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Bauleistungsversicherung

Extreme Unwetter, Überschwemmungen, Vandalismus, Ungeschicklichkeit – jedes Gebäude kann davon betroffen sein. Gerade Schäden am Rohbau wirken sich verheerend aus. Denn sie bringen nicht nur den Zeitplan des Bauvorhabens in Verzug, sondern belasten durch den Mehraufwand auch dessen Finanzierung erheblich.

Eine Bauleistungsversicherung empfiehlt sich daher für alle Bauherren, Bauträger und Generalübernehmer. Die Beitragskosten können Sie auf alle am Bau beteiligten Bauunternehmer umlegen. Als spezialisierter Fachmakler berät bau-plan-asekurado Sie gern unabhängig und vermittelt günstigen und umfassenden Versicherungsschutz für Ihr Bauvorhaben.

Welche Gefahren und Schäden lassen sich versichern?

Grundleistungen

Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für den Neu- oder Umbau des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes. Der Versicherer ersetzt die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens.

Die Bauleistungsversicherung tritt bei Schäden ein, die während der Bauzeit durch plötzlich, unvorhergesehen eintretende Beschädigung oder Zerstörung von versicherten Sachen entstehen können. Dazu gehören insbesondere  folgende Gefahren:

  • ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
  • Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • unbekannte Dritte (Vandalismus)
  • Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile

 

    Schadenbeispiele

    Brandstiftung

    Auf einem Neubaugelände wurde ein Wohnhaus errichtet. Der Rohbau war fast fertiggestellt und die Fußbodenheizung wurde für den Estricheinbau vorbereitet. Nachts begann die Fußbodenisolierung plötzlich an mehreren Stellen zu brennen. Schnell griffen die Flammen auf das gesamte Gebäude über. Die Feuerwehr konnte die vollständige Zerstörung abwenden, trotzdem entstand ein Schaden von ca. 40.000 €. Nach Aussagen der Polizei handelte es sich um Brandstiftungen, deren Täter jedoch unbekannt blieben. Da der Bauherr die Gefahr Feuer in seiner Bauleistungsversicherung zusätzlich mitversichert hatte, wurde der Schaden vom Versicherer reguliert.

    Kran umgekippt

    Ein Mehrfamilienhaus war im Rohbau fertig gestellt. Der vor dem Gebäude platzierte Turmdrehkran wurde für die weiteren Ausbauarbeiten nicht mehr benötigt. Der Abbau sollte mit Hilfe eines Autokranes erfolgen. Die Kontergewichte waren bereits entfernt und der Ausleger wurde gerade zur Demontage vorbereitet. Plötzlich kippte der Turmdrehkran seitlich weg und schlug mit dem Gegenausleger genau im aufwändig konstruierten Kreuzungsbereich der beiden Dachfirste ein. Allein die Kosten für die Reparatur des Dachstuhles wurden auf ca. 12.500 € geschätzt.

    Starke Unwetter im Sommer

    Plötzliche sintflutartige Regenfälle überschwemmten eine Baugrube mit frischem Fundament und beschädigten dieses komplett. Die Baugrube musste ausgepumpt und das Fundament komplett neu angelegt werden. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 20.000 € geschätzt. Die Bauleistungsversicherung des Bauträgers übernahm die Schadenskosten.

    Abenteuerspielplatz

    Ein paar Kinder nutzten den Neubau eines Einfamilienhauses als „Abenteuerspielplatz“. Sie befüllten die bereits montierten Abwasserrohre mit Kies und anderem Bauschutt, was eine unlösbare Verstopfung verursachte. In der Folge mussten die Rohre ersetzt werden und erneut durch die Bodenplatte verlegt werden. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 7.500 € geschätzt.

    Auf Antrag zusätzlich versicherbar

    Der Schutz der Bauleistungsversicherung lässt sich bei Bedarf auf folgende Lieferungen und Leistungen erweitern:

    • Besondere Baumaßnahmen, Hilfsbauten und Bauhilfsstoffe
    • Baugrund, Bodenmasse und Altbauten, soweit sie nicht Bestandteil der Lieferungen und Leistungen sind.
    • Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten

    Folgende Gefahren können Bauherren, Bauträger etc. ebenfalls versichern:

    • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
    • Schäden durch Hochwasser
    • Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) – Beschädigung Altbausubstanzen

    Wissenswertes

    Wo gilt die Versicherung?

    Versicherungsschutz besteht nur auf der Baustelle und somit nur innerhalb des Grundstückes, auf dem das
    Gebäude errichtet wird.

    Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?

    Die Versicherungssumme setzt sich aus den Herstellungskosten für das gesamte Bauvorhaben (inkl. Eigenleistungen) ohne Grundstücks-, Erschließungs- und Baunebenkosten zusammen.

    Was zahlt der Versicherer im Schadenfall?

    Der Versicherer ersetzt dem versicherten Bauherrn, Bauträger oder Unternehmen die Kosten zur Wiederherstellung des Zustandes unmittelbar vor Eintritt des Schadens. Soweit vereinbart werden Schadensuch-, Schadenminderungs- und Aufräumungskosten ersetzt.

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