Berufshaftpflicht-Experte Arne Faust verrät im Interview, wie Architekten und Ingenieure mit angekündigten Tariferhöhungen umgehen sollten und wie auch schadenvorbelastete Planungsbüros bezahlbaren Versicherungsschutz finden.
Wann und warum kommt es bei der Berufshaftpflichtversicherung zu Beitragserhöhungen?
Arne Faust: Grundsätzlich kann der Versicherer nach Ablauf der Vertragslaufzeit den Beitrag erhöhen. Viele Architekten und Bauingenieure haben diese Erfahrung in den letzten Jahren gemacht, da die Schadenskosten in der Bau- und Planungsbranche erheblich gestiegen sind. Und dies sicherlich weiter tun werden, allein schon aufgrund der Baupreise. Damit wächst das Risiko für die Versicherer, die ihre Tarife entsprechend anpassen. Individuell kann es natürlich auch andere Gründe für Beitragserhöhungen geben: zum Beispiel weil der Honorarumsatz des Planungsbüros gestiegen ist und eine bestimmte Schwelle überschritten hat, ab der ein höherer Beitrag fällig wird.
Was sollten Planungsbüros tun, die die Beitragserhöhung nicht hinnehmen wollen?
Ein Marktvergleich ist in jedem Fall hilfreich. Im besten Fall übernimmt dies ein spezialisierter Makler, der die Tarifstrukturen der verschiedenen Anbieter kennt und weiß, wer wo guten und günstigen Versicherungsschutz erhalten kann. Bei bau-plan-asekurado haben wir mit vielen Anbietern Sonderbedingungen vereinbart, von denen unsere Kunden profitieren. Ein weiterer Vorteil einer neuen Versicherungspolice: Gerade gegenüber älteren Verträgen bietet sie meist verbesserte Bedingungen, denn viele Neuerungen wie etwa Photovoltaik, Drohnen, Geothermie oder Sachschäden im Homeoffice sind mit alten Policen noch nicht versichert. Auch BIM war bis vor wenigen Jahren noch kein Thema.
Was passiert, wenn ein Versicherter selbst für Schäden verantwortlich ist – erhöht sich dann zwangsläufig der Versicherungstarif?
Nein, nicht jeder Schaden führt automatisch zu höheren Tarifbeiträgen. Wenn aber bei einem Kunden gehäuft Schäden auftreten oder es sich um einen sehr teuren Vorfall handelt, rechnet der Versicherer mit einem höheren Risiko für die Zukunft. Er passt dann entweder die Versicherungsbeiträge an oder fordert eine höhere Selbstbeteiligung, in manchen Fällen auch beides. An uns haben sich schon etliche Planungsbüros gewandt, die plötzlich eine doppelt so hohe Prämie zahlen sollten wie bisher. Eine solche Beitragserhöhung bei der Berufshaftpflicht trifft selbständige Architekten und Ingenieure natürlich empfindlich.
Wie findet man in so einer Situation eine günstigere Berufshaftpflichtversicherung?
Wer als Planer hohe Vorschäden hat, der wird es schwer haben, auf eigene Faust eine neue Haftpflichtversicherung zu finden. Wenn seine Anfrage nur einmal abgelehnt wird, verringert dies bereits seine Chancen bei der weiteren Suche. Ein Versicherungsmakler hat dagegen die Möglichkeit, anonyme Voranfragen zu stellen.
Vor allem aber kennt ein erfahrener Fachmakler die verschiedenen Versicherer und ihre Annahmerichtlinien. Wir bei bau-plan-asekurado haben einen kurzen Draht zu den Versicherungsgesellschaften und können im Einzelfall auch mal erklären, warum ein solcher Schaden bei dem versicherten Architekten oder der Bauingenieurin nicht wieder vorkommen wird. So können wir in fast allen Fällen eine Lösung mit geringerer oder sogar ohne Beitragserhöhung finden.
Unterschätzen eigentlich viele Architekten oder Bauingenieure ihre Risiken?
Da gibt es etliche, ja. Vor allem erfahrene Planer sind der Ansicht, dass sie fehlerfrei arbeiten und ihre Berufshaftpflichtversicherung nur für die Architekten- oder Ingenieurkammer notwendig ist. Doch niemand ist vor Fehlern gefeit, vor allem da es so viele unterschiedliche baurechtliche Vorgaben gibt und die technische Entwicklung ja nicht halt macht. Wir hatten zum Beispiel einmal einen Fall, bei dem sämtliche Fenster ausgetauscht werden mussten, weil eine Norm oder Richtline nicht beachtet wurde. In anderen Bundesländern hätte es mit dieser Produktionsgröße gar keine Probleme gegeben, so aber lagen die Schadenskosten bei mehreren hunderttausend Euro.
Auch die gesamtschuldnerische Haftung unterschätzen die meisten. Ist etwa das verantwortliche Bauunternehmen insolvent oder nicht mehr gewährleistungspflichtig, wird der Bauherr versuchen, den Architekten verantwortlich zu machen. Eine hundertprozentige Entlastung vor Gericht ist häufig schwierig, so dass die Verfahren oft mit einem Vergleich enden.
Gibt es weitere Risiken, die Planer kennen sollten?
Wir sehen im Bereich der Cyberkriminalität eine zunehmend größere Bedrohung für unsere Kunden. Die Zusammenarbeit ist immer stärker vernetzt und Daten werden online ausgetauscht, auch durch das vernetzte Planen mit BIM. Hackerangriffe können zum Beispiel dazu führen, dass Entwurfs- und Planungsdaten verschlüsselt oder gestohlen werden. Gerade ungezielte Angriffe mit Schadsoftware oder Phishing-Mails stellen für kleine Planungsbüros ein hohes Risiko dar. Planer sind abhängig von ihren gespeicherten Daten. Ihr Verlust kann zu Bauverzögerungen und hohen Schadenersatzansprüchen führen, ganz zu schweigen vom Imageschaden. Vor den finanziellen Folgen können Architekten und Ingenieure sich mit einer Cyber-Versicherung schützen.
Eine letzte Frage noch: Warum ist der Honorarumsatz der Planungsbüros für die Versicherer eigentlich so wichtig?
Die Gesellschaften können anhand des Honorarumsatzes von Architekten, Bauingenieuren und Fachplanern das zu versichernde Risiko fair ermitteln. Je höher der Umsatz ist, desto höher sind auch die insgesamt übernommenen Risiken: Je größer die Zahl der Projekte, desto wahrscheinlicher ist es, dass es bei einem zu einem Schaden kommt. Und je größer die einzelnen Projekte sind, desto teurer der mögliche Schaden am Objekt. Daher müssen Planer ihrer Berufshaftpflichtversicherung jedes Jahr ihre Umsatzzahlen melden – also die Summe aller Rechnungen über einen Zeitraum von 12 Monaten. Steigt der Honorarumsatz, kann es zu einer Beitragserhöhung kommen; umgekehrt sinkt der Beitrag, wenn die Umsätze in eine niedrigere Stufe fallen.