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Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen – auch dann, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, die Bauherren abschließen sollten.

Welche Risiken sind versichert?

Highlights

Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat, versichert, z.B. ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder ein Verstoß gegen die Überwachungspflicht.

Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert.

Im Schadenfall prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss hierfür separat Versicherungsschutz beantragt werden.

    Schadenbeispiele

    Baugrube nicht abgesichert

    Kurz vor Feierabend zogen Gewitterwolken über dem Neubaugebiet auf. Rasch packten die Handwerker das Werkzeug zusammen und verließen die Baustelle – ohne sich um die ausreichende Absperrung des Baugeländes zu kümmern, da der Bauherr zugesagt hatte, dies zu erledigen. Nachdem der Regen abgeklungen war, spielten Kinder auf der Baustelle im aufgeweichten Erdreich. Dabei rutschte eines davon in eine nicht abgesicherte Grube und brach sich das Bein. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Ersatz der krankenhausbedingten Aufwendungen, insgesamt ca. 5.300 €.

    Spaziergänger getroffen

    Ein Bauherr, der sein Wohngebäude sanieren ließ, ging den Zimmermännern bei den Arbeiten am Dachstuhl zur Hand. Einmal ließ er aus Unachtsamkeit ein Nagelschussgerät vom Dach fallen. Die Maschine fiel auf den Vorplatz des Gebäudes, ein Schuss löste sich und traf einen Spaziergänger in das Knie. Auch die sofortige medizinische Versorgung und mehrere Operationen konnten nicht verhindern, dass das Bein steif blieb. Die Schadenhöhe wurde auf 74.000 € geschätzt.

    Unfall bei Baustellenbesichtigung

    Bei der Besichtigung des Baufortschrittes, trat ein Bekannter des Bauherrn in einen aus dem Boden herausstehenden Nagel. Da der Besucher nur leichte Sommerschuhe trug, durchbohrte der Nagel den kompletten Fuß. Der Geschädigte forderte vom Bauherren Schmerzensgeld. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 2.600 Euro geschätzt.

    Für wen ist die Versicherung?

    Eine Haftpflichtversicherung ist ein absolutes „Muss“ für jeden Bauherren.

    Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) sind häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschluss gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Gehen die Kosten darüber hinaus, benötigen Sie eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung.

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