Die Bauhandwerkersicherung ist ein Mittel für Handwerker, Planer und Architekten, ihr Honorar abzusichern. Die Sicherheit können sie jederzeit bei oder nach Vertragsabschluss vom Bauherrn einfordern. Sie dient dazu, die Auftragnehmer vor Insolvenz beziehungsweise genereller Zahlungsunfähigkeit sowie unzulässiger Kürzungen seitens des Bauherrn zu schützen. Denn als Auftragnehmer gehen sie in Vorleistung. Ohne Bauhandwerkersicherung riskieren sie, auf unbezahlten Werklohnrechnungen sitzen zu bleiben.
Bauherren wiederum sollten auf die Forderung nach einer Bauhandwerkersicherung vorbereitet sein. Aufgrund der kurzen Fristen ist der Sicherungsanspruch ein scharfes Schwert der Auftragnehmer – egal ob ausführende Gewerke oder Planer. Auch Architekten und Fachingenieure, die im Rahmen eines Werkvertrags Planungsleistungen erbringen, können die Regelungen zur Bauhandwerkersicherung nutzen und jederzeit eine Sicherheit einfordern.
Zeitpunkt und Fristen der Sicherung
In der Regel wird die Bauhandwerkersicherung über eine Bankbürgschaft, Garantien oder Zahlungsversprechungen erbracht. Der Auftragnehmer kann diese jederzeit einfordern, muss dem Auftraggeber aber eine Frist von sieben bis zehn Tagen einräumen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Sicherung, kann der Handwerker oder Architekt die Arbeit niederlegen. Er kann Leistungen verweigern oder gar den Vertrag kündigen.
Obwohl der Anspruch auf die Sicherung immer gilt, kann es strategisch günstig sein, sie zu einem bestimmten Zeitpunkt einzufordern. Direkt während der Vertragsverhandlungen kann dies ungünstig sein, weswegen Auftragnehmer auf einen späteren Zeitpunkt ausweichen können. Dieser sollte aber immer noch möglichst vor Beginn der Arbeiten liegen, sodass Handwerker und Planer nicht mit ihren Arbeiten in Vorleistung gehen und schlimmstenfalls für diese nicht entschädigt werden.
Höhe der Bauhandwerkersicherung
Die Bauhandwerkersicherung sichert sämtliche bestellten und noch nicht bezahlten Leistungen ab – also selbst Handwerks- oder Planungsleistungen, die noch gar nicht erbracht wurden. Bei der Höhe kann man sich an dem im Vertrag festgelegten Honoraranspruch orientieren, zuzüglich einer Pauschale für Nebenforderungen in Höhe von 10 Prozent.
Handwerkersicherung als Architekt oder Unternehmer durchsetzen
Wenn der Bauherr die Frist für die Bauhandwerkersicherung nicht einhält, hat der Auftragnehmer die Möglichkeit, die Sicherheit einzuklagen. Dies empfiehlt sich in der Praxis allerdings selten, unter anderem weil der Prozess langwierig sein kann. Einfacher ist es meist, als Handwerker die Leistung zu verweigern, wozu er ebenfalls das Recht hat. Auf diese Weise üben sie auf den Bauherrn den größeren Druck aus, da dieser den Bauablauf in der Regel nicht gefährden will und schneller handelt.
Für Auftraggeber besonders gefährlich ist das Recht der Vertragskündigung. Erbringt der Bauherr die geforderte Bauhandwerkersicherung nicht fristgemäß, kann der Unternehmer den Bauvertrag kündigen. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf das vereinbarte Honorar, abzüglich der ersparten Aufwendungen.
Als Auftraggeber gewappnet sein
Auftraggeber sollten sich daher rechtzeitig vor Baubeginn darauf vorbereiten, eventuelle Sicherheiten kurzfristig erbringen zu können. Alternativ zu teuren Bankbürgschaften kommen Bürgschaftsversicherungen in Frage, die oft zu günstigen Konditionen die benötigten Sicherheiten bieten. Mit Bürgschafts- bzw. Kautionsversicherungen lassen sich
- Ausführungs-,
- Gewährleistungs-,
- Vertragserfüllungs-,
- Anzahlungs- und
- Bauhandwerkersicherungsbürgschaften
kostengünstig ablösen – mit vereinfachter Bonitätsprüfung und auch ohne zusätzliche Besicherungen.