Vom Computer, Server und Tablet bis zu Mess- und Prüfgeraten: Elektronische Geräte sind die Arbeitsgrundlage von Architekten, Ingenieuren und IT-Experten und aus ihrem Alltag nicht mehr wegzudenken. Umso dramatischer ist es, wenn sie aufgrund von Beschädigung oder Diebstahl nicht mehr nutzbar sind. Welche Auswirkungen hätte es für Ihr Unternehmen bzw. Ihr Planungsbüro, wenn Sie die technischen Geräte nicht nutzen könnten und zugleich für Ersatz sorgen müssten?
Wasser verursacht Kurzschlüsse im Ingenieurbüro
Im schlimmsten Fall beschädigt ein Feuer- oder Wasserschaden einen Großteil des Inventars und der Büroelektronik. So im Fall eines kleinen Ingenieurbüros: Ein Mitarbeiter kippte beim Wechseln eines Leuchtmittels mit der Leiter um und beschädigte die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wurde. Das Wasser verursachte Kurzschlüsse und beschädigte das Mobiliar. Allein der Schaden an den elektronischen Geräten wurde auf 85.000 Euro geschätzt.
Doch auch kleine Schäden können sehr ärgerlich sein. Zu den Klassikern zählen hier der umgekippte Kaffeebecher, der das Notebook ruiniert, oder auf Dienstreisen gestohlene Geräte.
Elektronikversicherung springt auch bei Fahrlässigkeit ein
Um in solchen Fällen abgesichert zu sein, empfiehlt sich gerade für ITler, Ingenieure und Architekten eine Elektronikversicherung. Sie deckt alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse ab. Dazu zählen insbesondere Schäden durch Feuer, Wasser, Sturm, aber auch durch Bedienungsfehler und fahrlässige Beschädigungen. Sie greift ebenso bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub. Bei Bedarf lassen die Geräte auch außerhalb des Büros versichern, beispielsweise auf dem Weg zur Baustelle oder zu einem Kunden und sogar beim mobilen Arbeiten („Home Office“). Doch Vorsicht: Im Außeneinsatz sind elektronische Geräte nur bis zu einem bestimmten Prozentsatz versichert, z.B. bis zu 20 % der Versicherungssumme (abhängig vom jeweiligen Anbieter).
Der Versicherer bezahlt in der Regel die Neuanschaffung der Geräte bzw. deren Reparatur sowie die Kosten für eventuell notwendige Aufräumarbeiten. Vom Schutz umfasst sind elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, inklusive fest installierter Datenträger wie zum Beispiel Festplatten.
Für Mobiliar ist die Inhaltsversicherung zuständig
Um auch das sonstige Inventar abzusichern, benötigen Selbständige eine Inhaltsversicherung. Sie gilt als Hausratversicherung für Unternehmen und Freiberufler, denn sie springt bei Feuer, Wasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl ein. Im Gegensatz zur Elektronikversicherung sichert sie die komplette Einrichtung inklusive Entwürfe, Modellen oder gelagerten Waren ab.
Allerdings greift sie nicht bei Schäden durch Kurzschluss, fahrlässige Beschädigung oder einfachen Diebstahl. Da diese Gefahren gerade für Büroelektronik, Notebooks und andere Geräte relevant sind, ist es sinnvoll, die Inhalts- mit einer Elektronikversicherung zu kombinieren. In diesem Fall können Ingenieure und Co. die Inhaltsversicherung um den Schutz der elektronischen Geräte reduzieren.