Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen – auch dann, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen, die Bauherren abschließen sollten.
Welche Risiken sind versichert?
Highlights
Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat, versichert, z.B. ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder ein Verstoß gegen die Überwachungspflicht.
Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert.
Im Schadenfall prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung zunächst, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Sollte der Bauherr eigene Bauausführungen, Bauleitung und Planung vornehmen, muss hierfür separat Versicherungsschutz beantragt werden.
Schadenbeispiele
Für wen ist die Versicherung?
Eine Haftpflichtversicherung ist ein absolutes „Muss“ für jeden Bauherren.
Kleinere Bauvorhaben (z.B. An- und Umbauten) sind häufig über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dieser Einschluss gilt jedoch nur bis zu einer bestimmten Bausumme. Gehen die Kosten darüber hinaus, benötigen Sie eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung.