Elektronikversicherung für Architekten
Die Zeiten, in denen Architekten Entwürfe ausschließlich auf dem Reißbrett angefertigt haben, sind längst vorüber. Laptops, Computer, Datenträger, Festplatten und virtuelle Planungsprogramme sind aus dem Alltag von Planern nicht mehr wegzudenken – umso dramatischer ist es, wenn diese Geräte durch Schäden oder Diebstahl abhandenkommen. Welche Auswirkungen hätte es für Ihren Betrieb, wenn Sie Ihre technischen Geräte nicht nutzen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten?
Im Gegensatz zur Inhaltsversicherung beschränkt sich der Schutz einer Elektronikversicherung auf technische Geräte. Dafür sind diese umfassender abgesichert – nämlich auch gegen selbst verursachte Bedienungsfehler und fahrlässige Beschädigungen. Mit einer Elektronikversicherung können Architekten technisches Equipment auch unterwegs, beispielsweise auf dem Weg zur Baustelle, absichern.
Abgedeckte Schäden
Im Versicherungsumfang enthalten sind alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse und bei Abhandenkommen versicherter Sachen. Dazu zählen insbesondere Schäden durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen
- Wasser aller Art, Feuchtigkeit
- Sturm, Frost, Überschwemmung
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag eingetragenen Betriebsgrundstücke, bei entsprechender Vereinbarung gilt auch das Bewegungsrisiko mitversichert.
Schadenbeispiele
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme wird in der Regel über den Neuwert der Geräte ermittelt, der im Schadenfall auch ersetzt wird. Hinzu kommen unter Umständen noch Kosten für Transport und Montage oder Installation. Empfehlenswert ist, die Versicherungssumme regelmäßig an den Wert des Inventars anzupassen, um Unterversicherung zu vermeiden.
Was ist versicherbar?
Im Schadenfall werden meist die Kosten für die Neuanschaffung der Geräte bzw. deren Reparatur ersetzt, außerdem Kosten für eventuelle Aufräumarbeiten.
Versicherbar sind elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z.B.:
- Daten- und Kommunikationstechnik
- Bürotechnik
- Mess- und Prüftechnik
- Bild- und Tontechnik
Mitversichert sind die fest installierten Datenträger, z.B. Festplatten.
Inhalts- plus Elektronikversicherung?
Eine Kombination ist oft sinnvoll, da die Inhaltsversicherung auch das Mobiliar umfasst, die Elektronikversicherung dafür Schäden durch Bedienungsfehler oder fahrlässige Beschädigung.
Wer eine Elektronikversicherung abschließt, kann die Geschäftsinhaltsversicherung um den Schutz der elektronischen Geräte reduzieren.