Architekten und Bauingenieure haben die Möglichkeit, als haupt- oder nebenberufliche Bausachverständige zu arbeiten, wenn sie zum einen über genügend Berufserfahrung verfügen und zum anderen Erfahrungen im Bausachverständigenbereich sammeln konnten. Dabei wird unterschieden in staatlich anerkannte sowie öffentlich bestellte und vereidigte Bausachverständige. Wer staatlich staatlich anerkannter Bausachverständiger werden möchte, muss mehrere Jahre Berufserfahrung vorweisen, außerdem eine fachspezifische Tätigkeit in dem jeweiligen Bereich, wie beispielsweise Gebäudeschäden. Ein öffentlich bestellter Bausachverständiger muss bestimmte Fachkenntnisse sowie Erfahrung bei der Gutachtenerstellung vorweisen.
Gebiete, auf denen Architekten und Ingenieure als Bausachverständige arbeiten können, sind beispielsweise Gebäudeschäden, Grundstücksmiete, Baupreisermittlung und Garten- bzw. Landschaftsbau. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung bzw. staatliche Anerkennung erfolgt auf Antrag bei der zuständigen Architektenkammer. Neben seiner Berufserfahrung hat der Architekt die Möglichkeit, weitere Fortbildungen zu nutzen. In denen kann er beispielsweise die Technik zur Gutachtenerstellung lernen oder Qualifizierungsprogramme an entsprechenden Hochschulen durchlaufen.
Weitere Antragsvoraussetzungen für Bausachverständige
Zur Antragstellung gehört auch, besondere Bausachkunde vorzuweisen. Das bedeutet, dass der Bauingenieur oder Architekt vertiefte Sachkenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet haben muss, die auch diejenigen von Fachkollegen übersteigt. Sie werden durch Arbeitsproben, den Werdegang sowie Referenzen verifiziert. Außerdem werden die Kenntnisse von den Kammern mitunter mündlich überprüft. Darüber hinaus müssen die Gutachten, aber auch mündliche Erläuterungen, in klarer und verständlicher Form erfolgen. Denn sie sollten auch von Menschen, die nicht mit der Materie vertraut sind, nachvollzogen werden können.
Die persönliche Eignung ist ein weiterer Aspekt, der bei der Anerkennung als Sachverständiger herangezogen wird. Hierbei steht vor allem die Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit des Bausachverständigen im Vordergrund. Sie wird unter anderem anhand des Bundeszentralregisters und der wirtschaftlichen Verhältnisse überprüft. Zudem muss die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Bausachverständigen gegeben sein.
Zu den Pflichten des Bausachverständigen gehört unter anderem eine ständige Weiterbildung, die von Bestellungskörperschaften überprüft wird. Außerdem sind Bausachverständige zur Verschwiegenheit verpflichtet. Ebenfalls unerlässlich ist eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung zum eigenen Schutz und dem der Auftraggeber.
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