Der Objektplaner plant und der Projektsteuerer kontrolliert: So läuft bei Bauprojekten üblicherweise die Arbeitsteilung. Planung und Steuerung zu trennen ist sinnvoll, schließlich können sich Architekten schlecht selbst überwachen. „Wer als Projektsteuerer in die Planung eingreift, gefährdet damit seinen kompletten Versicherungsschutz für das Objekt“, warnt ASEKURADO-Experte Arne Faust. Dennoch gibt es Konstellationen, in denen Planer in einem Projekt beides übernehmen wollen und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch sicher tun können.
So wollen sich beispielsweise manche Architekten nicht mit einer aufwändigen Vergabe herumschlagen, würden aber gern die Ausführung ihres eigenen Entwurfs kontrollieren. Auch für Projektentwickler bietet sich die Projektsteuerung an: Sie haben das Bauvorhaben bereits von der Grundstückssuche bis zur Genehmigungsreife begleitet, haben Ideen entwickelt und Projektziele formuliert – warum sollten sie nun nicht deren Einhaltung überwachen?
Individuelle Lösungen beim Versicherungsschutz möglich
Das Problem ist, dass Berufshaftpflichtversicherungen eine solche Doppelfunktion in der Regel explizit in ihren Bedingungen ausschließen. Das heißt: Wer plant und steuert, genießt für dieses Projekt keinen Versicherungsschutz. Doch laut Versicherungsexperte Arne Faust ist oft viel mehr möglich, als man zunächst denkt: „Als Fachmakler kann ich mit den Versicherern individuelle Anpassungen aushandeln. Auch für komplizierte Fälle lässt sich meist eine gute Lösung finden.“
Erst Entwurfs- und Genehmigungsplanung, dann Projektsteuerung
Eine individuelle Absicherung der Kombination „Planung und Projektsteuerung“ ist zum Beispiel dann möglich, wenn der Architekt Planungsleistungen nur bis zum Bauantrag erbringt (LPH 1-4). Übernimmt ab Leistungsphase 5 ein anderes Büro, kann der Architekt dann als Projektsteuerer dessen Ausführung und Bauleitung überwachen. Vorausgesetzt, die entsprechenden Klauseln der Versicherungsbedingungen wurden vorher entsprechend angepasst.
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