Persönlicher Kontakt:
  info@bau-plan-asekurado.de
  02385 / 920 6100
Mo – Fr: 9:00 – 16:30 Uhr

Wie unterscheiden sich Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Berufshaftpflicht?

von | 8. Jul. 2021

Fehler passieren, das ist nur allzu menschlich. Für Unternehmer und Freiberufler können die Folgen existenzbedrohend sein. Verursachen sie bei einem Kunden einen Schaden, haften sie – egal ob durch Unwissenheit, Fahrlässigkeit oder mit Vorsatz. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für sie essenziell: Diese übernimmt die Kosten, wenn einer selbständigen Architektin, einem IT-Freelancer oder einem Mitarbeiter eines Bauträgers eine Fehleinschätzung unterläuft oder ein Missgeschick passiert.

Gute Berufshaftpflichtversicherungen zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit. Ist jedoch Vorsatz im Spiel, hilft keine Versicherungspolice: Dann muss der Verursacher selbst für den gesamten Schaden aufkommen. Der Unterschied zwischen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist allerdings gar nicht so leicht zu erkennen.

Definition Vorsatz

Vorsatz bedeutet Wissen und Wollen einer Handlung und ihrer Folgen: Der Verantwortliche nimmt die schädigende Handlung wissentlich und aktiv gewollt vor. Er oder sie handelt in dem Bewusstsein, gegen bestehende Regeln zu verstoßen und dadurch jemanden zu schädigen oder schädigen zu können.

In der Rechtsprechung wird zwischen zwei Stufen unterschieden. Bei bewusstem Vorsatz ist der Schaden Ziel der Handlung. Bei bedingtem Vorsatz nimmt der Handelnde einen Schaden billigend in Kauf.

Definition Fahrlässigkeit

Fahrlässig handelt, wer es an der erforderlichen Sorgfalt mangeln lässt – wenn beispielsweise ein Ingenieur eine kürzlich geänderte Verordnung nicht berücksichtigt, weil er es versäumt hat, sich aktuell zu informieren.

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn jemand die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt. Derjenige handelt leichtfertig, das heißt er oder sie beachtet einfache, offenkundige und grundlegende Regeln nicht und nimmt damit einen möglichen Schaden in Kauf: ein Architekt, der DIN-Normen außer acht lässt, ein IT-Dienstleister, der Backups vernachlässigt usw. Solch grobe Fahrlässigkeit kann zu hohen Schäden führen.

Wichtig in der Abgrenzung zum Vorsatz ist vor allem der Wille: Wer denkt „Es wird schon nichts passieren“, handelt grob fahrlässig. Wem die Folgen egal sind, handelt bedingt vorsätzlich. Entscheidend ist somit, was im Bewusstsein des Handelnden vorgegangen ist.

Wann leistet die Berufshaftpflichtversicherung?

Vorsätzlich verursachte Schäden werden von keiner Versicherung ersetzt. Allerdings liegt die Beweispflicht beim Versicherer: Er muss nachweisen, dass der Versicherte den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat.

Bei Fahrlässigkeit kommt es auf die Vertragsbedingungen an. Einige Anbieter schränken ihren Versicherungsschutz etwa durch eine „anerkannter Stand-der-Technik“-Klausel ein oder kürzen bei grober Fahrlässigkeit ihre Leistungen. Freiberufler und Unternehmer sollten bei der Wahl der Berufshaftpflicht- oder IT-Haftpflichtversicherung darauf achten, dass sie und ihre Mitarbeiter bei allen fahrlässig verursachten Schäden umfassend geschützt sind. Das gilt für ein Systemhaus mit 300 Mitarbeitern genauso wie für einen Architekten, der nur nebenberuflich frei arbeitet.

Wer seine Anzeigepflicht verletzt, gefährdet seinen Versicherungsschutz

Vorsatz und Fahrlässigkeit spielen auch im Verhalten gegenüber dem Versicherer eine Rolle. So müssen Selbständige bei Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung diverse Fragen zu ihren beruflichen Risiken beantworten. Wer beispielsweise einen zu niedrigen Jahresumsatz angibt oder bestimmte Tätigkeiten verschweigt, obwohl der danach gefragt wurde, gefährdet seinen Versicherungsschutz.

Im Schadensfall muss der Versicherte, sofern möglich, versuchen den Schaden zu begrenzen und dem Versicherer zeitnah alle notwendigen Informationen liefern. Verletzt er seine Pflichten (Obliegenheiten) gegenüber dem Versicherer vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann dieser seine Leistungen kürzen.

Im Schadenfall bestmöglich abgesichert: Wir beraten Sie gern unabhängig, wie Sie günstigen und umfassenden Versicherungsschutz für Ihre Branche erhalten. Sprechen Sie uns an!

Informieren Sie sich jetzt:
>> IT-Haftpflichtversicherung
>> Berufshaftpflicht für Architekten
>> Berufshaftpflicht für Ingenieure

bau-plan-asekurado

[shariff]

Abonnieren Sie unseren Blog!

bau-plan-asekurado hat 4,94 von 5 Sternen | 14 Bewertungen auf ProvenExpert.com