Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für freiberufliche Architekten und Ingenieure Pflicht. Sie deckt Sach-, Personen- und Vermögensschäden ab und gilt in der Regel als Jahresversicherung für alle Projekte des versicherten Planers. In einigen Fällen kann es allerdings sinnvoll sein, eine Einzelobjektversicherung (objektbezogene Haftpflichtversicherung) abzuschließen. Sie ist mitunter günstiger als eine durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung und ihre Konditionen können individuell auf das jeweilige Bauvorhaben zugeschnitten werden.
Die Einzelobjektversicherung umfasst all diejenigen Aspekte, die auch eine gute durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung abdeckt. Dazu zählen unter anderem:
- Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Architekt durch Planungs- oder Bauüberwachungsfehler (mit) verursacht hat
- Kosten für die Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
- Schäden aus schuldhaften Terminüberschreitungen
- Schäden aus Kostenüberschreitungen (ohne „Sowiesokosten“)
- Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung
- zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
Die Kosten einer Einzelobjektversicherung für Architekten berechnen sich unter anderem anhand der versicherten Leistungen, der Höhe der Versicherungssumme, der gewählten Selbstbeteiligung, dem Honorarumfang sowie der Bausumme.
In diesen Fällen ist eine Einzelobjektversicherung für Architekten sinnvoll
Dadurch, dass die Einzelobjektversicherung individuell für jedes Bauprojekt abgeschlossen wird, eignet sie sich nur in bestimmten Fällen. Beispielsweise dann, wenn ein Architekt nur ein bis zwei kleinere Objekte im Jahr bearbeitet. Das betrifft beispielsweise nebenberuflich arbeitende Architekten oder auslaufende Büros. Auch angestellte Architekten können auf diese Weise an eigenständigen Projekten mitarbeiten.
Dies kann auch für Berufsanfänger gelten, die noch nicht so viele Aufträge erhalten. Allerdings besteht hier das Problem, dass eine objektbezogene Architektenhaftpflichtversicherung in den meisten Kammern nicht anerkannt wird. Hier ist in der Regel zur Aufnahme eine durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme vorzuweisen. Berufsanfänger sollten dies daher mit der jeweils zuständigen Kammer klären. Für Neugründer bieten einige Versicherer zudem Rabatte bei der regulären Berufshaftpflichtversicherung an, so dass diese oft die bessere Lösung darstellt. Ein Tarifvergleich lohnt sich hier in jedem Fall.
Unter Umständen macht eine Einzelobjektversicherung für Architekten Sinn, wenn das Bauprojekt ihre durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung zu sehr belasten würde. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn einzelne Projekte ein sehr hohes Schadenpotenzial mit sich bringen, das die Leistungen der herkömmlichen Versicherung übersteigt. Wie man hier am günstigsten die Versicherungssumme erhöht, sollte ein Fachexperte individuell prüfen.
Last, but not least empfiehlt sich eine Einzelobjektversicherung bei komplexen Bauvorhaben mit mehreren Planungsbeteiligten. In diesen Fällen ist eine individuelle, an die Baumaßnahme angepasste Gestaltung des Versicherungsschutzes unerlässlich. Mit einer objektbezogenen Versicherung erhalten alle Planer – egal ob Generalplaner, Architekten, Ingenieure, Fachplaner oder Projektsteuerer – eine einheitliche Absicherung. Dies beugt nicht nur Versicherungslücken vor, sondern vermeidet auch die sonst gängigen, langwierigen Streitigkeiten im Schadensfall.
Einzelobjektversicherung frühzeitig abschließen
Um eine vollständige Deckung zu gewährleisten ist es essenziell, dass die Einzelobjektversicherung – wie auch die durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung – rechtzeitig vor Projektbeginn abgeschlossen wird. Insbesondere sollten die Bauarbeiten nicht beginnen, bevor eine Versicherung abgeschlossen worden ist. Denn ist bereits ein Schaden bekannt geworden, lässt sich dieser nicht mehr nachträglich versichern (auch nicht mit der einjährigen Rückwärtsdeckung, die in der Objektversicherung ebenso wie beim erstmaligen Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung möglich sind).