Fragen & Antworten zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten
Im Folgenden finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung. Das Hintergrundwissen soll Ihnen helfen, sich für einen Versicherungsumfang zu entscheiden, der Ihren Bedürfnissen als Freiberufler oder Büroinhaber entspricht: Was sind die wichtigsten Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung und welche Versicherungssumme benötigen Architekten? Lernen Sie Fachbegriffe wie Deckungssumme und Vermögensschäden kennen oder erfahren Sie, worum es sich beim passiven Rechtsschutz der Architektenhaftpflicht handelt.
Wenn keine Fragen mehr offen sind, starten Sie einfach die Eingabe im Tarifvergleichsrechner, um ein individuelles Angebot zu erhalten. Falls Sie weitergehende Beratung wünschen, kontaktieren Sie uns gern!
FAQ Berufshaftpflichtversicherung
Was sind die wesentlichen Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung?
Die vier wesentlichen Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten sind:
- Ansprüche Dritter prüfen und klären, ob der Versicherungsnehmer zum Schadensausgleich verpflichtet ist
- Zahlung des Schadens bei begründeten Ansprüchen
- Schadenabwehr bei unbegründeten Ansprüchen (= passiver Rechtsschutz)
- Minimierung des unternehmerischen Risikos für Eigenschäden
Wer ist versicherbar?
Die Berufshaftpflichtversicherung richtet sich unter anderem an folgende Berufsgruppen:
- Architekten
- Generalplaner
- Bauingenieure
- staatlich geprüfte Bautechniker im Schwerpunktbereich Hochbau
- Ingenieure im Erd- und Grundbau
- Sachverständige/Gutachter im Sachgebiet Boden- und Baugrunduntersuchung
- Prüfsachverständige für Erd- und Grundbau
- staatlich anerkannte Sachverständige für Erd- und Grundbau
- Ingenieure der allgemeinen Elektrotechnik
- Ingenieure für technische Gebäudeausrüstung
- Ingenieure im Vermessungswesen
- staatlich geprüfte Bautechniker im Schwerpunktbereich Baustatik
- staatlich geprüfte Bautechniker im Schwerpunktbereich Haustechnik
- Statiker/Tragwerksplaner
- Architekten für Orts-, Regional- und Stadtplanung
- Garten- und Landschaftsarchitekten
- Ingenieure im Fachbereich Bauphysik, -chemie und -biologie
- Ingenieure im Fachbereich Schallschutz und Raumakustik
- Projektsteuerer/Projektcontroller
- Bausachverständige, baufachliche Gutachter
- Sicherheitsingenieure und Fachkräfte/Sicherheitsingenieure für Arbeitssicherheit
- Innenarchitekten
- Nachweisberechtigte für bautechnische Nachweise (Standsicherheit, vorbeugenden Brandschutz etc.)
- Prüfingenieur
- staatlich anerkannte Gebäudeenergieberater
- Energiesparberater (vor Ort)
- staatlich anerkannte Sachverständige für die Prüfung bautechnischer Nachweise
- Sachverständige/Gutachter für Haus- und Grundstücksbewertungen
- Sachverständige/Gutachter für Garten- und Landschaftsbau
- Sachverständige/Gutachter für Haus- und Gebäudetechnik
Welche Versicherungsgesellschaften bietet bau-plan-asekurado an?
Als unabhängiger Makler bieten wir Ihnen stets die für Sie beste Versicherung an. Im Bereich Architektenhaftpflicht arbeiten wir mit renommierten und erfahrenen Anbietern wie der VHV, Markel, HDI, AXA, Allianz, Gothaer, Versicherungskammer Bayern, Württembergische Versicherung, Roland und R+V zusammen.
Mit den meisten dieser Gesellschaften haben wir besonders günstige Konditionen für unsere Kunden vereinbart, die weit unter dem normalen Tarifniveau der Versicherer liegen. Aus diesem Grund müssen wir zunächst jede Anfrage individuell prüfen und können Ihnen die Ergebnisse im Online-Vergleichsrechner nur anonymisiert zeigen. Prüfung und Freigabe des Angebots dauern normalerweise weniger als 24 Stunden; dann senden wir Ihnen den Vergleich mit Nennung aller Namen und Beiträge zu.
Allianz
Mit der Allianz haben wir einen der weltweit größten und erfahrensten Versicherer im Angebot. Neben der Haftpflichtversicherung des klassischen Architekten und Bauingenieurs bietet die Gesellschaft auch Versicherungsschutz für spezielle Risiken wie Ingenieure im Maschinenbau an. Produkte wie die Bauleistungsversicherung runden das umfangreiche Angebot für den Planer ab.
AXA
Die AXA gehört zu den größten in Deutschland tätigen Versicherern. Auch im Bereich Berufhaftpflicht zählt sie zu den führenden Gesellschaften und verfügt dadurch über einen großen Erfahrungsschatz in allen rechtlichen Belangen. Vom Hochbauarchitekten bis zum Fachplaner bietet die AXA einen modernen Versicherungsschutz an zu attraktiven Konditionen, insbesondere für nur in Deutschland tätige Büros.
Gothae
Die Gothaer als erfahrener Anbieter im Bereich der Architekten und Ingenieure bietet unter anderem Versicherungsschutz mit weltweiter Deckung nach jeweils geltendem Landesrecht. Außerdem haben Architekten bei der Gothaer die Möglichkeit, im Rahmen der Berufshaftpflicht auch den Privatbereich sowie Vertrags- und Honorarrechtsschutz (über ROLAND Rechtsschutz) abzusichern. Das Bedingungswerk zählt ebenfalls zu einem der umfangreichsten am Markt, spezielle Sonderkonditionen runden das Angebot ab.
HDI
Der HDI ist ein weiterer großer Branchenspezialist und insbesondere bei den Ingenieuren im Anlagen- und Maschinenbau in der Lage, umfangreichen Versicherungsschutz anzubieten. Als Rahmenvertragspartner zahlreicher Ingenieurkammern und des BDB erhalten Mitglieder Sonderkonditionen, ebenfalls Existenzgründer und Kleinbüros. Die Versicherungsbedingungen enthalten standardmäßig zahlreiche Einschlüsse und zählen zu den umfangreichsten am Markt.
Markel
Sehr umfangreichen und im Vergleich günstigen Versicherungsschutz mit innovativen Zusatzbausteinen bietet der Versicherer Markel an für z.B. Architekten, Bauingenieure, Generalplaner und auch Fachingenieure wie für Technische Gebäudeausrüstung, Thermische Bauphysik, Schallschutz und Raumakustik, Erd- und Grundbau, Vermessung und Tragwerksplanung. Insbesondere kleine und mittelständische Planungsbüros erhalten ein exzellentes Preis-Leistungsverhältnis.
Versicherungskammer Bayern
Die Versicherungskammer Bayern ist besonders im Süden Deutschlands als Anbieter der Architektenhaftplicht stark vertreten und entsprechend bekannt. Wir können das umfangreiche Konzept als angebundener Versicherungsmakler selbstverständlich aber auch deutschlandweit anbieten.
VHV
Die VHV ist einer der Marktführer im Bereich der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure. Das Konzept ARCHIPROTECT ist eines der umfangreichsten am Markt und beinhaltet z.B. auch Schäden aus eigenen Frist- und Terminüberschreitungen bei Projektsteuerern / Projektcontrollern / Projektmanagern, die weltweite Deckung, unbegrenzte Nachhaftung und die beitragsfreie Mitversicherung diverser Privathaftpflichtrisiken.
Württembergische Versicherung
Die Württembergische Versicherung bietet als Partner des Mittelstands auch einen Berufshaftpflicht-Tarif für Architekten, Ingenieure und Planungsbüros an. Vor allem Bauingenieure profitieren von sehr günstigen Konditionen im Vergleich zu den Mitbewerbern.
Unser Tarif “ASEKURADO Berufshaftpflicht Architekten & Ingenieure”
Alternativ bieten wir Ihnen in Kooperation mit dem Versicherer Markel das Konzept “ASEKURADO Berufshaftpflicht Architekten & Ingenieure” an, das ein Rundum-Sorglos-Paket für Architekten darstellt. Hier ist die Berufshaftpflichtversicherung standardmäßig mit vielen wichtigen Einschlüssen (z.B. Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung, Daten- und Cyber-Eigenschadendeckung, Forderungsmanagement, D&O u.v.m.) abgedeckt. Wahlweise kann noch preisgünstig die Büroinventar- und Elektronikversicherung eingeschlossen werden.
Was beinhaltet der Tarif „bpa Berufshaftpflicht Architekten & Ingenieure“?
Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit der Architekten- und Ingenieurhaftpflicht wissen wir, welche Vertragsbedingungen in der Praxis besonders relevant sind. Sie profitieren von exklusiven Konditionen, die wir mit dem Versicherer für Sie ausgehandelt haben.
Ihre Vorteile:
- Günstige Konditionen für Kleinbüros
- Innovationsklausel: automatisches Update auf zukünftige Bedingungsverbesserungen
- Mitversicherung des Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzes: Versicherungsschutz für gerichtliche und außergerichtliche Streitigkeiten mit dem Auftraggeber
- Strafrechtsschutz
- Einjährige Rückwärtsversicherung beim erstmaligen Abschluss einer Berufs-Haftpflichtversicherung
- Freie Mitarbeiter sind mitversichert
- Eigenschäden an Bauwerken als Bauträger, Generalübernehmer
- Eigenschäden an Bauwerken, bei denen der Versicherungsnehmer als Bauherr das Bauwerk teilweise erstellt oder erstellen lässt
- Schäden aus Kostenüberschreitungen – mit Ausnahme der „Sowiesokosten“, für die aber Rechtsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche gewährt wird
- Schäden aus eigenen Frist- und Terminüberschreitungen (bei Projektsteuerern / Projektcontrollern / Projektmanagern)
- Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
- Asbestschäden
- Schäden durch den Einsatz von Flugdrohnen im beruflichen Bereich
- weltweiter Versicherungsschutz
- Die Selbstbeteiligung ist maximal zweimal für alle begangenen Verstöße an einem Bauwerk zu zahlen.
- Tätigkeiten des Geschäftsführers außerhalb der Gesellschaft gelten als mitversichert (z.B. bei freiberuflicher Tätigkeit auf eigene Rechnung)
- Inklusive Umweltschaden- und Umwelthaftpflichtversicherung
- Inklusive Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung
- Mitversicherung von Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
- Online Forderungsmanagement und Bonitätsprüfung: Inkassodienstleistungen für offene Forderungen zwischen 25 € und 250.000 €
- Domainschutz-Versicherung
- Daten- und Cybereigenschadendeckung
- Vermögenseigenschadenversicherung: Fahrlässigkeiten der eigenen Mitarbeiter, die zu einer Schädigung des Firmenvermögens führen, gelten als mitversichert. Schutz der eigenen Mitarbeiter und des Firmenvermögens
Bei GmbHs: D&O Außenhaftungsbaustein inklusive
- Absicherung der Außenhaftung
- Unmittelbare Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten mit dem Privatvermögen.
- Ansprüche des Fiskus bzw. des Staates (Sozialversicherungsbeiträge, AN-Anteil Lohnsteuer, Rückforderung von Steuermitteln etc.)
- Verstöße gegen Zollbestimmungen
- Kredite von Banken
- Verschulden bei Vertragsabschluß
- Inklusive Insolvenzabdeckung
Leistungsbeispiel – Deliktische Haftung des Geschäftsführers gegenüber Dritten
Außenhaftung bedeutet, dass der Geschäftsführer von jedem geschädigten Dritten, also nicht nur von der Gesellschaft bzw. von den Gesellschaftern, in Anspruch genommen werden kann. Der Geschäftsführer haftet in diesen Fällen selbst und unmittelbar.
Leistungsbeispiel – Verletzung von Buchführungspflichten
Das Strafgesetz sieht die Strafbarkeit des Geschäftsführers vor, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig seine Buchführungspflichten verletzt und hierdurch die Übersicht über das Vermögen der Gesellschaft erschwert ist und die Gesellschaft ihre Zahlungen einstellen muss (§ 283 Abs. 2, § 283 b StGB).
Zusatzbaustein Büroinventar- und Elektronikversicherung (optional)
Die Tarifhighlights:
- Komplette Inhaltsversicherung auf Basis einer Allgefahrendeckung
- Elektronikversicherung
- Dienstreisegepäckversicherung
- Mobiliarverglasung
- Einfacher Diebstahl
- Diebstahl aus verschlossenen KFZ
- Terrorschäden
- Außenversicherung weltweit
- Kunstgegenstände mitversichert
- Bargeld
- Mehrkostendeckung (Betriebsunterbrechung)
Ein Angebot für das All-Risk-Konzept „bpa Berufshaftpflicht Architekten & Ingenieure“ erhalten Sie schnell und unkompliziert über unseren Online-Tarifrechner.
Warum sind die Ergebnisse des Tarifrechners anonymisiert?
bau-plan-asekurado hat mit den meisten Versicherern besonders günstige Konditionen für seine Kunden vereinbart, die weit unter dem normalen Tarifniveau der Versicherer liegen. Daher dürfen wir im Online-Vergleichsrechner für Architekten-Berufshaftpflichtversicherungen die Beiträge online nur anonymisiert anzeigen. Wenn Sie uns eine Anfrage senden, prüfen wir sie individuell und können die Sonderkonditionen dann im Rahmen eines ausführlichen Vergleichsangebots für Sie freigeben. In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden einen Angebotsvergleich mit Nennung aller Versicherer und Beiträge.
Was ist der Unterschied zwischen Personen-, Sach- und Vermögensschäden?
Bei einer Berufshaftpflichtversicherung wird zwischen verschiedenen Schadensarten unterschieden:
- Wird ein Mensch durch ein Schadensereignis verletzt, in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder verstirbt er, spricht man von einem Personenschaden.
- Unter einem Sachschaden versteht man in der Berufshaftpflicht von Ingenieuren und Architekten insbesondere Schäden an Gebäuden oder Maschinen.
- Von einem Vermögensschaden spricht man, wenn einem Dritten durch fehlerhaftes Verhalten ein finanzieller Schaden entsteht. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen echten und unechten Vermögensschäden: Ein echter Vermögensschaden tritt beispielsweise dann ein, wenn ein Kunde durch Falschberatung einen finanziellen Nachteil erleidet. Unechte Vermögensschäden sind Folge eines Sach- oder Personenschadens, wenn etwa eine verunfallte Person auch einen Verdienstausfall erleidet.
Personen-, Sach- und Vermögensschäden sind durch die Architektenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Bei vielen Versicherern lassen sich unterschiedlich hohe Deckungssummen je nach Schadensart vereinbaren. bau-plan-asekurado berät Sie gern, welche Versicherungssummen für Ihr konkretes Aufgabengebiet sinnvoll sind.
Welche Versicherungssumme benötige ich als Architekt bei der Berufshaftpflicht?
Bei der Höhe der Versicherungssumme – auch Deckungssumme genannt – sollte das sogenannte Spätschadenrisiko beachtet werden, das die Berufshaftpflicht von Architekten mit sich bringt. Das heißt ein Planungsfehler von heute kann auch in 10 Jahren noch zu einem erheblichen Schaden führen, der durch gestiegene Baukosten und Inflation deutlich höher sein kann als heute vermutet. Die Deckungssumme zum Stichtag des Planungs- oder Beratungsfehlers ist dann ausschlaggebend.
Bei Berufshaftpflichtversicherungen für Architekten beginnen die Standard-Versicherungssummen heute bei 3 Mio. € für Personenschäden und 300.000 € für sonstige Sach- und Vermögensschäden. Diese Deckungssummen reichen selbstverständlich bei größeren Projekten kaum aus, wir können bei bau-plan-asekurado daher auch Deckungssummen von z.B. 10 Mio. € darstellen. Gern beraten unsere erfahrenen Fachberater Sie auch in einem persönlichen Gespräch zu Ihrem individuellen Bedarf.
Lesen Sie hierzu auch in unserem Blog den Beitrag Berufshaftpflichtversicherung: Welche Deckungssumme benötigen Architekten und Ingenieure?
Was bedeuten Deckungssumme und Maximierung bei der Berufshaftpflicht?
Die Deckungssumme wird auch Versicherungssumme genannt und bezeichnet den Betrag, bis zu dem der Versicherer einen Schaden ausgleichen muss. Dabei kann es für Personen-, Vermögens- und Schachschäden entweder jeweils eine einzeln ausgewiesene Deckungssumme geben oder eine pauschale insgesamt. In der Regel haften Planungsbüros und freie Architekten unbegrenzt, sodass eine angemessen kalkulierte Deckungssumme unerlässlich ist.
In der Berufshaftpflichtversicherung steht die vereinbarte Versicherungssumme pro Jahr zwei oder drei Mal zur Verfügung. Man spricht dann von einer 2-fach- bzw. 3-fach-Maximierung. Wenn beispielsweise die Versicherungssumme 1 Mio. Euro beträgt, zahlt der Versicherer nicht mehr als 2 bzw. 3 Mio. Euro Schadenausgleich für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Diese Summe wird Jahreshöchstleistung genannt.
Was bedeutet "passiver Rechtsschutz" bei der Architektenhaftpflichtversicherung?
Der passive Rechtsschutz gehört zur Berufshaftpflichtversicherung und wehrt ungerechtfertigte Ansprüche der Gegenseite im Schadenfall ab. Darüber hinaus trägt der Versicherer außergerichtliche und gerichtliche Kosten.
Der passive Rechtsschutz umfasst nicht die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche des Architekten. Hierfür ist der Abschluss einer eigenen Rechtsschutzversicherung notwendig.
Welche zusätzlichen Versicherungen sind zu empfehlen?
Honorarrechtsschutz
Die Streitigkeiten um Honorare haben in den vergangenen Jahren drastisch zugenommen, die Zahlungsmoral der Bauherren stetig abgenommen. Mit einer separaten Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung können Sie um Ihr Recht kämpfen mit Hilfe eines Anwalts und des Gerichts und dies ohne größeres Kostenrisiko. Bei unserem “ASEKURADO Berufshaftpflicht Architekten & Ingenieure” Konzept greift diese sogar bei außergerichtlichen Streitigkeiten.
>> Zur Honorarrechtsschutz-Versicherung
Firmenrechtsschutz
Für die Kostenübernahme weiterer Streitfälle wie z.B. Arbeitsgerichtsprozesse, Strafverfahren oder Verkehrsdelikte empfiehlt sich eine Firmen-Rechtsschutzversicherung. Generell ist hierin auch die Privat-Rechtsschutz der/des Inhabers/Geschäftsführers mit versicherbar.
>> Zur Firmenrechtsschutz-Versicherung
Sachversicherungen
Die Sachwerte Ihres Büros können durch eine Inhalts- und Elektronikversicherung abgesichert werden. Diese beinhaltet auch die Software inkl. Dongles, sofern gewünscht.
Manager-Haftpflicht / D&O
Geschäftsführer, Aufsichtsräte oder Vorstände haften bei Beratungs- und Entscheidungsfehlern persönlich und unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen. Für den Fall, dass Sie oder eine andere versicherte Person für einen Vermögensschaden (weder Personen- noch Sachschaden) im Zusammenhang mit der jeweiligen versicherten Tätigkeit ersatzpflichtig gemacht werden, kann mit einer D&O-Versicherung (Organ- oder Manager-Haftpflichtversicherung) vorgesorgt werden. Im Konzept “ASEKURADO Berufshaftpflicht Architekten & Ingenieure” ist standardmäßig bei der Rechtsform GmbH die D&O Außenhaftung mitversichert.
Betriebsausfall- und Krankenversicherung
Bei Ausfall des Geschäftsführers oder Inhaber durch Unfall oder Krankheit kann eine Betriebsausfallversicherung helfen.
Selbstverständlich bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern auch das komplette Sortiment im Bereich Krankenversicherung (Private Krankenversicherung, Zusatzversicherung oder Betriebliche Krankenversicherung) sowie Altersvorsorge (Private und Betriebliche Altersvorsorge) an.
Versicherungen für Bauträger & GÜ
Für Bauherren, Brauträger und Generalübernehmer können wir unter anderem günstige Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherungen anbieten.
>> Zu den Versicherungen für Bauträger und Generalübernehmer
Was muss ich im Schadenfall tun?
Sie melden uns den Schadenanspruch, wir beraten Sie hinsichtlich der weiteren Vorgehensweise und bereiten ggf. mit Ihnen gemeinsam die Schadenmeldung für den Versicherer vor. Wenden Sie sich hierfür gern direkt an unsere Schadenabteilung. Anschließend begleiten wir Sie bis zum Abschluss des Schadenfalls.
Der Versicherer übernimmt die folgenden Leistungen:
- Prüfung der gesetzlichen Verpflichtung
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Freistellung von berechtigten Ansprüchen
Eine daraus resultierende Schadenzahlung an den Anspruchsteller erfolgt abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung (wahlweise 2.500 €, 5.000 €, 7.500 €, 10.000 €, 25.000 € oder 50.000 € möglich, höhere Selbstbeteiligungen auf Anfrage).