Architektenhaftpflichtversicherung
– Kosten, Bedingungen und Tarifvergleich –
Bei der Architektenhaftpflicht gilt: Selbst kleine Fehler können gravierende Folgen haben. Eine gute Berufshaftpflichtversicherung ist als Absicherung unerlässlich. Diese sichert die gesamte Tätigkeit des Planers ab, von der Vorplanung bis zur Bauüberwachung. Aufgrund der gesetzlichen Haftpflicht müssen Architekten noch lange nach Baufertigstellung für Schäden durch Planungsmängel einstehen. Im schlimmsten Fall haften sie sogar mit Ihrem Privatvermögen.
Mit der Architektenhaftpflichtversicherung schützen Sie Ihre Existenz. Vergleichen Sie die am Markt verfügbaren Tarife, um das für Sie passende Angebot zu finden. Die Kosten und Bedingungen variieren je nach individuellem Tätigkeitsbereich, Haftungsrisiko und Versicherungsgesellschaft (HDI, Gothaer, VHV, VK Bayern etc).
Aus 10 Versicherungen die beste finden
Ihre Vorteile: Tarif-Vergleich plus Beratung
- Die beste Architektenhaftpflichtversicherung mit vorteilhaften Bedingungen finden
- Vergleichsrechner mit Online-Antrag – in nur 3 Minuten zum Versicherungsvertrag
- Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden ein individuelles Vergleichsangebot
- Sie profitieren von Sonderkonditionen bei den Kosten – bis zu 40 % Beitragsnachlass
- Unabhängige Beratung durch unsere Spezialisten für Architektenversicherungen
- Kompetente Begleitung im Schadenfall
- bau-plan-asekurado: Versicherungsmakler mit mehr als 25 Jahren Erfahrung
Was ist bei der Architektenhaftpflicht versichert?
- Schäden an Gebäuden und Grundstücken
- Tätigkeit als Generalplaner
- Versicherungsschutz für Schlichtungs- oder Schiedsgerichtsverfahren
- Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
- Schäden aus Kostenüberschreitung
- Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz
- Europaweiter oder weltweiter Versicherungsschutz (je nach Bedarf)
Aus 10 Versicherungen die beste finden
Für welche Berufsgruppen ist die Versicherung zu empfehlen?
- Architekten
- Stadtplaner
- Generalplaner
- Innenarchitekten
- Garten- und Landschaftsarchitekten
- Bauingenieure
- Sachverständige u.a.
Was ist bei der Architektenhaftpflicht zu beachten?
Da Tätigkeiten und Spezialisierung bei Architekten stark variieren, unterscheidet sich auch ihr Versicherungsbedarf. Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, bestehen die Architektenhaftpflichtversicherungen aus verschiedenen Bausteinen und Bedingungserweiterungen. So lassen sich unterschiedliche Berufsbilder und Risiken passgenau absichern und Leistungen individuell ergänzen. Gern unterstützen wir Sie dabei, Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln und als Architekt/Architektin die beste Berufshaftpflichtversicherung zu finden.
Sie sind überwiegend als Sachverständiger tätig? Ihr Architekturbüro tritt gelegentlich als Generalplaner auf? Sie bearbeiten BIM-Projekte und möchten auch Cyber-Risiken absichern? Soll Honorarrechtsschutz oder die Privathaftpflicht des Inhabers/Geschäftsführers in den Vertrag eingeschlossen werden? Die Bedingungen der Architektenhaftpflichtversicherung sollten Ihren persönlichen Anforderungen entsprechen.
Gemeinsam finden wir für Sie die passende und kostengünstigste Versicherungslösung. Im Online-Tarifvergleich erhalten Sie einen schnellen Überblick über die möglichen Kosten. Die Details klären wir gern in einem persönlichen Gespräch. Die Bedingungen der verschiedenen Versicherer, vom HDI über die Gothaer bis zur VHV, finden Sie auch auf unserer Website: Architekten > Berufshaftpflicht > Vertragsbedingungen.
Berufshaftpflicht oder Objektversicherung?
Zur Absicherung der Architektenhaftpflicht stehen zwei Versicherungsvarianten zur Verfügung: die durchlaufende Berufshaftpflichtversicherung und die Objektversicherung. Üblicherweise schließen Architekten eine Jahresversicherung ab, da diese sämtliche Projekte und auch schon die Akquise absichert. In manchen Fällen lohnt sich jedoch der Abschluss einer Objektversicherung. Als Fachmakler beraten wir Sie gern und können Ihnen für beide Varianten hervorragende Lösungen anbieten.
Jahres-Berufshaftpflichtversicherung
- Umfassender Versicherungsschutz für alle Projekte und versicherten Tätigkeiten
- Unkomplizierter Abschluss mit wenigen Risikofragen
- In vielen Fällen die günstigste Absicherung – dank geringer Mindestbeiträge und Risikostreuung
- Voraussetzung für die Mitgliedschaft in vielen Architektenkammern
- Existenzgründer-Rabatt möglich
Objektversicherung
- In bestimmten Fällen kostengünstiger als eine Jahresversicherung, z.B. bei Berabeitung nur weniger (kleiner) Projekte
- Besonders zu empfehlen bei komplexen Bauvorhaben – einheitlicher Versicherungsschutz aller Planungsbeteiligten vermeidet Streit im Schadensfall
- Kosten abhängig von versicherten Leistungen, Versicherungssumme, Honorarumfang und Bausumme
- Objektversicherung ist rechtzeitig vor Projektbeginn abzuschließen
Wie viel kostet die Architektenhaftpflichtversicherung?
Seit etlichen Jahren steigen die Kosten der Architektenhaftpflichtversicherung. Dafür sind vor allem die hohen Schadenskosten verantwortlich, die nicht selten im Bereich von mehreren Hunderttausend Euro liegen. Eine Besonderheit im Bauwesen ist auch das enorme Spätschadenrisiko: Planer haften bis zu 10 Jahre für Mängel oder Schäden. Um Architekten zu schützen haben inzwischen alle Gesellschaften eine „zeitlich unbegrenzte Nachhaftung“ in Ihre Versicherungsbedingungen aufgenommen. Das erhöht für die Versicherer natürlich das Risiko, dass Ansprüche gestellt werden – und damit auch die Beitragskosten der Architektenversicherung.
Dennoch ist gerade für Existenzgründer und kleine Architekturbüros preiswerter Versicherungsschutz möglich. Hierfür ist es wichtig, die Tarifstruktur der verschiedenen Berufshaftpflicht-Anbieter zu kennen, um dauerhaft von einem erstklassigen Preis-Leistungsverhältnis zu profitieren.
Beitragskosten individuell zu berechnen
Da die Tätigkeiten und Ansprüche von Architekten und Fachplanern stark variierten, unterscheiden sich auch die Beitragskosten ihrer Berufshaftpflichtversicherung. Die Kosten einer guten Architektenhaftpflichtversicherung liegen, je nach individuellem Risiko, zwischen rund 500 und 10.000 Euro im Jahr. Bei größeren Architekturbüros können sie – je nach Umsatz und Mitarbeiterzahl – noch deutlich höher liegen.
Wie viel Ihre Versicherung kostet, hängt insbesondere von folgenden Aspekten ab:
- Ihrer individuellen Risikosituation (Tätigkeitsfeld und Umsatzhöhe)
- Für welchen Leistungsumfang Sie sich entscheiden
- Welche Versicherungssumme Sie wählen (bei Sach- und Vermögensschäden sind Deckungssummen ab 300.000 Euro möglich)
- Welche (dauerhaften) Nachlässe Ihnen der Makler oder Vermittler gewähren kann
Als erfahrender Fachmakler bietet bau-plan-asekurado bis zu 40 % Beitragsnachlass – von Anfang an, ohne dass Sie dies extra verhandeln müssen. Mit unserem Vergleichsrechner können Sie die Kosten für Ihren persönlichen Versicherungsschutz schnell und einfach online ermitteln. Wenn Sie Fragen zu den Kosten oder dem benötigten Versicherungsumfang haben, kontaktieren Sie uns gern. Unsere Experten für Architektenversicherungen beraten Sie individuell und unabhängig.
Wer ist versicherbar?
Die Architektenhaftpflichtversicherung richtet sich unter anderem an folgende Berufsgruppen:
- Architekten
- Generalplaner
- Bauingenieure
- staatlich geprüfte Bautechniker im Schwerpunktbereich Hochbau
- Ingenieure im Erd- und Grundbau
- Sachverständige/Gutachter im Sachgebiet Boden- und Baugrunduntersuchung
- Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau
- staatlich anerkannte Sachverständige für Erd- und Grundbau
- Ingenieure der allgemeinen Elektrotechnik
- Ingenieure für technische Gebäudeausrüstung
- Ingenieure im Vermessungswesen
- staatlich geprüfte Bautechniker im Schwerpunktbereich Baustatik
- staatlich geprüfte Bautechniker im Schwerpunktbereich Haustechnik
- Statiker/Tragwerksplaner
- Architekten für Orts-, Regional- und Stadtplanung
- Garten- und Landschaftsarchitekten
- Ingenieure im Fachbereich Bauphysik, -chemie und -biologie
- Ingenieure im Fachbereich Schallschutz und Raumakustik
- Projektsteuerer/Projektcontroller
- Bausachverständige, baufachliche Gutachter
- Sicherheitsingenieure und Fachkräfte/Sicherheitsingenieure für Arbeitssicherheit
- Innenarchitekten
- Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise (Standsicherheit, vorbeugenden
- Prüfingenieur
- staatlich anerkannte Gebäudeenergieberater
- Energiesparberater (vor Ort)
- staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung bautechnischer Nachweise
- Sachverständige/Gutachter für Haus- und Grundstücksbewertungen
- Sachverständige/Gutachter für Garten- und Landschaftsbau
- Sachverständige/Gutachter für Haus- und Gebäudetechnik
Die verschiedenen Anbieter einer Architektenhaftpflichtversicherung haben sich auf unterschiedliche Zielgruppen spezialisiert und bieten diesen besonders günstige Bedingungen. Es gibt daher nicht DEN einen Versicherer, der für alle Planer bzw. alle Tätigkeiten zu empfehlen ist. Stattdessen sind Kosten und Bedingungen der Berufshaftpflichtversicherung stets individuell zu vergleichen.
Unser Online-Tarifrechner für die Architektenhaftpflichtversicherung vergleicht Kosten und Bedingungen zahlreicher renommierter Anbieter: Allianz, AXA, Gothaer, HDI, Markel, Roland, R+V, Versicherungskammer Bayern, VHV und Württembergische.
Welche Versicherungssumme benötige ich bei der Architektenhaftpflichtversicherung?
Bei der Höhe der Versicherungssumme – auch Deckungssumme genannt – sollte das sogenannte Spätschadenrisiko beachtet werden, das die Berufshaftpflicht von Architekten mit sich bringt. Das heißt ein Planungsfehler von heute kann auch in 10 Jahren noch zu einem erheblichen Schaden führen, der durch gestiegene Baukosten und Inflation deutlich höher sein kann als heute vermutet. Die Deckungssumme zum Stichtag des Planungs- oder Beratungsfehlers ist dann ausschlaggebend.
Bei Haftpflichtversicherungen für Architekten beginnen die Standard-Versicherungssummen heute bei 3 Mio. Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für sonstige Sach- und Vermögensschäden. Diese Deckungssummen reichen selbstverständlich bei größeren Projekten kaum aus, wir können als Fachmakler daher auch Deckungssummen von z.B. 10 Mio. Euro vermitteln. Gern beraten unsere erfahrenen Fachberater Sie auch in einem persönlichen Gespräch zu Ihrem individuellen Bedarf.
Was muss ich im Schadenfall tun?
Sie melden uns den Schadenanspruch, wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten ggf. mit Ihnen gemeinsam die Schadenmeldung für den Versicherer vor. Anschließend begleiten wir Sie bis zum Abschluss des Schadenfalls.
Der Versicherer übernimmt bei der Architektenhaftpflicht die folgenden Leistungen:
- Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Freistellung von berechtigten Ansprüchen
Eine daraus resultierende Schadenzahlung an den Anspruchsteller erfolgt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (wahlweise 2.500 €, 5.000 €, 7.500 €, 10.000 €, 25.000 € oder 50.000 € möglich, höhere Selbstbeteiligungen auf Anfrage).
Was leistet eine Architektenhaftpflichtversicherung?
Eine gute Berufshaftpflichtversicherung für Architekten springt bei Schadenersatzansprüchen ein und sichert somit die berufliche Existenz des Planers / der Planerin.
Die vier Hauptleistungsbereiche der Architektenhaftpflichtversicherung sind:
- Prüfung von Ansprüchen Dritter sowie Klärung, ob der Versicherungsnehmer zum Schadensausgleich verpflichtet ist
- Zahlung der Schadenkosten bei begründeten Ansprüchen
- Schadenabwehr bei unbegründeten Ansprüchen im Rahmen des passiven Rechtsschutzes
- Minimierung des unternehmerischen Risikos für Eigenschäden
Unser Angebot: Ihr Rundum-Sorglos-Paket
Als erfahrener Fachmakler können die Experten von bau-plan-asekurado Sie optimal bei Fragen zur Architektenhaftpflicht beraten. Wir finden die für Ihre persönliche Situation beste Berufshaftpflichtversicherung und berücksichtigen dabei selbstverständlich auch individuelle Anforderungen und Wünsche.
Dabei arbeitet bau-plan-asekurado mit diversen renommierten Anbietern wie der VHV, Allianz, R+V, Gothaer, Versicherungskammer Bayern, Markel und dem HDI zusammen. Senden Sie uns einfach Ihre Anfrage über unseren Tarifrechner. Wir senden Ihnen innerhalb von 24 Stunden einen ausführlichen Angebotsvergleich führender Versicherer und ihrer Bedingungen – unverbindlich und kostenlos!
Darüber hinaus können wir Ihnen das Konzept ASEKURADO Berufshaftpflicht Architekten & Ingenieure anbieten. Dabei handelt es sich um eine All-Risk-Versicherung für Architekten, die wir in Kooperation mit dem Versicherer Markel anbieten. In diesem Rundum-Sorglos-Paket ist die Architektenhaftpflichtversicherung standardmäßig mit vielen wichtigen Einschlüssen (u.a. Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung, Daten- und Cyber-Eigenschadendeckung, Forderungsmanagement, D&O u.v.m.) abgedeckt. Ihre Vorteile:
- Günstige Kosten für Kleinbüros
- Innovationsklausel: automatisches Update auf zukünftige Bedingungsverbesserungen
- Mitversicherung des Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzes
- Strafrechtsschutz
- Einjährige Rückwärtsversicherung beim erstmaligen Abschluß einer Berufs-Haftpflichtversicherung.
- Freie Mitarbeiter sind mitversichert
- Eigenschäden an Bauwerken als Bauträger, Generalübernehmer
- u.v.m.
Wichtige Haftungsrisiken von Architekten
Architekten haften für eigene Fehler: Dazu zählen beispielsweise fehlerhafte Berechnungen, nicht korrekt angewandten Normen oder unzureichend umgesetzte Vorgaben des Auftraggebers. Planer haften auch für eine falsche Beratung des Bauherrn oder aufgrund unterlassener Hinweise.
Übernimmt ein Architekt die Bauüberwachung, haftet er in manchen Fällen auch für Ausführungsfehler der Unternehmen. Denn er ist in diesem Fall verpflichtet zu kontrollieren, dass die Baufirmen ihre Gewerke mangelfrei errichten. Mit Übernahme der Bauüberwachung haftet er als Gesamtschuldner gemeinsam mit der Baufirma. Im schlimmsten Fall muss der Planer bzw. seine Architektenhaftpflichtversicherung erst einmal das Beheben der Folgeschäden von Ausführungsfehlern bezahlen (bei Insolvenz sogar die mangelhafte Ausführung selbst). Anschließend kann er versuchen, gegebenenfalls bei der Baufirma Regress zu nehmen.
Auch wenn der Architekt den Bauherrn während der Bauausführung lediglich unterstützt oder berät (ohne mit der Bauüberwachung beauftragt zu sein), haftet er für diese Leistungen – selbst wenn sie nur punktuell und ohne Bezahlung erfolgten.
Beauftragt der Bauherr unterschiedliche Architekten mit den einzelnen HOAI-Leistungsphasen, so haftet in der Regel primär der Architekt, der den Fehler begangen, also beispielsweise einen Plan mangelhaft erstellt hat. Die mit späteren Leistungsphasen beauftragten Architekten sind jedoch dafür verantwortlich, die bisher erfolgte Planung zu prüfen, und haften dafür ebenfalls gegenüber dem Bauherrn. Ein Haftungsrisiko besteht somit bei jeglicher beruflichen Tätigkeit.
Besondere Vorsicht ist hinsichtlich der Architektenhaftpflicht auch bei Übernahme der Leistungsphase 9 angebracht. Sie hat maßgeblichen Einfluss auf die Verjährung möglicher Haftungsansprüche. Übernimmt ein Architekt nach früheren Leistungsphasen auch die LPH 9, kann dies dazu führen, dass er noch bis zu 10 Jahre nach Beendigung des Bauvorhabens in der Haftung ist. Dem kann man entgegenwirken, indem der Bauherr die Architektenleistungen nach Abschluss der Leistungsphase 8 abnimmt, also eine Teilabnahme nach der LPH 8 durchführt.