Nicht alle am Bau Beteiligten kennen ihre Haftungsrisiken gut genug, um sie zielgerichtet abzusichern. Dadurch zahlen Sachverständige und Brandschutz-Gutachter mitunter unnötig hohe Versicherungsbeiträge für ihre Berufshaftpflichtversicherung. Gerade im vorbeugenden Brandschutz ist die Spannweite der Risiken groß und reicht von der Amtshaftung eines Prüfingenieurs bis zur gesamtschuldnerischen Haftung von Architekten und Bauingenieuren. Eine Standard-Haftpflichtversicherung wird dem kaum gerecht. Spezialisierte Fachmakler können Berufshaftpflichtversicherungen vermitteln, die an die unterschiedlichen Rollen und Risiken von Brandschutzingenieuren angepasst sind und deutlich besser zu den Bedürfnissen und dem Risikoprofil der Branche passen.
Beitragskosten von Architekten, Ingenieuren und Sachverständigen
Die deutsche Versicherungswirtschaft unterscheidet bei der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Bauingenieure, Beratende Ingenieure, Gutachter und Sachverständige zwischen verschiedene Risikogruppen. Je wahrscheinlicher es ist, dass der Haftungsfall eintritt, und je höher die daraus resultierenden Schadenersatzansprüche sind, desto höher fällt der Beitrag für die Berufshaftpflichtversicherung aus:
- Architekten, Generalplaner sowie Bauingenieure, die bauvorlageberechtigt sind, werden aufgrund ihrer gesamtschuldnerischen Haftung in die höchste Risikogruppe eingestuft. Nicht ohne Grund sehen die Landesbauordnungen für sie eine Pflicht zum Abschluss und Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung vor.
- Ihnen folgen die Baugrundgutachter/Geologen, die Ingenieure im Maschinen- und Anlagenbau sowie die Umweltingenieure.
- Die dritte Risikogruppe ist die umfangreichste. In ihr finden sich alle sonstigen Beratenden Ingenieure wieder, also z.B. Statiker/Tragwerksplaner, Ingenieure für die technische Gebäudeausrüstung, Straßen- und Tiefbauplaner, Ingenieure im Brückenbau, Vermessungsingenieure und auch Ingenieure und Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz.
- Die vierte Gruppe mit dem niedrigsten Risiko sind die Bausachverständigen, Gutachter für Bauschäden sowie alle hoheitlich tätigen Prüfsachverständigen und Prüfingenieure.
Brandschutzplaner, -gutachter und -sachverständige werden oftmals im Haftungsrisiko, aber auch in der Höhe der möglichen Schadenersatzansprüche mit vielen Berufskollegen gleichgestellt – oder auch negativ gesagt: in einen Topf geworfen. Bei näherer Betrachtung wird dabei jedoch nicht berücksichtigt, dass diese Gruppen zwar planerisch und bauleitend tätig sind, aber auch viele Leistungen erbringen, die eindeutig dem Bereich der Gutachter und Sachverständigen zuzuordnen sind.
Risiken im Brandschutz differenzieren
Genau da setzen differenzierte Versicherungslösungen mit einer Einstufung für die Architekten, Ingenieure, Gutachter und Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz an, die dem tatsächlichen Haftungsrisiko dieser Gruppe gerecht werden. So unterscheidet das Konzept der bpa bau-plan-assekuranz folgende zwei Risikostufen:
Hohes Risiko:
- Planerische Leistungen wie das Aufstellen von Brandschutzkonzepten und Brandschutznachweisen
- Fachbauleitung/Bauüberwachung (Überwachung der baulichen Umsetzung der Brandschutzplanung)
Niedriges Risiko:
- Hoheitliche Prüf- und/oder Sachverständigentätigkeit (Prüfung der Nachweise des Brandschutzes und stichprobenhafte Überwachung der Bauausführung entsprechend den geprüften Nachweisen)
- Gutachter- und Sachverständigentätigkeiten wie z.B. Brandlastenermittlungen, Brandursachenermittlungen und Beweissicherungsverfahren, Brandsimulationen, Heißrauchversuche und diverse Brandversuche und Gerichtsgutachten
- Organisatorischer Brandschutz wie z.B. Brandschutzordnungen, Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Evakuierungskonzepte, Entrauchungskonzepte und Bestuhlungspläne
- Sonstige Tätigkeiten (insbesondere die Tätigkeit als externer Brandschutzbeauftragter, Schulungen und Unterweisungen zum Thema Brandschutz, Brandschutzhelferausbildungen und die Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Das Sonderkonzept berücksichtigt für jeden Versicherten, wie hoch seine Anteile der Jahresleistungen in den genannten Risikoklassen sind. Je mehr Umsatz durch Leistungen aus dem Bereich „Niedriges Risiko“ erzielt wird, desto höher sind die Nachlässe, die gewährt werden.
Risikogerechte Nachlässe bei der Berufshaftpflicht
Grundsätzlich orientiert sich die Beitragsberechnung der Berufshaftpflichtversicherung am Jahreshonorarumsatz der Ingenieure und Sachverständigen. Dabei wird der Beitragssatz zusätzlich durch die folgenden Größen beeinflusst:
- die Höhe der Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zu der der Versicherer je Schadenfall maximal Schadenersatz leistet,
- die Höhe der vertraglichen Selbstbeteiligung, die der Versicherungsnehmer je Schadenfall trägt, und
- die Vertragsdauer.
Die Sondervereinbarungen der bpa bau-plan-assekuranz ermöglichen Brandschutzingenieuren und Sachverständigen für den vorbeugenden Brandschutz risikogerechte Nachlässe auf ihre Berufshaftpflichtbeiträge. Bis zu 30 % zusätzlicher Rabatt können so erzielt werden. Positiv ist, dass der Risikobeitrag grundsätzlich nicht teurer, sondern ausschließlich günstiger werden kann. Es werden also keine Risikozuschläge erhoben, wenn ein Brandschutzplaner ausschließlich Leistungen aus dem Bereich „Hohes Risiko“ erbringt.
Was leistet die Berufshaftpflichtversicherung?
Jeder Architekt, Ingenieur, Gutachter oder Sachverständige haftet für etwaige Schäden, die er bei Dritten verursacht, persönlich und unbegrenzt. Dabei kann es durchaus zu existenzbedrohenden Schadenersatzansprüchen kommen – egal, ob diese bei der Beratung, Begutachtung, bei der Planung, der konstruktiven Bearbeitung oder der Objektüberwachung entstehen. Da ist etwa der Brandschutzsachverständige, dessen mangelhafter Brandschutznachweis von der Bauaufsichtsbehörde nicht akzeptiert wurde und der dann die Kosten des notwendigen Rückbaus übernehmen musste. Oder der Fachplaner, der bei einem Schulneubau die Lauflängen von Rettungswegen und Breiten von Treppen zu gering bemessen hatte – was über 400.000 Euro teure Umbaumaßnahmen erforderlich machte.
Ingenieure und Sachverständige haften im schlimmsten Fall mit Ihrem Privatvermögen. Mit der Berufshaftpflichtversicherung schützen sie somit ihre Existenz. Die Versicherung bewahrt sie dabei nicht nur vor den Folgen einer fehlerhaften Leistung. Zusätzlich schützt eine in dieser Versicherung beinhaltete „passive Rechtsschutzfunktion“ vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen. Denn der Versicherer prüft grundsätzlich zunächst die Haftung und fungiert somit quasi als ausgelagerte Rechtsabteilung.