Elektronikversicherung
Zusätzlich zu einer Inhaltsversicherung empfiehlt sich eine Elektronikversicherung. Laptops, Computer, Datenträger, virtuelle Planungsprogramme oder Messgeräte sind aus dem Alltag von Bau- und Planungsfirmen nicht mehr wegzudenken – umso dramatischer ist es, wenn diese Geräte aufgrund von Schäden oder Diebstahl ausfallen. Eine Elektronikversicherung bietet umfangreichen Schutz für elektronische Geräte, auch gegen Bedienungsfehler, fahrlässige Beschädigungen oder ggf. außerhalb des Büros (etwa auf dem Weg zur Baustelle).
Wer eine Elektronikversicherung abschließt, kann seine Inhaltsversicherung um den Schutz der elektronischen Geräte reduzieren.
Leistungen der Elektronikversicherung
Versicherte Gefahren
Die Elektronikversicherung deckt alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse ab sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen. Dazu zählen insbesondere Schäden durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen
- Wasser aller Art, Feuchtigkeit
- Sturm, Frost, Überschwemmung
Schadenbeispiele
Für welche Geräte gilt die Versicherung?
Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z.B.:
» Daten- und Kommunikationstechnik
» Mess- und Prüftechnik
» Bürotechnik
» Bild- und Tontechnik
Mitversichert sind auch die fest installierten Datenträger wie z.B. Festplatten.
Deckungssumme und Schadenersatz
Die Deckungssumme (Versicherungssumme) ist in der Regel über den Neuwert der Geräte zu ermitteln. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Kosten für Transport und Montage. Es empfiehlt sich, die Deckungssumme regelmäßig an den Wert der elektronischen Ausrüstung anzupassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Der Versicherer ersetzt im Schadensfall in der Regel die Neuanschaffung der Geräte bzw. deren Reparatur. Sind Aufräumarbeiten notwendig, werden auch hierfür die Kosten erstattet.
Versichert sind Schäden, die innerhalb der im Versicherungsvertrag eingetragenen Betriebsgrundstücke entstehen; bei entsprechender Vereinbarung ist auch das Bewegungsrisiko mitversichert.