Die Aufnahme in einer Architektenkammer ist für Architekten und Stadtplaner die Voraussetzung, um auch unter dieser Berufsbezeichnung arbeiten zu können, also als eingetragene „Architektin“ oder „Stadtplaner“. Um aufgenommen zu werden müssen sie allerdings einige Auflagen erfüllen – eine davon ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Versicherungssumme. Angehende Architekten sollten sich hierzu im Vorfeld bei ihrer Kammer informieren. Zuständig ist immer die Kammer des Bundeslandes, in dem der Architekt seinen Wohnsitz oder seine Niederlassung hat.
Kammereintrag nur mit ausreichender Deckungssumme
Ein wichtiges Aufnahmekriterium ist eine Berufshaftpflichtversicherung, die sowohl Personenschäden als auch Sach- und Vermögensschäden sowie Objektschäden abdeckt. Die Höhe der geforderten Mindestversicherungssumme ist nicht einheitlich, sondern kann je nach Bundesland variieren; zum Teil müssen Gesellschaften höhere Summen vorweisen als Einzelbüros. Die Architektenkammern Hamburg, Berlin und Hessen beispielsweise fordern von freiberuflichen Architekten eine Mindestversicherungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Millionen Euro, für Sach- und Vermögensschäden wird eine Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro veranschlagt.
Die Angaben der jeweiligen Architektenkammern bedeuten allerdings nicht automatisch, dass die Versicherungssummen in jedem Fall ausreichend sind. Ob sie nach oben hin angepasst werden müssen, sollten Architekten und Stadtplaner daher mit ihrem Versicherer oder ihrem Makler besprechen. Wie hoch die Deckung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung sein sollte, hängt in erster Linie von Größe und Art der bearbeiteten Bauvorhaben ab. Als grobe Orientierung können die Richtlinien der RBBau dienen. Beim endgültigen Abschließen einer Berufshaftpflichtversicherung sollten also beide Seiten berücksichtigt werden. Inkludiert ist immer eine Selbstbeteiligung, die bei 2.500 Euro beginnt.
Diese Versicherungen bieten weitere Sicherheit
Die Berufshaftpflichtversicherung ist die einzige Pflichtversicherung, die für den Eintrag in der Architektenkammer erforderlich ist. Es gibt allerdings Risiken, die die eigene Existenz bedrohen können und die von dieser Versicherung nicht abgedeckt werden. Einige weitere Versicherungen runden den Schutz ab. Deshalb bieten wir mit unserer Architektenhaftpflicht ein Rundum-Sorglos-Paket für Planungsbüros, das viele der versicherbaren Risiken automatisch mitversichert. Hierzu zählen:
- Vertrags- und Honorarrechtschutzversicherung: Sie hilft, die Honoraransprüche durchzusetzen.
- Firmen-Rechtsschutzversicherung: Bei Strafverfahren und Arbeitsgerichtsprozessen greift hier umfassender Schutz.
- Organ- und Manager-Haftpflichtversicherung: Bei Entscheidungsfehlern müssen Geschäftsführer und Vorstände nicht mit ihrem privaten Vermögen haften.
- Geschäftsinhaltsversicherung: Sie schützt das Inventar vor Elementar-, Unwetter- sowie Einbruchsschäden und wird in der Regel zusammen mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen, die Fixkosten und Verdienstausfälle übernimmt.