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Versorgungswerke: Rentenlücke wächst bei Architekten und Ingenieuren

von | 26. Jan. 2021

Die Versorgungswerke der Architekten- und Ingenieurkammern geraten zunehmend unter Druck. Ihre Mitglieder müssen künftig mit deutlich geringeren Renten rechnen als bislang angenommen. Schuld ist insbesondere die schwierige Kapitalmarktsituation mit Null- oder gar Negativzinsen. Auch die steigende Lebenserwartung der Freiberufler und zu wenige Neueintritte machen den Versorgungswerken zu schaffen. Für pflichtversicherte Architekten und Ingenieure bedeutet das: Eine ergänzende private Vorsorge wird für sie immer wichtiger.

Schon bevor die Versorgungswerke in die Krise geraten sind, mussten sich viele Mitglieder darüber hinaus privat absichern, um ihre Versorgungslücke im Alter zu schließen. Denn die Pflichtbeiträge der Versorgungswerke basieren auf der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung. Das heißt: Die Beiträge und dadurch auch die Renten sind gedeckelt. Insbesondere gut verdienende Ingenieure und Architekten konnten damit bislang ihren Lebensstandard im Alter nicht halten.

Niedrige Zinsen und Überalterung belasten die Versorgungswerke

Diese Situation verschärft sich nun aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase. Da die Versorgungswerke fast die Hälfte ihrer Einlagen in festverzinste Wertpapiere investieren, können sie ihre Renditeziele von einst nicht mehr erreichen.

Aufgrund ähnlicher Probleme haben sich viele Einrichtungen bereits im Zuge der Finanzkrise vom reinen Kapitaldeckungsverfahren verabschiedet. Bei diesem Verfahren werden für jedes Mitglied Rücklagen aufgebaut, um dessen Ansprüche im Rentenalter zu bezahlen. Stattdessen setzen sie jetzt auf eine Mischung aus Kapitaldeckung und Umlagefinanzierung – und sehen stehen damit ähnlichen demografischen Problemen gegenüber wie die gesetzliche Rentenversicherung. Zu wenige neue, junge Beitragszahler stehen immer mehr Neurentnern gegenüber.

Trend zur Rentenkürzung

Als Folge mussten die meisten Kassen die Verrentungssätze deutlich senken. Dies dürfen sie, weil sie im Gegensatz etwa zu Lebensversicherungen ihren Mitgliedern keinen Garantiezins schulden. Stattdessen arbeiten Versorgungswerke mit einem sogenannten Rechnungszins, der in der Vergangenheit oft bei mindestens 4 Prozent lag und heute deutlich unter drei Prozent.

Diese Kürzung wirkt sich aufgrund des Zinseszinseffekts bei längerer Laufzeit erheblich aus. Eine Absenkung um ein Prozent führt im Schnitt zu 20 Prozent weniger Rente, hat die WirtschaftsWoche ausgerechnet. Auch für Ingenieure und Architekten, die schon bald in den Ruhestand wechseln, sind die Aussichten wenig rosig: Die zu erwartende Dynamisierung, also die jährliche Erhöhung der Rentenzahlungen, liegt bei den Versorgungswerken deutlich unter der Inflationsrate.

Geeignete Vorsorge für Architekten und Ingenieure

Planer sollten sich daher nicht auf ihre Altersrente vom Versorgungswerk verlassen, sondern frühzeitig eigenständig vorsorgen. Für selbständige Architekten und Ingenieure bieten sich hierfür insbesondere die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) sowie eine private Rentenversicherung an.
Die Basisrente fördert der Staat durch eine hohe steuerliche Abzugsmöglichkeit der Beiträge. Freiberufler senken damit ihre Steuerlast. Auch für ältere Arbeitnehmer, die bis zum Ruhestand noch hohe Beiträge einzahlen wollen, bietet sich diese Form der Altersvorsorge an.

Eine besonders flexible Alternative ist die private Rentenversicherung. Hier ist eine umfangreiche Hinterbliebenenversorgung möglich und das angesparte Kapital lässt sich auf Wunsch auch auf einmal auszahlen. Die private Rentenversicherung gleicht damit einige wesentliche Nachteile der Versorgungswerk-Rente aus. Diese bietet mangels Kapitalwahlrecht keine Möglichkeit, angespartes Kapital zum Beispiel an Kinder zu vererben.

Fazit

Genauso wie gesetzlich Versicherte kommen auch Pflichtversicherte eines Versorgungswerkes nicht darum herum, sich mit dem Thema Altersvorsorge zu befassen. Freiberufler sollten sich bewusst sein, dass ihre Rente bei ungünstiger Entwicklung auch deutlich geringer ausfallen kann als derzeit von ihrer Versorgungskasse prognostiziert und aufgrund der Inflation zudem an Kaufkraft verliert. Nutzen Sie daher unbedingt ergänzende Vorsorgemöglichkeiten und lassen Sie sich von unabhängigen Experten beraten.

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