Bauleistungsversicherung
Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur den Zeitplan des Bauvorhabens in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch dessen Finanzierung erheblich.
Eine Bauleistungsversicherung empfiehlt sich daher für alle Bauherren, Bauträger und Generalübernehmer. Die Beitragskosten können Sie auf alle am Bau beteiligten Bauunternehmer umlegen. Als spezialisierter Fachmakler berät bau-plan-asekurado Sie gern unabhängig und vermittelt günstigen und umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Bauvorhaben.
Welche Gefahren und Schäden lassen sich versichern?
Grundleistungen
Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens.
Die Bauleistungsversicherung tritt bei Schäden ein, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können. Dazu gehören insbesondere folgende Gefahren:
- ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
- Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
- unbekannte Dritte (Vandalismus)
- Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
Schadenbeispiele
Auf Antrag zusätzlich versicherbar
Der Schutz der Bauleistungsversicherung lässt sich bei Bedarf auf folgende Lieferungen und Leistungen erweitern:
- Besondere Baumaßnahmen, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
- Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind.
- Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten
Folgende Gefahren können Bauherren, Bauträger etc. ebenfalls versichern:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Schäden durch Hochwasser
- Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) – Beschädigung Altbausubstanzen
Wissenswertes
Wo gilt die Versicherung?
Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf dem das
Gebäude errichtet wird.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zusammen.
Was zahlt der Versicherer im Schadenfall?
Der Versicherer ersetzt dem versicherten Bauherrn, Bauträger oder Unternehmen die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt.