Die Bauleistungsversicherung, früher auch Bauwesenversicherung genannt, schützt Bauherren und Baufirmen vor einer Reihe von Schäden, die während der Bauphase auftreten können. Insbesondere finanziell kann ein unvorhergesehener Schaden, der nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist, schnell das Ende für das Bauvorhaben bedeuten und gleichzeitig den Bauherren in Schwierigkeiten bringen. Aus diesem Grund ist es unbedingt empfehlenswert, sie abzuschließen. Je nach Versicherer gibt es unterschiedliche Klauseln, daher sollte man sich die Konditionen genau durchlesen und gegebenenfalls zusätzliche Klauseln mit einschließen. Die allgemeinen Leistungen der Bauleistungsversicherungen ähneln sich aber.
Abgedeckte Schäden
Grundsätzlich deckt die Bauleistungsversicherung bzw. Bauwesenversicherung die folgenden Schäden ab:
- Höhere Gewalt: Elementarschäden beispielsweise durch Sturm und Wasser
- Schäden, die durch Fahrlässigkeit der Beteiligten entstehen
- Vandalismus
- Materialschäden
Es werden demnach alle Bauleistungen inklusive der Eigenleistungen abgedeckt sowie Baustoffe und der Verlust von fest am Gebäude verankerten Gebäudeteilen. Weitere Leistungen, die optional hinzugenommen werden können, sind unter anderem:
- Weitere Wasserschäden wie Grund- und Leitungswasserschäden sowie Aufschwimmen des Gebäudes
- Gutachterrechnungen
- Bodenmasse
- Aufräumkosten nach einem eingetretenen Schaden
- Glasbruch
Die Versicherungssumme orientiert sich an den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben inklusive der Eigenleistung sowie an den mit eingeschlossenen Klauseln.
Bauleistungsversicherung: ausgeschlossene Schäden
Insbesondere Feuerschäden sind nicht durch die Bauleistungsversicherung versichert. Für sie ist eine zusätzliche Feuerrohbauversicherung notwendig, die mitunter kostenlos angeboten wird, sofern nach Fertigstellung des Gebäudes eine Gebäudeversicherung abgeschlossen wird bzw. wandelt sie sich nach Fertigstellung automatisch in eine Gebäudeversicherung um.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Schäden, die von der Leistung ausgenommen sind:
- Schäden, die durch für die jeweilige Jahreszeit erwartbare Witterungsbedingungen entstehen
- Pfusch während der ausgeführten Arbeiten
- Diebstahl von Maschinen und losen Gegenständen, auch wenn diese noch in das Gebäude eingebaut werden sollten
Abgesehen von einer Bauleistungsversicherung und einer Feuerrohbauversicherung sollten Bauherren unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, die Dritte vor Schäden auf der Baustelle schützt.