betonfundament, bedarf dies unter Umständen einer Baugenehmigung. In jedem Fall ist eine Baugenehmigung bei einem Gartenhaus mit Wohnwert, also einem mit Isolierung, Heizung und Sanitäranlage, zu beantragen. Ist ein Bebauungsplan vorhanden, sollten bereits bestehende Vorgaben zum Bau von Nebengebäuden eingehalten werden. Es gilt darüber hinaus, drei Meter Abstand zum Nachbarn einzuhalten.
Im Zweifelsfall sollte man sich auch hier beim zuständigen Bauaufsichtsamt erkundigen, ob eine Baugenehmigung für das Gartenhaus erforderlich ist. Hier ist auch der Antrag einzureichen. Es müssen dafür vollständige Unterlagen wie Baubeschreibung, Antragsformulare, Bauvorlagen sowie ein Lageplan zusammengestellt werden.
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