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Berufshaftpflichtversicherung: Welche Deckungssumme benötigen Architekten und Ingenieure?

von | 2. Feb. 2021

Mit der Frage nach der richtigen Versicherungssumme schlagen sich freischaffende Architekten und Ingenieure öfter herum. Als junge Planer starten sie in der Regel mit niedrigen Summen in die Selbständigkeit und schielen dabei vor allem auf die Kammervorschriften zur Berufshaftpflichtversicherung. Doch stellen diese lediglich einen Mindeststandard dar – ein Minimum, das nicht zu unterbieten ist und sich im Schadensfall schnell als unzureichend erweist.

Spätestens wenn Auftraggeber höhere Deckungssummen verlangen oder die Projekte größer und komplexer werden, beginnt das Abwägen erneut: zwischen den enormen beruflichen Haftpflichtrisiken auf der einen Seite und den nicht unerheblichen Versicherungsbeiträgen auf der anderen. Gibt es hierfür eine Richtschnur, an der man sich als freiberuflicher Architekt oder Beratender Ingenieur orientieren kann?

Kammervorschriften für Ingenieure und Architekten

Die gesetzlichen Vorschriften zur Berufshaftpflichtversicherung helfen einem hier leider nur wenig weiter. Die Regelungen der Berufskammern oder Landesbauordnungen differenzieren kaum zwischen verschiedenen Tätigkeiten und Risiken. Zudem unterscheiden sich die vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen teils erheblich. So müssen Ingenieure im Saarland für Sach- und Vermögensschäden eine Deckung von lediglich 200.000 Euro vorweisen, in Bremen hingegen von einer Million Euro. Die Bremer Vorgaben sind zwar für viele Existenzgründer überzogen, dürften damit aber dem unternehmerischen Risiko kleiner und mittlerer Ingenieurbüros eher entsprechen als die Mindestforderungen in den anderen Bundesländern.

Richtlinien zur Berufshaftpflichtversicherung: RBBau

Wie hoch die Deckung Ihrer Berufshaftpflichtversicherung tatsächlich sein sollte, hängt in erster Linie von Größe und Art der bearbeiteten Bauvorhaben ab. Als grobe Orientierung können die „Richtlinien für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes“ (RBBau) dienen. Freiberuflich Tätige haben hiernach Haftpflichtversicherungen mit Deckungssummen für Personenschäden in folgender Staffelung nachzuweisen:

  • bis 4 Mio. € Bausumme: mind. 1,5 Mio. €
  • bis 10 Mio. € Bausumme: mind. 2 Mio. €
  • über 10 Mio. € Bausumme: mind. 3 Mio. €

In der Praxis sind diese Vorgaben zu Personenschäden wenig relevant, da die meisten Versicherungsverträge ohnehin eine Versicherungssumme von mindestens 3 Millionen Euro für Personenschäden vorsehen. Interessanter wird es bei den Sach- und Vermögensschäden (Bauwerkschäden). Hier legen die RBBau folgende Staffelung fest:

  • bis 0,5 Mio. € Bausumme: mind. 250.000 €
  • bis 1,5 Mio. € Bausumme: mind. 500.000 €
  • bis 4 Mio. € Bausumme: mind. 1.000.000 €
  • bis 10 Mio. € Bausumme: mind. 2.000.000 €
  • bis 25 Mio. € Bausumme: mind. 3.000.000 €
  • bis 50 Mio. € Bausumme: mind. 5.000.000 €

Die RBBau weist jedoch darauf hin, dass „die genannten Deckungssummen als Richtwerte anzusehen“ und „bei besonders risikoträchtigen Baumaßnahmen“ grundsätzlich im Einzelfall zu ermessen und festzulegen sind.

Auftraggeber fordern Absicherung beruflicher Risiken

Bauingenieure, Architekten und Fachplaner müssen bei ihrer Berufshaftpflichtversicherung zudem langfristig kalkulieren: Ein Planungsfehler von heute kann aufgrund der langen Haftungszeiten und jahrelanger Gerichtsverfahren erst in 10 oder 15 Jahren zu einer Schadenersatzzahlung führen. Die Versicherer sprechen daher auch vom „Spätschadenrisiko“. Dann sollten die Versicherungssummen von heute auch die zukünftigen Baukosten, einschließlich Sanierungsplanung und Entsorgung abdecken (und die dürften bis dahin weiter nach oben geklettert sein).

Überprüfen Sie daher Ihren Berufshaftpflichtversicherungsvertrag regelmäßig, ob die von Ihnen gewählten Deckungssummen „zukunftsfähig“ sind! Bei einer Anpassung lohnt es sich, die Kosten verschiedener Anbieter zu vergleichen.

Viele Auftraggeber sind sich der Risiken bewusst und verlangen daher bei Vergabeverfahren den Nachweis konkreter Versicherungssummen. Dies tun sie weniger zum Schutz der Planer, sondern aus Eigeninteresse: Sie wollen sichergehen, im Schadensfall vollständig entschädigt zu werden. Denn nicht immer reicht das Privatvermögen des Architekten oder Ingenieurs (bzw. das Gesellschaftsvermögen) aus, den nicht versicherten „Restbetrag“ zeitnah zu bezahlen.

Versicherungssumme flexibel erhöhen

Erfordert ein Projekt eine höhere Absicherung, als sie der laufende Berufshaftpflichtvertrag hergibt, haben Planer bzw. Architektur- und Ingenieurbüros mehrere Möglichkeiten:

  • Die Versicherungssummen des Jahresvertrages erhöhen. Damit genießen alle Projekte einen größeren Versicherungsschutz.
  • Die Versicherungssummen des Jahresvertrages objektbezogen erhöhen. Dies ist beim gleichen, aber auch bei anderen Versicherern möglich (mit einer sogenannten Excedentenversicherung).
  • Für das Projekt eine Objektversicherung abschließen. Für diese Variante entscheiden sich von allem Generalplaner oder Arge-Partner, um den Versicherungsschutz für alle beteiligten (Fach-)Planer zu vereinheitlichen.
  • Alternativ kann der Bauherr eine Baukombi-Versicherung abschließen. Sie empfiehlt sich insbesondere für komplexe Projekte mit zahlreichen Beteiligten. Neben der Planer-Haftpflicht deckt sie u.a. auch die Haftpflicht der Bauunternehmen ab und beugt somit Streit um „den Schuldigen“ vor.

Macht Ihnen der Auftraggeber keine Vorgaben, sind Sie selbst gefordert, eine Versicherungssumme zu wählen. Die beste Hilfestellung kann Ihnen ein spezialisierter Versicherungsexperte oder -makler geben. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit von Bau- und Versicherungsexperten ist die beste Basis für eine bedarfsgerechte Wahl der Deckungssummen.

Wir beraten Sie gern bei Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung und Versicherungssumme. Kontaktieren Sie uns oder nutzen Sie unseren Online-Tarifvergleich.

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