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Wie sich IT-Dienstleister gegen Schadenersatzforderungen wehren können

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Wenn Auftraggeber finanzielle Schäden auf Externe abwälzen wollen

Schaut man auf die Statistiken, so sind Probleme bei IT-Projekten fast schon die Regel. 14% scheitern komplett, knapp die Hälfte wird zu spät fertiggestellt, zeigt ein Report des PMI. Für die beteiligten IT-Entwickler, Freelancer und Berater stellt das ein hohes Risiko dar: Viele Auftraggeber versuchen, die ihnen entstandenen finanziellen Schäden auf Sie als Externe abzuwälzen.

Auch wenn Sie überzeugt sind, die Probleme nicht verschuldet zu haben, können Sie mit Schadenersatzforderungen konfrontiert werden. Zu deren Abwehr ist branchenrechtliches Know-how von Nöten. Und landet der Streit vor Gericht, fallen neben Anwaltskosten auch Verfahrens- und Gerichtskosten an. Eine IT-Haftpflichtversicherung (auch Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung genannt) ist aus diesem Grund allen Selbständigen zu empfehlen.

Zum einen sichert sie IT-Dienstleister ab, falls ihnen doch mal ein Fehler unterläuft. Auch kleine Ursachen können zu hohen Folgeschäden führen und sind für nicht versicherte Freelancer schnell existenzbedrohend. Beispiel: Mit einem fehlerhaften Update löscht ein Programmierer sämtliche Kundendaten, deren manuelle Wiederherstellung mehrere Hunderttausend Euro kostet.


Passiver Rechtsschutz hilft bei unberechtigten Forderungen

Zum anderen können spezialisierte Versicherer mit eigener Rechtsabteilung die Sachlage genau prüfen und ungerechtfertigte oder zu hohe Ansprüche abwehren. Im Zweifelsfall übernimmt der Versicherer die Prozessführung vor Gericht. Die IT-Haftpflichtversicherung bietet somit auch passiven Rechtsschutz bei Schadenersatzforderungen. Dieser gewinnt für Freelancer immer mehr an Bedeutung: Bei unklaren Projektstrukturen machen sich Auftraggeber oft nicht die Mühe, die Ursache genau zu klären, sondern nehmen alle Projektbeteiligte pauschal in Anspruch.

Kommt es zu einem Rechtsstreit, liegt die Beweispflicht beim Geschädigten. Er muss zweifelsfrei nachweisen, dass der IT-Dienstleister oder Freiberufler für den entstandenen Schaden verantwortlich ist. Beruht der finanzielle Schaden hingegen in erster Linie auf fehlender Datensicherung oder defekter Hardware des Auftraggebers, trifft den Freelancer kein oder nur ein geringes Verschulden. Eine hohe Schadenersatzzahlung lässt sich dann vermeiden. Doch egal wie der Urteilsspruch am Ende lautet: Ist der IT-Experte ausreichend versichert, entstehen für ihn neben dem vereinbarten Selbstbehalt keinerlei Kosten.


Als unabhängiger Makler steht Ihnen Asekurado gern bei Fragen zur IT-Haftpflichtversicherung zur Verfügung. 
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