Eines der größten wirtschaftlichen Risiken für Architektur- und Ingenieurbüros sind zahlungsunwillige (oder zahlungsunfähige) Auftraggeber. Nicht selten werfen Bauherren den Planern mangelhafte Leistungen vor und verweigern oder kürzen mit dieser Begründung das Honorar. Was können Sie als Architekt oder Fachplaner in diesem Fall tun?
Wirft Ihnen der Bauherr einen Schaden oder Mangel vor, klären Sie zunächst, worin dieser genau besteht. Prüfen Sie, ob noch eine Nacherfüllung möglich ist, also ob Sie den Mangel selbst beseitigen können (z.B. durch Nachbesserung einer nicht genehmigungsfähigen Planung). Ist eine Nacherfüllung nicht mehr möglich, sollten Sie den Versicherer oder Makler Ihrer Berufshaftpflichtversicherung informieren. Der Versicherer prüft dann den Fall für Sie. Liegt ein versicherter Schaden vor, begleicht er die Kosten. Und er sorgt dafür, dass der Bauherr Ihnen im Gegenzug das volle Honorar auszahlt (im Fachjargon „aktive Honorarklage“ genannt).
Viele Planer scheuen das Kostenrisiko eines Rechtsstreits
Knifflig wird es jedoch, wenn die Sachverständigen beim Honorarstreit zu dem Schluss kommen, dass kein Schaden vorliegt oder Sie als Architekt oder Bauingenieur ihn nicht verursacht haben. In diesem Fall hilft nur eine Honorarrechtsschutzversicherung weiter. Ohne diese müssen Sie auf eigene Kosten versuchen, Ihren Anspruch durchzusetzen. Erfahrungsgemäß scheuen viele Selbständige das Kostenrisiko eines Gerichtsverfahrens. Die Ausgaben für Anwalt, Gutachten und Gericht erreichen schnell hohe Summen, vor allem wenn sich der Rechtsstreit über mehrere Instanzen erstreckt. Die Folge: Viele Planer einigen sich mit dem Bauherrn lieber auf einen Vergleich. Damit akzeptieren sie oft weniger Honorar, als ihnen eigentlich zusteht.
Architekten und Ingenieure zählen zu den wenigen Berufsgruppen, die überhaupt Honorarrechtsschutz erhalten können. Zwei Wege stehen Ihnen hierfür offen: 1. Einige Berufshaftpflichtversicherungen lassen sich um einen entsprechenden Zusatzbaustein erweitern. 2. Sie können – allerdings nur bei sehr wenigen Anbietern – eine separate Rechtsschutzversicherung inklusive Honorar- und Vertragsrechtsschutz abschließen.
Wann sich dieser Schutz unter anderem lohnt, zeigt das folgende Fallbeispiel.
Fallbeispiel: 11.100 Euro Verfahrenskosten für Honorarklage
Ein Architekt wird mit der Planung eines Einfamilienhauses mit Garage und zwei Stellplätzen beauftragt. Die Kosten des Bauvorhabens sind auf 350.000 Euro veranschlagt. Im Projektverlauf kommt es zum Streit: Der Bauherr ist der Ansicht, dass der Architekt seine Arbeit fehlerhaft ausführe. Der Planer wiederum wirft dem Bauherrn vor, das Projekt durch seine Einmischung nur zu verzögern und höhere Kosten zu verursachen. Als der Streit eskaliert, kündigt der Architekt die Vertragsvereinbarung und fordert sein bisher fälliges Honorar von 25.000 Euro. Da der Bauherr nicht zahlt, klagt der Planer nach Rücksprache mit seinem Versicherer vor Gericht.
In der ersten Instanz unterliegt der Architekt. Die zweite Instanz bleibt ebenso erfolglos, da die Gerichte ihm im vorliegenden Fall kein Kündigungsrecht einräumen. Aufgrund der Niederlage muss der Kläger nicht nur die eigenen, sondern auch die gegnerischen Rechtsanwaltskosten sowie die kompletten Gerichtskosten übernehmen. Die Verfahrenskosten belaufen sich auf insgesamt 11.100 Euro, die die Honorarrechtsschutzversicherung – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung – übernimmt.
Außergerichtliche Schlichtung einbeziehen
Einige Versicherer übernehmen auch die Kosten für außergerichtliche Schiedsverfahren. Dies ist wichtig, da manche Bauherren in ihrer Ausschreibung explizit verlangen, dass sich ihre Auftragnehmer einem solchen Verfahren unterwerfen. Es lässt sich in der Regel deutlich schneller und kostengünstiger abschließen als ein Gerichtsverfahren. Für die Architekten, Bauingenieure und Fachplaner hat dies den Vorteil, dass sie ihre Vergütung meist schneller erhalten. Und nicht zuletzt bewahren sie sich damit die Chance, in Zukunft noch einmal einen Auftrag des Bauherrn zu erhalten.
Abschlagszahlungen senken das Risiko für Architekten und Ingenieure
Vom Honorarrechtsschutz nicht abgedeckt ist eine Insolvenz des Auftraggebers. Erweist sich der Bauherr am Ende als zahlungsunfähig, gehen die Planer meist leer aus. Um dieses Risiko zu reduzieren, sollten Sie Abschlagsrechnungen für abgeschlossene Teilleistungen stellen und diese stets zügig geltend machen. Haben Sie grundsätzlich Zweifel an der Zahlungsfähigkeit Ihres Auftraggebers, können Sie vor Vertragsabschluss eine Bürgschaft oder Bürgschaftsversicherung von ihm verlangen.
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