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Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieure

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Für welche Ingenieure ist die Berufshaftpflichtversicherung zu empfehlen?

  • Beratende Ingenieure
  • Bauingenieure
  • Gutachter/Sachverständige im Bauwesen
  • Maschinenbauingenieure
  • Ingenieure im Anlagenbau
  • TGA-Ingenieure
  • Ingenieure im Erd- und Grundbau
  • Statiker, Tragwerksplaner
  • Ingenieure der allgemeinen Elektrotechnik
  • Vermessungsingenieure
  • Bautechniker
  • Geologen u.v.m.

Was ist versichert?

Für Beratende Ingenieure gilt: Selbst kleine Fehler können schwerwiegende Folgen haben. Denn als Freiberufler haften Sie für Fehler, die aus einer mangelhaften Planung, einer falschen statischen Berechnung oder Begutachtung entstehen – und das teilweise noch lange nach Baufertigstellung. Selbständige haften im schlimmsten Fall sogar mit Ihrem Privatvermögen. Dies gilt nicht nur für eigene Versäumnisse, sondern auch für Fehler von Angestellten oder freien Mitarbeitern. Mit der Berufshaftpflichtversicherung schützen Beratende Ingenieure ihre Existenz.

Zu den versicherten Leistungen gehören unter anderem:

  • Schäden am Bauwerk und Grundstück
  • Auslandsschäden (europaweit oder weltweit)
  • Tätigkeit als Generalplaner
  • Versicherungsschutz für Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
  • Schäden aus Kostenüberschreitung
  • Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz

    Schadenbeispiele

    Tiefgaragenabfahrt zu eng

    Ein Beratender Ingenieur wurde mit der Planung eines Wohn- und Geschäftskomplexes beauftragt. Bei der Ausführungsplanung wurde für die Zufahrt in die Tiefgarage im Kurvenbereich ein zu enger Radius gewählt. Dieser Fehler wurde erst festgestellt, als die Rohbauarbeiten bereits abgeschlossen waren. Es musste deshalb eine Verbreiterung der Garagenabfahrt außerhalb des Gebäudes errichtet werden. Höhe der Ersatzforderungen: 130.000,- €

    Berechnungsfehler übersehen

    Der Prüfingenieur für Baustatik hatte die Statik eines Schwimmbadvordaches zu überprüfen. Dabei übersah er, dass dem Statiker bei seinen Berechnungen ein Fehler unterlaufen war und genehmigte die Statik. Nach Fertigstellung des Vordaches brach dieses zusammen und beschädigte sieben unter dem Dach geparkte Kraftfahrzeuge, darunter zwei Lkw mit Aufbauten.

    Höhe der Ersatzforderungen: 60.000,- €

    Neue U-Bahn-Linie nicht berücksichtig

    Die Ingenieurin für Akustik und Schallschutz war beauftragt, die Akustik einer Konzerthalle zu planen. Sie berücksichtigte dabei nicht, dass eine etwa ein Jahr nach Fertigstellung der Konzerthalle in Betrieb genommene U-Bahn-Linie nur etwa 150 Meter neben dem Fundament vorbeiführt. Auf Grund der durch den Betrieb der U-Bahn hervorgerufenen Erschütterungen sowie Geräusche sind erhebliche Dämmarbeiten an der Konzerthalle erforderlich.

    Höhe der Ersatzforderungen: 280.000,- €

    Ausdehnung falsch berechnet

    Der Maschinbenbauingenieur erhielt den Auftrag, für ein Kraftwerk zwei Umschaltklappen für die Gasturbine zu planen. Kurz nach Inbetriebnahme der Gasturbine fiel der Umschaltmechanismus aus. Die Antriebssysteme hatten sich so stark verzogen, dass sie komplett erneuert werden mussten. Die Untersuchungen zur Schadenursache ergaben, dass der Versicherungsnehmer die Ausdehnungskoeffizienten der eingesetzten Werkstoffe falsch berechnet hatte.

    Höhe der Ersatzforderungen: 150.000,- €

    Starkstromkabel falsch verortet

    Der Vermessungsingenieur war mit der Vermessung der unterirdischen Verlegung von Starkstromkabeln und Gasleitungen beauftragt. Einige Monate später kam es an einer Gasleitung zu einer Undichtigkeit. Bei den Grabungsarbeiten verließ sich der Bauunternehmer auf den Plan des Versicherungsnehmers und kappte ein Starkstromkabel, dessen wirkliche Lage um über 80 Zentimeter von der im Plan eingezeichneten Lage abwich. Es kam zu einer Gasexplosion, bei der eine Person getötet und drei weitere schwer verletzt wurden. Außerdem entstand erheblicher Sachschaden an der Straße, dem eingesetzten Arbeitsgerät und zahlreichen Glasscheiben in der Umgebung.

    Höhe der Ersatzforderungen: 1,9 Mio. €

    Was sollten Beratende Ingenieure beachten?

    Da Tätigkeiten und Spezialisierung bei Beratenden Ingenieuren stark variieren, unterscheidet sich auch ihr Versicherungsbedarf. Um den unterschiedlichen Anforderungen gerecht zu werden, bestehen die Berufshaftpflichtversicherungen aus verschiedenen Bausteinen mit frei kombinierbaren Erweiterungen. Gern unterstützen wir Sie dabei, Ihren individuellen Bedarf zu ermitteln.

    So ist zum Beispiel denkbar, dass ein Ingenieurbüro gleichzeitig als Bauträger oder Generalübernehmer auftritt. Mit der richtigen Police kann er auch hierfür Versicherungsschutz erhalten. Wichtig ist zudem, ob Honorarrechtsschutz oder die Privathaftpflicht des Inhabers/Geschäftsführers in den Vertrag eingeschlossen werden soll.

    Je nach Bedarf ist ein europaweiter oder weltweiter Versicherungsschutz möglich.

    Was leistet eine Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieure?

    Die vier Hauptleistungsbereiche der Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieure sind:

    • Prüfung von Ansprüchen Dritter sowie Klärung, ob der Versicherungsnehmer zum Schadensausgleich verpflichtet ist
    • Zahlung des Schadens bei begründeten Ansprüchen
    • Schadenabwehr bei unbegründeten Ansprüchen im Rahmen des passiven Rechtsschutzes
    • Minimierung des unternehmerischen Risikos für Eigenschäden

    Wer ist versicherbar?

    Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich unter anderem an folgende Berufsgruppen:

    • Beratende Ingenieure
    • Bauingenieure
    • Architekten
    • Generalplaner
    • staatlich geprüfte Bautechniker im Schwerpunktbereich Hochbau
    • Ingenieure im Erd- und Grundbau
    • Sachverständige/Gutachter im Sachgebiet Boden- und Baugrunduntersuchung
    • Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau
    • staatlich anerkannte Sachverständige für Erd- und Grundbau
    • Ingenieure der allgemeinen Elektrotechnik
    • Ingenieure für technische Gebäudeausrüstung
    • Ingenieure im Vermessungswesen
    • staatlich geprüfte Bautechniker im Schwerpunktbereich Baustatik
    • staatlich geprüfte Bautechniker im Schwerpunktbereich Haustechnik
    • Statiker/Tragwerksplaner
    • Architekten für Orts-, Regional- und Stadtplanung
    • Garten- und Landschaftsarchitekten
    • Ingenieure im Fachbereich Bauphysik, -chemie und -biologie
    • Ingenieure im Fachbereich Schallschutz und Raumakustik
    • Projektsteuerer/Projektcontroller
    • Bausachverständige, baufachliche Gutachter
    • Sicherheitsingenieure und Fachkräfte/Sicherheitsingenieure für Arbeitssicherheit
    • Innenarchitekten
    • Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise (Standsicherheit, vorbeugenden
    • Prüfingenieur
    • staatlich anerkannte Gebäudeenergieberater
    • Energiesparberater (vor Ort)
    • staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung bautechnischer Nachweise
    • Sachverständige/Gutachter für Haus- und Grundstücksbewertungen
    • Sachverständige/Gutachter für Garten- und Landschaftsbau
    • Sachverständige/Gutachter für Haus- und Gebäudetechnik

    Welche Versicherungssumme benötigen Beratende Ingenieure bei der Berufshaftpflichtversicherung?

    Bei der Höhe der Versicherungssumme – auch Deckungssumme genannt – sollte das sogenannte Spätschadenrisiko beachtet werden, das die Berufshaftpflicht von Beratenden Ingenieuren mit sich bringt. Das heißt ein Planungsfehler von heute kann auch in 10 Jahren noch zu einem erheblichen Schaden führen, der durch gestiegene Baukosten und Inflation deutlich höher sein kann als heute vermutet. Die Deckungssumme zum Stichtag des Planungs- oder Beratungsfehlers ist dann ausschlaggebend.

    Bei Berufshaftpflichtversicherungen für Beratende Ingenieure beginnen die Standard-Versicherungssummen heute bei 3 Mio. € für Personenschäden und 300.000 € für sonstige Sach- und Vermögensschäden. Diese Deckungssummen reichen selbstverständlich bei größeren Projekten kaum aus, wir können als Fachmakler daher auch Deckungssummen von z.B. 10 Mio. € darstellen. Gern beraten unsere Versicherungsexperten Sie auch in einem persönlichen Gespräch zu Ihrem individuellen Bedarf.

    Was ist im Schadenfall zu tun?

    Sie melden uns den Schadenanspruch, wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten ggf. mit Ihnen gemeinsam die Schadenmeldung für den Versicherer vor. Anschließend begleiten wir Sie bis zum Abschluss des Schadenfalls.

    Der Versicherer übernimmt die folgenden Leistungen:

    • Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung
    • Abwehr unberechtigter Ansprüche
    • Freistellung von berechtigten Ansprüchen

    Eine daraus resultierende Schadenzahlung an den Anspruchsteller erfolgt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (wahlweise 2.500 €, 5.000 €, 7.500 €, 10.000 €, 25.000 € oder 50.000 € möglich, höhere Selbstbeteiligungen auf Anfrage).

    Wie viel kostet die Berufshaftpflichtversicherung für Beratende Ingenieure?

    Seit etlichen Jahren steigen die Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung. Dafür sind vor allem die hohen Schadenskosten verantwortlich, die nicht selten im Bereich von mehreren Hunderttausend Euro liegen. Eine Besonderheit im Bauwesen ist auch das enorme Spätschadenrisiko: Planer haften bis zu 10 Jahre für Mängel oder Schäden. Um Ingenieure zu schützen haben inzwischen alle Gesellschaften eine „zeitlich unbegrenzte Nachhaftung“ in Ihre Versicherungsbedingungen aufgenommen. Das erhöht für die Versicherer natürlich das Risiko, dass Ansprüche gestellt werden.

    Dennoch ist gerade für Existenzgründer und kleine Ingenieurbüros preiswerter Versicherungsschutz möglich. Hierfür ist es wichtig, die Tarifstruktur der verschiedenen Versicherer zu kennen, um dauerhaft von einem erstklassigen Preis-Leistungsverhältnis zu profitieren.

    Da die Tätigkeiten Beratender Ingenieure stark variierten, unterscheidet sich die Höhe der Beiträge individuell. Sie hängt insbesondere von folgenden Aspekten ab:

    • Ihrer individuellen Risikosituation (Tätigkeitsfeld und Umsatzhöhe)
    • Für welchen Leistungsumfang Sie sich entscheiden
    • Welche Versicherungssumme Sie wählen
    • Welche (dauerhaften) Nachlässe Ihnen der Makler oder Vermittler gewähren kann

    Als erfahrender Fachmakler bietet bau-plan-asekurado bis zu 40 % Beitragsnachlass – von Anfang an, ohne dass Sie dies extra verhandeln müssen. Mit unserem Vergleichsrechner können Sie die Kosten für Ihren persönlichen Versicherungsschutz unkompliziert und schnell online ermitteln. Wenn Sie Fragen zu den Kosten oder dem benötigten Versicherungsumfang haben, kontaktieren Sie uns gern. Unsere Experten für Ingenieurversicherungen beraten Sie individuell und unabhängig.

    Unser Angebot: Ihr Rundum-Sorglos-Paket

    bau-plan-asekurado ist ein Fachmakler mit erfahrenen Spezialisten, die Sie bei Fragen zur Berufshaftpflicht optimal beraten. Wir finden die für Ihre persönliche Situation beste Berufshaftpflichtversicherung und berücksichtigen dabei selbstverständlich auch individuelle Wünsche.

    Hierfür arbeiten wir mit diversen renommierten Anbietern wie der VHV, Allianz, R+V, Gothaer, Versicherungskammer Bayern, Markel und dem HDI zusammen. Senden Sie uns Ihre Anfrage über den Tarifrechner und Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden einen ausführlichen Angebotsvergleich führender Versicherer – unverbindlich und kostenlos!

    Darüber hinaus können wir Ihnen in Kooperation mit dem Versicherer Markel das Konzept ASEKURADO Berufshaftpflicht Architekten & Ingenieure anbieten, eine All-Risk-Versicherung für Beratende Ingenieure. Hier ist die Berufshaftpflichtversicherung standardmäßig mit vielen wichtigen Einschlüssen (z.B. Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung, Daten- und Cyber-Eigenschadendeckung, Forderungsmanagement, D&O u.v.m.) abgedeckt.

    Dietlind Simon - sbs-denkmalcheck GbR - bau-plan-asekurado
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    ….hat sich nach der ersten Kontaktaufnahme einfach um alles gekümmert! Noch nie ist Sowas so problemlos gewesen….

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    Dietlind Simon
    sbs-denkmalcheck GbR, Spezialist für Denkmalsanierungen aus Bielefeld
    Gunnar Böttner - sellger + böttner architekten PartGmbB - bau-plan-asekurado
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    Die umfassende Beratung durch bau-plan-asekurado hat uns als Architektenteam im Zuge der Umfirmierung zur Partnerschaftsgesellschaft hilfreich zur Seite gestanden. Auf kurzem Wege wurde ein für uns passendes Angebot ermittelt und das Optimum an Leistung herausgeholt. Schnell und vollkommen unbürokratisch!

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    Gunnar Böttner
    sellger + böttner architekten PartGmbB, Architekturbüro aus Hamburg
    Martin Sellger - sellger + böttner architekten PartGmbB - bau-plan-asekurado
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    Martin Sellger
    sellger + böttner architekten PartGmbB, Architekturbüro aus Hamburg
    Hans-Peter Beyer - sbs-denkmalcheck GbR - bau-plan-asekurado
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    ….hat sich nach der ersten Kontaktaufnahme einfach um alles gekümmert! Noch nie ist Sowas so problemlos gewesen….

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    Hans-Peter Beyer
    sbs-denkmalcheck GbR, Spezialist für Denkmalsanierungen aus Bielefeld
    Dipl.-Ing. Alexandra Bauer-Ihl - bau-plan-asekurado
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    Sehr freundliche, geduldige Ansprechpartner, die auch bei mehrmaligen Anrufen alle Fragen beantworten. hohe Fachkompetenz. Auch nach Vertragsabschluss gleichbleibende Freundlichkeit bei Rückfragen. Newsletter ist interessant und informativ.

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    Dipl.-Ing. Alexandra Bauer-Ihl
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