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Aktuelle Entwicklungen im Haftungsrecht für Architekten und Ingenieure

von | 21. Jun. 2024

In der Welt des Baurechts müssen Architekten und Ingenieure stets über aktuelle rechtliche Entwicklungen informiert sein. Jüngste Gerichtsentscheidungen haben wesentliche Aspekte des Haftungsrechts, insbesondere im Bereich der Bauüberwachung, Verjährung, fehlerhaften Planung, Rechnungsprüfung, Verzögerung und Berufspflichten, hervorgehoben. Dieser Artikel beleuchtet einige dieser wichtigen Entscheidungen und gibt einen Überblick über die sich daraus ergebenden Implikationen für die Praxis.

Haftung bei Bauüberwachung

Eine wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08.11.2023 unterstreicht die Notwendigkeit einer klaren Dokumentation der Bauüberwachungspflichten. Im vorliegenden Fall konnte der Auftraggeber nicht schlüssig nachweisen, dass der Architekt umfassend mit der Bauüberwachung beauftragt wurde, was zu einem Verlust der Schadensersatzansprüche führte. Der BGH betonte, dass Auftraggeber darlegen und beweisen müssen, in welchem Umfang der Architekt mit Bauüberwachungspflichten betraut war und welche Verpflichtungen er verletzt hat. Diese Entscheidung verdeutlicht die Bedeutung einer präzisen Vertragsdokumentation

Verjährung von Ansprüchen

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs klärte die Verjährungsfrist für Kaufpreisansprüche aus Bauträgerverträgen. Im Fall verlangte der Bauträger von den Erwerbern einer Eigentumswohnung die letzte Rate, welche die Erwerber als verjährt ansahen. Der BGH entschied, dass für den Kaufpreisanspruch des Bauträgers die zehnjährige Verjährungsfrist gemäß § 196 BGB gilt, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen.

Fehlerhafte Planung und Honoraranspruch

Ein weiteres Urteil des BGH beleuchtet die Thematik der Genehmigungsplanung und des Honoraranspruchs des Architekten. Der BGH entschied, dass ein Architekt zur Erstellung einer genehmigungsfähigen Planung verpflichtet ist. Wenn der Auftraggeber jedoch von den Vorgaben des Bebauungsplans abweichende Planungen wünscht und von einer Ausnahmegenehmigung ausgeht, muss der Architekt den Auftraggeber ausdrücklich darauf hinweisen. Das Risiko trägt in solchen Fällen der Auftraggeber.

Rechnungsprüfung und Schadensersatz

In einer Entscheidung zur Haftung des Architekten bei fehlerhafter Rechnungsprüfung entschied der BGH, dass Architekten für Schäden aufgrund fehlerhafter Rechnungsprüfung haften können. Im vorliegenden Fall führte eine fehlerhafte Rechnungsprüfung zu einer Überzahlung an den Werkunternehmer. Der Architekt wurde daraufhin vom Auftraggeber auf Schadensersatz verklagt. Der BGH betonte, dass Architekten sorgfältig prüfen müssen und für Überzahlungen verantwortlich gemacht werden können.

Neue Entscheidungen im Haftungsrecht : Fazit

Die aufgeführten Entscheidungen zeigen, wie wichtig es für Architekten und Ingenieure ist, ihre Berufspflichten sorgfältig zu erfüllen und alle vertraglichen Vereinbarungen präzise zu dokumentieren. Ein umfassender Überblick über aktuelle rechtliche Entwicklungen ist unerlässlich, um rechtliche Risiken zu minimieren und den professionellen Anforderungen gerecht zu werden.

Als Fachmakler für Architekten und Ingenieure stehen wir Ihnen gern zur Verfügung bei der Prüfung Ihrer haftungsrechtlichen Themen und Beratung zu entsprechenden Versicherungslösungen, kontaktieren Sie uns einfach über unser Anfrageformular.


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