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Restauration und Altbausanierung – nicht ohne einen Architekten

von | 4. Jan. 2017

Bei Sanierungsaufträgen wie Modernisierung oder Umbau kommen größere Herausforderungen auf den Architekten zu, als das beim normalen Hausbau der Fall ist. Planung und Kostenermittlung sind schwieriger zu kalkulieren, da die Arbeiten weniger vorhersehbar sind. Darüber hinaus muss meist auch die bereits vorhandene Bausubstanz berücksichtigt werden. Es entsteht für den Architekten bei Sanierungen ein entsprechend höheres Haftungsrisiko.

Der Architekt übernimmt bei Altbausanierungen bzw. Umbauten unterschiedliche Aufgaben. Zunächst legt er zusammen mit dem Bauherren fest, welche Arbeiten durchgeführt werden sollen und sammelt Ideen. Hierunter fällt unter anderem die energetische Sanierung, die Erneuerung der Fenster und Türen, der Innenausbau sowie eine Dachsanierung.

Weitere Aufgaben des Architekten bei Sanierung und Umbau

Dem Architekten kommen darüber hinaus weitere planerische und koordinatorische Aufgaben zu. Ähnlich wie bei einem Hausbau kann er ebenfalls dafür zuständig sein, eine Baugenehmigung zu erwirken. Sie ist dann nötig, wenn die Umbauarbeiten größere Maßnahmen erfordern oder die Statik betroffen ist. Hierzu stellt er die notwendigen Unterlagen zusammen und garantiert für deren Richtigkeit. Dazu muss er über das erforderliche Wissen und die Erfahrung im Umgang mit Sanierungsarbeiten verfügen. Urheberrechte von Vorbesitzern oder anderen Architekten sollten ebenfalls im Vorfeld geklärt werden, unter Umständen ist auch eine Genehmigung der Denkmalbehörde erforderlich.

Darüber hinaus ist der Architekt beim Umbau zuständig für den Einsatz und die Koordination der verschiedenen Gewerke. Wie auch beim Hausbau von Grund auf holt er Angebote ein und kalkuliert die Gewerkekosten. Dank seiner Erfahrung, kann er einschätzen, welche Handwerksfirmen die speziellen Anforderungen einer Altbausanierung bzw. eines Umbaus erfüllen und den Bauherren entsprechend beraten. Der Architekt kontrolliert außerdem den Fortschritt der Handwerkeraufgaben und dokumentiert diesen regelmäßig. Bei der Abnahme prüft er alles und berät den Bauherren darüber, ob der Auftrag abgeschlossen ist, oder ob nachgebessert werden muss. Auf dieser Grundlage kann der Bauherr dann die Entscheidung zur Abnahme treffen, die ihm vom Architekten nicht abgenommen werden kann.

Honorarkalkulation für Sanierungen und Umbauten

Durch die teils abweichenden Anforderungen bei der Sanierung oder eines Umbaus hat der Architekt intensivere Bauaufsichtspflichten, weil Widrigkeiten auftreten können, die zuvor kaum eingeschätzt werden können.

Aus diesem Grund ist es für den Architekten ratsam, bei der Honorarkalkulation einen Zuschlag einzuplanen. Dieser richtet sich in der Regel nach dem Aufwand bzw. dem Schwierigkeitsgrad der Umsetzung. Als Richtwert gelten 17 bis 15 Prozent der Gesamtkosten. In jedem Fall sollte der Architekt den Zuschlag schriftlich mit dem Bauherrn vereinbaren.

Lesen Sie auch: Das Honorar beim Bauen im Bestand

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