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Honorarrechtsschutz (und mehr) für Architekten

Rechtsstreitigkeiten betreffen im Architektenberuf meist das Honorar. Verzögerte oder ausbleibende Zahlungen können schnell die Existenz des Freiberuflers oder Architekturbüros gefährden, weshalb Honorarstreitigkeiten schnell vor Gericht landen. Eine Honorarrechtsschutz-Versicherung übernimmt die hohen Prozesskosten, so dass Architekten ihre Interessen bestmöglich durchsetzen können.

Wer sich auch für den Fall einer Insolvenz des Auftraggebers schützen will, kann alternativ eine Honorarausfall-Versicherung abschließen.

Honorarrechtsschutz-Versicherung

Was ist versichert?

Weigert sich ein Auftraggeber, das vereinbarte Honorar zu zahlen, oder kürzt er eine Zahlung unangemessen, kann der Architekt dagegen vor Gericht klagen. Die Honorarrechtsschutz-Versicherung hilft ihm dabei, seine Ansprüche aktiv durchzusetzen.

Denn nicht selten versuchen Bauherren, Zahlungen zu verschleppen oder zu vermindern oder sie zahlen überhaupt nicht. Als Rechtfertigung verweisen sie gern auf Fehler und Unachtsamkeiten des Architekten. Liegt tatsächlich ein vom Planer verursachter Schaden vor, greift in der Regel die Berufshaftpflichtversicherung. Ist der angebliche Mangel hingegen nur vorgeschoben oder der Auftraggeber verweigert grundlos die Zahlung, handelt es sich nicht um einen versicherten Berufshaftpflichtschaden. Das Prozess- und Kostenrisiko liegt dann voll beim Architekten.

Hier tritt stattdessen die Honorarrechtsschutz-Versicherung ein. Sie übernimmt sämtliche Kosten eines Gerichtsprozesses, wenn der Architekt Ansprüche auf das Honorar geltend macht.

    Schadenbeispiele

    Streit mit dem Bauherrn

    Ein Architekt ist mit der Planung eines Einfamilienhauses beauftragt. Im Projektverlauf kommt es zum Streit mit dem Bauherrn. Als dieser eskaliert, kündigt der Planer die Vertragsvereinbarung und fordert sein bisher fälliges Honorar. Da der Bauherr nicht zahlt, klagt er nach Rücksprache mit seinem Versicherer vor Gericht. Der Architekt unterliegt in zwei Instanzen, da die Gerichte ihm im vorliegenden Fall kein Kündigungsrecht einräumen. Er muss daher die eigenen und die gegnerischen Rechtsanwaltskosten sowie alle Gerichtskosten übernehmen. Die insgesamt 11.100 Euro zahlt – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung – seine Honorarrechtsschutz-Versicherung.

    Investor verweigert vollständige Zahlung

    Ein Investor eines größeren Bauprojekts zahlt ohne Begründung lediglich 70% des Honorars, das der Architekt in seiner Schlussrechnung geltend macht. Nach erfolglosen Mahnungen und hitzigen Diskussionen einigen sich beide Parteien auf ein Honorar in Höhe von 85% der ursprünglichen Rechnung. Der Architekt hätte vor Gericht mit hoher Wahrscheinlichkeit seinen Honoraranspruch vollständig durchsetzen können, hätte hierfür jedoch in Vorleistung gehen und zunächst hohe Anwaltsgebühren tragen müssen. Ohne entsprechende Versicherung scheute er das Risiko eines jahrelangen Rechtsstreits.

    Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?

    Der Versicherer übernimmt alle Kosten, um die Interessen des Architekten durchzusetzen (abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung):

    • Kosten des Anwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
    • Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
    • Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat

    Die Selbstbeteiligung für den Vertrags- und Honorarrechtsschutz liegt je nach Versicherer bei 950 € oder 1.000 €.

    Für wen ist Honorarrechtsschutz möglich?

    Als eine von wenigen Berufsgruppen können Architekten einen Vertrags- und Honorarrechtsschutz abschließen. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

    1. Als Zusatzbaustein zur Berufshaftpflichtversicherung (aktuell z.B. bei der VHV, Markel, HDI und Gothaer möglich)
    2. Unabhängig von der Berufshaftpflicht als Baustein innerhalb einer Firmenrechtsschutz-Versicherung

    Wir beraten Sie gern individuell, welche Möglichkeit für Sie die meisten Vorteile bietet.
    Rufen Sie uns an: 02385 / 920 6100

    Honorarausfall-Versicherung

    Alternativ zum Honorarrechtsschutz können Architekten eine Honorarausfall-Versicherung abschließen. Damit sichern sie größere Aufträge umfassend ab – sogar für den Fall, dass ihr Auftraggeber insolvent wird. Begleicht der Bauherr eine fällige Rechnung nicht, springt der Versicherer schnell und unkompliziert ein.

    Der Versicherungsfall tritt ein, wenn der Auftraggeber Insolvenz anmeldet oder eine Rechnung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums bezahlt, z.B. innerhalb von zwei Monaten ab Fälligkeit:

    • Der Architekt erhält die versicherte Entschädigung (abzüglich Selbstbeteiligung).
    • Der Versicherer nimmt den säumigen Kunden auf eigenes Risiko in Regress.
    • Ist er erfolgreich, erhält der Versicherte einen anteiligen Regresserlös (also im besten Fall die Selbstbeteiligung zurück).

    Voraussetzungen

    Um Honorarausfallschutz für konkrete Aufträge zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein:

    • Der Auftraggeber des Architekten hat seinen Sitz in Deutschland oder einem anderen versicherten Land.
    • Es dürfen vor Vertragsschluss keine negativen Informationen über den Auftraggeber vorliegen (z.B. Zahlungseinstellung).
    • Der Architekt hat das Honorar fristgemäß in Rechnung gestellt.
    Architekten / Honorarrechtsschutz / Überblick - bau-plan-asekurado

    Wir beraten Sie gern!

    Honorarausfälle gehören zu den größten finanziellen Risiken der Bau- und Planungsbranche. Architekten können daher als eine von wenigen Berufsgruppen Honorarrechtsschutz erhalten. Alternativ lassen sich mit einer Honorarausfall-Versicherung konkrete Aufträge absichern.

    Sie möchten Ihre Honorarforderungen schützen? Gern beraten wir Sie individuell, um die beste Lösung für Ihre Anforderungen zu finden:

    • Rufen Sie uns an: 02385 / 920 6100
    • Oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular
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