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Baulicher Schallschutz: was Sie wissen müssen

von | 13. Jun. 2018

Baulicher Schallschutz ist eine Aufgabe der Bauakustik und lässt sich in unterschiedlichen Stadien beziehungsweise bezogen auf unterschiedliche Schallquellen realisieren. Schallschutz fängt entsprechend bereits bei der Gebäudeplanung an, Hauptbereiche sind der Luft- und Körperschallschutz sowie der Schutz gegen Geräusche der Hausinstallation und Straßenlärm. Bei der Regulierung gilt es allerdings auch darauf zu achten, dass der Schall nicht zu sehr gedämmt wird, da sich die Bewohner ansonsten auch wieder unwohl und isoliert fühlen könnten.

Bauakustik: Wege der Schallübertragung

Luftschall wird übertragen durch Schwingungen, die beispielsweise durch Sprechen oder Musik entstehen. Die Schallwellen treffen auf Wände und werden von diesen aufgenommen. Es ist daher wichtig, die Wände beziehungsweise die den Raum begrenzenden Bauteile so zu gestalten, dass diese die Schwingungen nicht weiter geben. Das wird vor allem durch den Einsatz zweischaliger Wände erreicht, die keine Schallbrücken zulassen und somit den baulichen Schallschutz fördern.

Körperschall wird durch physische Einwirkungen meist auf den Fußboden erzeugt. Dazu gehören Schritte, weswegen oftmals auch von Trittschall die Rede ist, herunterfallende Gegenstände, aber auch die Geräusche sanitärer Anlagen oder der Haustechnik wie Fahrstühle und Heizungen. Der Boden sollte daher mit schwimmendem Estrich ausgestattet sein. Darüber hinaus sollte bei der Installation der Gebäudetechnik von vornherein darauf geachtet werden, dass diese keine Wände des Wohn- und Schlafbereichs berühren.

Zum baulichen Schallschutz vor Straßenlärm und generell Lärmeinwirkungen von außen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten. Zum einen sollte das Haus nicht zu nah an der Straße gebaut und, wenn möglich, beispielsweise vorgelagerte Garagen oder Ladenzeilen als Pufferung eingeplant werden. Darüber hinaus lassen sich natürliche Hindernisse wie Hügel nutzen, die das Haus von der Straße trennen. Bei der Planung sollte grundsätzlich darauf geachtet werden, dass möglichst viele Gebäudeseiten durch den Baukörper geschützt sind.

Nachträglicher Schallschutz in der Wohnung

Obwohl Schallschutz eine Aufgabe der Planung ist und beim Errichten eines Gebäudes direkt mit berücksichtigt wird, lassen sich für einzelne Wohnungen auch nachträglich Schallschutzmaßnahmen einbauen. Denn nicht immer sind die Wohnungen tatsächlich ausreichend vor Schall geschützt. Bei einem solchen Vorhaben sollte man zunächst bestimmen, woher der Lärm, gegen den man sich schützen will, genau rührt. Spezielle Messungen helfen, den Verlauf des Schalls zu bestimmen.

Nachträglicher Schallschutz in Wohnungen kann dann beispielsweise über das Abhängen der Decke erreicht werden. Durch Gipsbetonplatten wird ein Hohlraum geschaffen, der mit dämmenden Materialen gefüllt wird. Mit Vorsatzschalen oder Akustikplatten an den Wänden kann die Schallübertragung um die Hälfte reduziert werden. Darüber hinaus kann für den Trittschall ein wenige Zentimeter hoher Distanzboden eingezogen werden, der den Lärm um bis zu 30 Dezibel reduziert. Mit diesen Maßnahmen lässt sich daher Schallschutz in jede Richtung herstellen.

Immer gut beraten: Bei Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure kontaktieren Sie uns gern.

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