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IT-Fachanwalt – wann IT-Berater Rechtsbeistand einholen sollten

von | 30. Apr. 2020

Je nach IT-Projekt können unterschiedlich komplexe Konstellationen auftreten, die eine entsprechend passende rechtliche Absicherung benötigen. Hinzu kommt, dass das IT- beziehungsweise Internetrecht kein eigenständiger abgeschlossener Rechtsbereich ist, sondern mehrere verschiedene Rechtsbereiche berührt, wie beispielsweise Strafrecht, Markenrecht oder Urheberrecht. Aus diesem Grund ist es nicht nur für Unternehmen, sondern auch IT-Dienstleister sinnvoll, gegebenenfalls vor Beginn eines Projekts rechtliche Beratung einzuholen.

Bereiche des IT-Rechts für Dienstleister

Für IT-Dienstleister ist unter anderem vor allem die Rechtsberatung im Bereich des Vertragsrechts interessant. Dazu gehören Softwareerstellungsverträge, Software-as-a-Service, Webdesignverträge, Nutzungsbedingungen sowie Outsourcing-Verträge, die je nach Vorhaben auch verschiedene Rechtsbereiche betreffen können. Grundsätzlich sind Verträge inklusive der dort detailliert festgehaltenen Leistungsbeschreibungen die Basis für eine reibungslose Umsetzung des IT-Projekts und sollten deshalb sowohl in jedem Fall ebenso für kleinere Projekte erstellt als auch rechtlich abgesichert werden.

Darüber hinaus können IT-Dienstleister Rechtsbeistand unter anderem für AGB, die Pflichtenhefterstellung oder Rechtsfragen des e-Commerce in Anspruch nehmen. IT-Projekte sind grundsätzlich vielfältig und erfordern daher eine individuelle und angepasste Rechtsberatung.

Wichtiger Rechtsbereich: Datenschutz

Auch der Bereich Datenschutz muss ausreichend abgesichert sein. Sehr wichtig hier ist die Auftragsverarbeitung, zu der IT-Dienstleister mit dem Unternehmen einen Vertrag abschließen sollten. Bei diesem geht es um die Nutzung und Verarbeitung persönlicher Daten durch den IT-Dienstleister, entsprechend handelt es sich um einen datenschutzrechtlich sensiblen Punkt.

Aber auch für die Datenschutzerklärung bei Gestaltung einer Webseite muss gegebenenfalls auf eine rechtliche Absicherung zurückgegriffen werden. Cloud-Lösungen und die Haftungsfrage bei fehlerhaften IT-Produkten sind ebenfalls Aspekte, bei denen IT-Dienstleister sich auf einen Rechtsbeistand beziehen sollten.

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