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Drohnen am Bau – Einsatzmöglichkeiten und Risiken

Drohnen am Bau – Einsatzmöglichkeiten und Risiken - bau-plan-asekurado

Drohnen erweisen sich am Bau als wahre Multitalente. Mit ihnen lassen sich Bestandsobjekte vermessen, Baustellen kontrollieren und Neubauten präsentieren. Ingenieure, Architekten und Sachverständige können mit den Multicoptern ihre Geschäftsmodelle optimieren und erweitern. Insbesondere Vermessungsingenieure sparen Zeit und Geld durch einfachere Arbeitsabläufe und profitieren von genaueren Daten. Beim Einsatz von Drohnen am Bau müssen sie zwar einige Risiken und gesetzliche Vorschriften beachten, doch jenseits dessen locken erstaunliche Möglichkeiten.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten von Drohnen

Was Drohnen aufzeichnen, lässt sich für alle Phasen der Planung, Ausführung und Wartung in der Baubranche nutzen. Dies sind die bisher häufigsten Einsatzgebiete für Multicopter:

Am stärksten nutzen Vermessungsingenieure die Drohnentechnologie, beispielsweise bei der Vermessung großer Plangebiete, von Flächen für Solar- und Windkraftanlagen oder von Fassaden.

Steuerung automatisiert möglich – aber nicht ohne Risiken

Die Drohnentechnik ist bereits weit fortgeschritten. Ähnlich wie Assistenzsysteme im Automobilbereich erleichtern Elektronik und Software das Steuern der unbemannten Fluggeräte – mit GPS-Modulen, Abstandssensoren, programmierbaren Flugrouten usw. Für den automatischen Flug wird die Route vorab per Software geplant und virtuell geprüft. Die Drohne umfliegt dann das Gebäude oder Gelände und erstellt die gewünschte Fotoserie bzw. führt die Messungen durch.

Auch bei einem automatisierten Flugablauf ist in der Regel stets Sichtkontakt durch die Bodenstationen notwendig (und vorgeschrieben), um auf unvorhergesehene Situationen reagieren zu können. Die Risiken von Drohnenflügen lassen sich durch gute Vorbereitung minimieren, aber nie ganz ausschließen: Spiegelnde Flächen können Abstandssensoren irritieren, magnetische Stürme die Funkverbindung beeinträchtigen, hinzu kommen Auf- und Abwinde oder Turbulenzen an Abbruchkanten, andere Flugobjekte usw.

Versicherungsalternativen für Ingenieure

Wenn Drohnen einen Unfall verursachen, greift – ähnlich wie im Straßenverkehr – die Halterhaftung. Für Fluggeräte ist daher in Deutschland eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Hierfür kann man zum einen eine spezielle Flugdrohnen-Versicherung abschließen, die sowohl Haltung und Betrieb im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit absichert als auch eine Kasko-Versicherung darstellt.

Sachverständige, Architekten und Ingenieure können den Einsatz von Drohnen alternativ über ihre Berufshaftpflichtversicherung abdecken. Wer über einen guten und aktuellen Versicherungsvertrag verfügt, profitiert oft von einer Grunddeckung für die Drohnenhaftpflicht. Eigene Schäden im Fall eines Unfalls oder Verlusts sind damit allerdings nicht versichert. Wer beispielsweise als Vermessungsingenieur umfassenden Versicherungsschutz auch für teure Elektronik und Drohnen benötigt, kann bei einem spezialisierten Fachmakler nach einer günstigen Kombi-Police fragen. Diese deckt alle berufsspezifischen Risiken passgenau ab.

Drohnen-Verordnung in Deutschland

Neben der Versicherungspflicht gibt es etliche weitere gesetzliche Vorschriften, die Piloten und Betreiber von Multicoptern beachten müssen: die Registrierungspflicht für alle Drohnen ab 250 g Gewicht, den notwendigen Kenntnisnachweis für Drohnen ab 2 kg, die Flugverbotszonen oder die notwendige Genehmigungen und einiges mehr. Die Details regelt die aktuelle Drohnen-Verordnung.

Wir beraten Sie gern zu allen Versicherungsfragen von Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen. Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner für Berufshaftpflichttarife oder kontaktieren Sie uns, um mehr über unser Spezialkonzept für Vermessungsingenieure zu erfahren.
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