Was Versicherungsmaklervertrag und Maklervollmacht regeln
Wer sich an einen Versicherungsmakler wendet, erwartet eine unabhängige Beratung. Makler sind nämlich an keinen Versicherer gebunden, sondern verpflichtet, ausschließlich im Interesse des Kunden zu handeln: wenn sie passende Angebote recherchieren und auswählen, wenn sie Kunden zu individuellen Lösungen beraten oder ihnen im Schadenfall zur Seite stehen.
Grundlage: Der Maklervertrag
Der Maklervertrag bildet die rechtliche Grundlage für diese Zusammenarbeit. Er regelt die Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien. Insbesondere verpflichtet sich der Makler darin, am Markt nach geeigneten Tarifen zu suchen und sie objektiv zu bewerten. Verstößt er gegen diese Grundsätze, kann der Kunde ihn für mögliche Nachteile haftbar machen. Der Kunde wiederum muss unter anderem seine Risikoverhältnisse wahrheitsgemäß offenlegen.
Im Maklervertrag halten beide zudem fest, um welche Versicherungen sich der Dienstleister kümmern soll – ob er beispielsweise ausschließlich eine Berufshaftpflichtversicherung vermitteln oder auch private Policen betreuen soll. Wer bei allen Versicherungsfragen oder Schäden, egal in welchem Bereich, einen einzigen Ansprechpartner wünscht, kann alle seine Verträge bei einem Makler bündeln.
Arbeitserleichterung: Die Maklervollmacht
Das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Makler ist mit dem Maklervertrag geklärt. Damit der Dienstleister seinen Auftrag nun auch ausführen und dem Kunden lästigen Papierkram abnehmen kann, benötigt er eine sogenannte Maklervollmacht. Diese erlaubt es ihm, den Kunden gegenüber den Versicherern zu vertreten, also Verträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen – natürlich immer erst nach Rücksprache mit dem Kunden.
Entscheidet sich zum Beispiel eine Architektin für eine neue Berufshaftpflichtversicherung, kann ihr Makler dank der Vollmacht ihre bisherige Versicherung für sie fristgerecht kündigen und den gewünschten neuen Tarif abschließen. Benötigt sie einige Jahre später eine höhere Deckungssumme oder will sie einen Schaden melden, kann die Architektin ihren Makler anweisen, sich um die notwendigen Formalitäten zu kümmern.
Die Maklervollmacht erstreckt sich stets nur auf die Versicherungen, die Kunden dem Dienstleister explizit übertragen haben.
bau-plan-asekurado bietet Ihnen auf Wunsch einen Preis- und Leistungscheck für Ihre laufenden Verträge, von der Privathaftpflicht bis zur Gebäudeversicherung. Damit haben Sie nur noch einen Ansprechpartner für alle Verträge und profitieren von einer professionellen Betreuung im Schadenfall.
Gesetzlich vorgeschrieben: Die Datenschutzerklärung
Neben Maklervertrag und Maklervollmacht schließen Kunde und Makler zu guter Letzt noch eine Datenschutzerklärung ab. Sie stellt sicher, dass der Auftragnehmer alle persönlichen Daten vertraulich behandelt und nur für vereinbarte Zwecke verwendet, um beispielsweise bei Versicherern Angebote einzuholen. Die Datenschutzerklärung ist durch das Bundesdatenschutzgesetz (DSGVO) vorgeschrieben.
Kosten und Kündigungsfrist
Für die Beauftragung eines Versicherungsmaklers muss der Kunde in der Regel keine Gebühren zahlen. Dies wird auch im Maklervertrag explizit vermerkt. Für seinen Aufwand erhält er einen Teil der Versicherungsbeiträge, was die Versicherer von vornherein einkalkulieren. Das heißt, egal ob Sie eine Versicherung über ein Online-Portal, bei einem Versicherungsvertreter, einem Makler oder direkt beim Versicherer abschließen: Die Vertriebskosten zahlen Sie so oder so. Daher ist es in jedem Fall sinnvoll, die Chancen einer persönlichen und unabhängigen Beratung zu nutzen. Zudem haben gerade spezialisierte Makler mit den Versicherern oft Sonderkonditionen vereinbart und können etliche Tarife günstiger anbieten.
Aufgrund des besonderen Vertrauensverhältnisses, das der Kunde dem Versicherungsmakler entgegenbringt, kann er Maklervertrag und Maklervollmacht jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Damit endet die Betreuung der im Maklervertrag genannten Versicherungsverträge. Der Kunde kann sie dann entweder an einen anderen Makler übertragen oder künftig sämtliche Schriftwechsel mit den Versicherern selbst übernehmen.