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Geschossaufstockung – flexible Arten der Platzerweiterung

von | 12. Mrz. 2019

Eine Geschossaufstockung ist eine Art der Dachaufstockung und eine gute Möglichkeit, um mehr Platz im Gebäude zu schaffen – beispielsweise dann, wenn eine neue Einliegerwohnung entstehen soll oder Nachwuchs geplant ist. Allerdings muss vorher genau geprüft werden, ob eine Geschossaufstockung durchgeführt werden kann. Dies unterliegt verschiedenen Faktoren. Die Aufstockung selbst wird meist von Architekten und Handwerkern durchgeführt. In der Regel kann das Haus während der Arbeiten bewohnt bleiben.

Voraussetzungen: Bebauungsplan und Statik

Bei der Frage, ob eine Geschossaufstockung ausgeführt werden kann, kommt es vor allem auf zwei Aspekte an. Zum einen braucht es hierfür unter Umständen eine Baugenehmigung von der zuständigen Behörde. Liegt ein Bebauungsplan vor, der unter anderem die Etagenanzahl festlegt, wird dieser zugrunde gelegt. Handelt es sich um ein Gebiet, für das kein Plan vorliegt, werden zur Entscheidungsfindung die umliegenden Häuser herangezogen. Hätte eine Geschossaufstockung zur Folge, dass das Haus höher ist als die umliegenden Häuser, wird es schwierig sein, eine Genehmigung zu erhalten.

Der andere Aspekt ist die Statik des Hauses. Mit einer weiteren Etage oder einem Ausbau des Daches lastet ein höherer Druck auf dem Haus. Es ist daher im Vorfeld zu klären, ob die Bausubstanz beziehungsweise die bestehenden Wände diese Last tragen können. Eventuell kann hier im Nachhinein eine Verstärkung erfolgen. Die Klärung der Statik ist Aufgabe des Architekten, ebenso die Entscheidung, ob ein Tragwerksplaner eingeschaltet werden sollte.

Varianten der Dachaufstockung

Je nach vorhandenem Gebäude können unterschiedliche Varianten der Geschoss- beziehungsweise Dachaufstockung in Betracht kommen. Zum einen kann ein Flachdach oder ein Bungalow durch ein Spitzdach erweitert werden, das deutlich mehr Platz bietet.

Handelt es sich um eine Kniestockerhöhung, wird das Dach um 80 cm angehoben, wodurch ebenfalls ein enormer Platzgewinn erreicht wird. Auch kann eine komplette Etage eingezogen werden (Geschossaufstockung). In jedem Fall sollte man beachten, dass die neuen Räume an Strom und Wasser angeschlossen werden können und der Energieeinsparverordnung entsprechen.

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