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Inhaltsversicherung für Architekten

Die Inhaltsversicherung wird auch als Hausratversicherung für Gewerbe bezeichnet und gehört für Architekten zu den unverzichtbaren Versicherungen. Sie deckt Schäden durch unterschiedliche Ursachen an allen beweglichen Teilen im Architekturbüro ab. Das ist vor allem für elektronische Planungsprogramme und Entwürfe relevant, deren Beschädigung für Architekten schnell den Ruin bedeuten kann.

Was ist versichert?

Je nach Versicherer und Tarif deckt die Inhaltsversicherung für Architekten unterschiedliche Schäden grundsätzlich ab, während andere hinzugebucht werden müssen. Daher sollten sich Architekten individuell überlegen, welcher Schutz und welche Versicherungssumme für ihr Architekturbüro relevant sind. Abgedeckt sind in der Regel Schäden durch:

  • Feuer – inkl. der Verrußungsschäden, die auf Grund eines Feuers entstehen
  • Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
  • Sturm/Hagel – insbesondere das Eindringen von Regen aufgrund von Sturm verursachter Gebäudeschäden
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus – Ersatz des Diebesgutes und Beseitigung von Schäden an der Betriebseinrichtung durch Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen – Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbrüche

    Schadenbeispiele

    Einbruch und Vandalismus im Architekturbüro

    In der Nacht brechen Unbekannte in ein im Erdgeschoss gelegenes Architekturbüro ein. Sie entwenden sie Hardware und zerstören mutwillig die in Arbeit befindlichen sowie weitere ausgestellte Architekturmodelle. Die Geschäftsinhaltsversicherung erstattet den Neuwert der gestohlenen Geräte sowie die Arbeitskosten für die erneute Erstellung der Modelle.

    Überflutung des Firmenkellers

    Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wird das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen können nicht schnell genug abfließen und gelangen in die Kellerschächte Ihrer Firma, wo sie Ihre Server sowie dort gelagerte Waren beschädigen bzw. zerstören. Die Inhaltsversicherung deckt die Kosten für Aufräumarbeiten und Reparatur bzw. Ersatz ab.

    Folgenreiches Missgeschick

    Ein Mitarbeiter Ihrer Firma will eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter und beschädigt die Sprinkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse sowie Schäden am Mobiliar. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt und der Geschäftsinhalts- und Elektronikversicherung übernommen.

    Welche Kosten erstattet die Inhaltsversicherung im Schadenfall?

    Im Schadenfall leistet der Versicherer folgende Zahlungen:

    • Ersatz von versicherten Sachen – Reparatur bis hin zum Neuwertersatz nach einem Totalschaden.
    • Aufräum- und Abbruchkosten – Aufräumen der Schadenstätte. Auch die Entsorgung von versicherten Sachen, die z.B. nach einem Brand als Sondermüll gelten, ist versichert.
    • Bewegungs- und Schutzkosten – sofern nötig, wird auch unbeschädigtes Inventar, z.B. zu dessen Schutz bei den Aufräumarbeiten, entsprechend gelagert.
    • Im Rahmen der separat zu beantragenden Betriebsunterbrechungsversicherung: die fortlaufenden Kosten und der entgangene Gewinn.

    Versicherungsschutz besteht für die im Versicherungsvertrag genannten Sachen, innerhalb der im Vertrag genannten Risikoorte.

    Abgesicherter Wert und Versicherungssumme

    Welcher Wert der beschädigten Gegenstände und des Equipments vom Versicherer ersetzt wird, ist unterschiedlich. In der Regel wird bei der Inhaltsversicherung der Neuwert ersetzt, also derjenige Wert, der für die Neubeschaffung gilt. Ist das Inventar allerdings so alt oder abgenutzt, dass der Wert weit unter dem Neuwert liegt, wird nur der Zeitwert ersetzt, also die Summe, die man zum Schadenszeitpunkt bei Verkauf noch für den Gegenstand bekommen hätte.

    Grundsätzlich entspricht die Versicherungssumme dem Neuwert (Einrichtung und dem Inventar des Architekturbüros) und ist vom Versicherungsnehmer festzusetzen.

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    Elektronikversicherung

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