Als Sachwalter des Bauherrn nehmen Architekten die Funktion eines Beraters ein. Ihre Auftraggeber sind oftmals Laien und können die Risiken, die mit einem Hausbau einhergehen, kaum einschätzen. Der Architekt bzw. Bauingenieur sollte den Bauherrn über die grundlegenden Gefahren und Vorbeugemöglichkeiten informieren. Einige Risiken lassen sich durch geeignete Versicherungen beherrschen.
Dies sind die wichtigsten Versicherungen am Bau, die Planer und Bauherren kennen sollten:
Versicherungen für Grundstück und Gebäude
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist erforderlich für alle, die ein unbebautes Grundstück besitzen oder eine Immobilie vermieten. Als Eigentümer sind sie dafür verantwortlich, dass Dritte dort keinen Schaden nehmen. Die Versicherung zahlt beispielsweise, wenn sich Passanten verletzen, weil der Eigentümer das Grundstück nicht ausreichend gesichert oder Gebäudeteile nicht instandgehalten hat.
Bauherren sollten dieses Risiko bereits ab dem Grundstückskauf absichern. Oft ist es sinnvoll, gleich eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung für das Bauvorhaben abzuschließen, die auch die Grundbesitzerhaftpflicht einschließt.
Bei Sanierungsvorhaben empfiehlt es sich, bereits zum Erwerb eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Sie ist eine Sachversicherung und springt ein, wenn das versicherte Wohngebäude oder Gebäudebestandteile durch unvorhersehbare Ereignisse Schaden nehmen, z.B. durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel.
Bei Neubauten ist sie eigentlich erst ab Fertigstellung notwendig. Wer sie schon zu Baubeginn abschließt, spart sich jedoch eine separate Feuerrohbauversicherung (s.u. unter „Bauleistungsversicherung“).
Versicherungen während der Bauphase
Eine der wichtigsten Versicherungen am Bau und für Auftraggeber unverzichtbar ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung. Bauherren tragen grundsätzlich die Verantwortung, wenn auf ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Dies gilt auch dann, wenn sie eine Firma mit der Bauausführung oder einen Architekten oder Bauingenieur mit der Überwachung beauftragt haben. Stürzt ein ungenügend gesichertes Gerüst aufs Nachbargrundstück oder wird ein Passant von einem herabfallenden Bauteil verletzt, haftet fast immer zunächst der Bauherr und muss Schadenersatz leisten. Die private Haftpflichtversicherung deckt oft nur kleinere Bauvorhaben bis 50.000 Euro Bausumme ab, für größere ist eine separate Bauherrenhaftpflicht-Versicherung notwendig.
Versichert sind grundsätzlich alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat, versichert, z.B. ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungs- oder Überwachungspflicht. Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer mitversichert.
Bei der Bauleistungsversicherung handelt es sich um eine Art Vollkaskoversicherung für die Baustelle. Sie sichert eine ganze Reihe möglicher Schäden ab, die während der Bauphase auftreten können: durch extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit und etliche weitere unvorhersehbare Ereignisse.
Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Sie bringen nicht nur den Zeitplan des Bauvorhabens in Verzug, sondern führt oft auch zu erheblichen Mehrkosten. Die Bauleistungsversicherung empfiehlt sich daher für alle Bauherren. Sie können die Beitragskosten auf die am Bau beteiligten Bauunternehmer umlegen.
Nicht versichert sind insbesondere Feuerschäden. Für sie ist eine zusätzliche Feuerrohbauversicherung notwendig. Diese ist oft automatisch eingeschlossen, wenn man schon vor Baubeginn eine Gebäudeversicherung abschließt (s.o.). Andernfalls sollten Bauherren sie unbedingt separat abschließen.
Eine Bauhelferversicherung ist dann sinnvoll, wenn am Hausbau neben Planern und Handwerkern auch private Helfer beteiligt sind, wie beispielsweise Familie, Freunde oder Bekannte. Bauherren sind verpflichtet, diese bei der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft gesetzlich zu versichern – egal ob sie entgeltlich entlohnt werden oder nicht. Über diese Grundabsicherung hinaus ist zusätzlich eine private Bauhelferversicherung sinnvoll.
Der gesetzliche Unfallschutz der Berufsgenossenschaft gilt übrigens nicht für Bauherren und ihre gesetzlichen Lebenspartner. Wer selbst auf seiner Baustelle mit anpacken möchte, sollte mit einer privaten Unfallversicherung vorsorgen.
Unkomplizierte Absicherung für große Bauvorhaben
Je komplexer das Bauvorhaben, desto größer ist das wirtschaftliche Risiko durch Schadenfälle und Verzögerungen. Nicht selten kommt es zu Streit zwischen den zahlreichen Beteiligten. Im schlimmsten Fall ruht dann der Baustellenbetrieb, bis Schadenursache und Verantwortlichkeiten geklärt sind. Verhindern lässt sich dies durch eine kombinierte Projektversicherung, auch Baukombi-Versicherung genannt.
Sie ersetzt die Vielzahl verschiedener Versicherungen am Bau – sowohl vom Bauherrn als auch beteiligten Architekten, Planern und Handwerkern. Sie kombiniert Haftpflicht- und Bauleistungsversicherung und ermöglicht damit im Schadenfall eine schnelle, unkomplizierte Abwicklung. Durch die Bündelung ergibt sich zudem oft eine hohe Gesamtersparnis.
Der Bauherr bzw. Auftraggeber muss nicht mehr die Versicherungsverträge aller Auftragnehmer zeitaufwändig einzeln prüfen. Er hat maximale Kontrolle über den Versicherungsschutz des Projekts und damit über sein eigenes finanzielles Risiko. Die Beitragskosten kann er anteilig auf alle beteiligten Unternehmen umlegen. Diese werden nicht doppelt mit Prämien belastet, da sie die Umsätze für das konkrete Bauvorhaben ihrer eigenen Versicherung nicht melden müssen. Von dieser Lösung profitieren somit sowohl Auftraggeber als auch Architekten, Ingenieure und ausführende Unternehmen.