Selbständige Innenarchitekten sind – genau wie Architekten, Landschafts- oder Stadtplaner – verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und gegenüber ihrer Kammer nachzuweisen. Diese schützt sie bei Schadenersatzforderungen im Rahmen mit ihrer beruflichen Tätigkeit. Doch sind nicht alle Haftpflichtversicherungen gleich. Sowohl die Kosten als auch die Vertragsbedingungen unterscheiden sich zum Teil erheblich, je nach Anbieter und gewähltem Tarif. Auf die folgenden Punkte sollten Innenarchitekten und -architektinnen besonders achten:
Haftpflichtversicherung nur für Innenarchitektur?
Die erste wichtige Entscheidung betrifft das zu versichernde Berufsbild. Wer eine Haftpflichtversicherung nur für den Bereich Innenarchitektur abschließt, profitiert meist von einem deutlich günstigeren Versicherungsbeitrag. In diesem Fall darf der Planer bzw. die Architektin jedoch keine Leistungen in der Objektplanung für Gebäude erbringen, sondern sich ausschließlich mit der Planung raumbildender Ausbauten beschäftigen. Darunter sind laut DAB die „innere Gestaltung oder Erstellung von Innenräumen ohne wesentliche Eingriffe in Konstruktion und Bestand“ zu verstehen.
Innenarchitekten sollten daher genau prüfen, welche Leistungsbilder sie in den kommenden Jahren voraussichtlich ausüben werden. Alle zu versichernden Tätigkeiten bzw. Berufsbilder müssen im Versicherungsschein genannt werden.
Die richtige Versicherungssumme wählen
Auch die Versicherungssumme sollte mit Bedacht gewählt werden. Sie muss den Vorschriften der eigenen Berufskammer genügen und den Risiken der eigenen Projekte gerecht werden. Je größer und komplexer die bearbeiteten Planungs- und Bauvorhaben sind, desto höher sollte die Deckung sein. Da Berufsanfänger oft mit niedriger Versicherungssumme in die Selbständigkeit starten, sollten sie regelmäßig überprüfen, ob diese angepasst werden muss.
Alle Planer (nicht nur in der Innenarchitektur) müssen zudem langfristig kalkulieren. Ein Planungsfehler von heute kann aufgrund der langen Haftungszeiten und jahrelanger Gerichtsverfahren erst in 10 oder 15 Jahren zu einer Schadenersatzzahlung führen. Die aktuelle Versicherungssumme sollte daher „zukunftssicher“ sein und auch für bis dahin erheblich gestiegene Baukosten ausreichen.
Vorsicht bei Material- und Möbellieferung
Was viele (Innen-)Architekten nicht wissen: Berufshaftpflichtversicherungen bieten grundsätzlich keinen Schutz, wenn Planer selbst Bauleistungen erbringen oder Baumaterialien liefern. Bei vielen Anbietern ist auch die Lieferung von Einrichtungsgegenständen ausgeschlossen. Hintergrund: Innenarchitekten sind durch solche Ausführungs- oder Lieferinteressen am wirtschaftlichen Erfolg des Bauvorhabens beteiligt und nicht mehr freischaffend tätig. In der Praxis kommt es zum Beispiel immer wieder vor, dass die Innenarchitektin Mitgesellschafterin des beauftragten Möbelhersteller ist oder der Ehepartner Handwerksleistungen für das Projekt übernimmt. Damit jedoch ist der gesamte Versicherungsschutz für das Bauvorhaben gefährdet.
Wichtig: Sobald eigene wirtschaftliche Interessen im Spiel sind oder berufsbildfremde Leistungen erbracht werden, sollten sich Planer vorab an ihren Makler oder Versicherer wenden. Oft sind individuelle Lösungen möglich. Einige Bauspezialversicherer haben sogar ihre Standardbedingungen so erweitert, dass Bauleistungen oder Materiallieferungen bis zu einer bestimmten Höhe unschädlich für den Berufshaftpflichtschutz sind.
Möglichst viele Architektenhaftpflicht-Anbieter vergleichen
Spezialisierte Fachmakler können zudem helfen, individuell passende Versicherungsangebote mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu finden. Die Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherungen unterscheiden sich oft in wichtigen Details: Dürfen Planer bei schwierigen Bestandssanierungen von geltenden DIN-Normen abweichen, ohne damit ihren Versicherungsschutz zu gefährden? Inwieweit sind mögliche Schäden durch Asbest abgedeckt? Lassen sich weitere Absicherungen wie die Privathaftpflicht oder Honorarrechtsschutz kostengünstig einschließen?
Auch die angebotenen Tarife variieren teils erheblich. Einige Versicherer haben sich auf bestimmte Zielgruppen spezialisiert und bieten beispielsweise Innenarchitekten oder jungen Gründern vergleichsweise günstige Beiträge. Ein Vergleich mehrerer Gesellschaften ist daher unerlässlich. Einen ersten Marktüberblick können sich Planer mit einem Online-Tarifvergleich verschaffen – auch wenn dieser nicht die persönliche Beratung durch einen erfahrenen Versicherungsfachmakler ersetzt.
Innenarchitekten treffen nicht nur Haftpflichtrisiken
Neben der Architektenhaftpflichtversicherung gibt es einige weitere Absicherungen, die für viele Planungsbüros sinnvoll sind. Insbesondere wer als Innenarchitekt schon länger selbständig ist, hat oft erhebliche Werte zu verlieren. Dazu zählen beispielsweise:
- eine umfangreiche Büroausstattung (Möbel, Modelle, elektronische Geräte etc.), die ein Rohrbruch, Brand oder Vandalismus zerstören könnte => Hier ist der Schutz einer Inhaltsversicherung zu empfehlen.
- Projekt- sowie sensible Kundendaten, die bei einem Cybervorfall gestohlen oder verschlüsselt werden können => In diesem Fall bietet eine Cyber-Versicherung schnelle Hilfe.
- hohe Honorarsummen, die längst nicht alle Bauherren fristgerecht und „freiwillig“ zahlen => Wer das Prozessrisiko nicht selbst tragen will, kann sich mit einer Honorarrechtsschutz-Versicherung absichern.