Rechtsschutzversicherung für Architekten
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Konflikten mit Wettbewerbern oder einem Arbeitnehmer, bei Streitigkeiten wegen ausstehender Honorare oder Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen dann oft hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Firmenrechtsschutz-Versicherung können Sie vorsorgen und auch die Fälle absichern, in denen der passive Rechtsschutz Ihrer Berufshaftpflichtversicherung nicht greift.
Firmenrechtsschutz
Was zahlt die Versicherung?
Der Versicherer übernimmt Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind:
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige - Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
- Als Versicherter zahlen Sie lediglich den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt.
Schadenbeispiele
Für wen ist Firmenrechtsschutz sinnvoll?
Firmenrechtsschutz ist für alle Architekturbüros und Freiberufler sinnvoll, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen. Sie können sich in Ihrer Rolle als freier Architekt oder Arbeitgeber absichern. Auch Angestellte sind im Rahmen ihrer Tätigkeiten für Ihr Architekturbüro mitversichert.
Verfügen Sie ausschließlich über eine private Rechtsschutzversicherung, besteht in vielen Fällen kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Streit mit dem Finanzamt, einem Mitarbeiter oder der Werkstatt Ihres Firmenwagens, müssen Sie als Freiberufler oder Unternehmer sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen. Für Selbständige ist daher eine Firmen-Rechtsschutzversicherung zu empfehlen, in die sich kostengünstig auch Privatrechtsschutz aufnehmen lässt. Diese Kombination lohnt sich oft allein schon deswegen, weil sich die Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen lassen.
Welche Leistungsarten sind überlicherweise versichert?
- Arbeits-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
Welche Leistungen sind zusätzlich versicherbar?
- Privat-Rechtsschutz für Inhaber oder Geschäftsführer
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Fahrer-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Forderungsmanagement (meist in Kooperation mit einem externen Dienstleister)
Gibt es speziellen Rechtsschutz für Architekten?
Wenn Streitigkeiten mit den Auftraggebern aufkommen, beziehen diese sich oft entweder darauf, dass das Honorar nicht gezahlt oder um eine unangemessene Höhe gekürzt wird. Oftmals verweisen Auftraggeber dann auf angebliche Mängel und Schäden, die gegen das Honorar aufgerechnet werden sollen. Ein solcher Fall kann Architekten bzw. Ingenieure teuer zu stehen kommen, da nicht nur das einbehaltene Honorar, sondern auch die Anwalts- und Gerichtskosten, die sich nach dem Streitwert richten, enorm sein können. Sofern es sich bei der Weigerung der vollständigen Zahlung ursächlich nicht um einen versicherten Berufshaftpflichtschaden handelt, liegt das Prozess- und Kostenrisiko beim Architekten.
Architekten und Ingenieure haben daher die Möglichkeit, einen Vertrags- und Honorarrechtsschutz abzuschließen. Dieser kann entweder Teil der Berufshaftpflichtversicherung sein oder innerhalb der Firmen-Rechtsschutzversicherung greifen. Sie übernimmt die Prozesskosten und auch die für den Sachverständigen, der nachweist, dass der Architekt oder Ingenieur für die angeblichen Mängel nicht haftbar gemacht werden kann.
Die Selbstbeteiligung für den Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz liegt bei 950 Euro bzw. 1.000 Euro je nach Versicherer.