Inhaltsversicherung
Viele Bauträger, Generalübernehmer oder Planungsbüros investieren einen hohen Anteil des Umsatzes in ihre Betriebseinrichtung. Die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen sind erheblich, wenn die Büroräume beispielsweise nach einem Feuer oder Wasserschaden nicht nutzbar und Mitarbeiter zeitweilig nicht arbeitsfähig sind. Projekte bleiben unbearbeitet, zugleich laufen Ausgaben wie Gehälter und Miete weiter und Sie müssen zudem schnellstmöglich für Ersatz der Einrichtung sorgen. Eine Geschäftsinhaltsversicherung kann all diese Risiken abdecken.
Berufshaftpflichtversicherung
Eine Inhaltsversicherung sichert Ihr Büroinventar ab. Man bezeichnet sie auch als Hausratversicherung für Gewerbe. Je nach Versicherer und Tarif deckt die Versicherung unterschiedliche Schäden grundsätzlich ab, während man andere als Zusatzbausteine auswählen kann.
Versicherte Gefahren
Abgedeckt sind in der Regel Schäden durch:
- Feuer – inklusive Verrußungsschäden, die aufgrund eines Feuers entstehen
- Leitungswasser – Durchnässungsschäden an Betriebseinrichtung und Waren durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
- Sturm und Hagel – vor allem Eindringen von Regenwasser aufgrund von Sturm verursachter Gebäudeschäden
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus – Ersatz des gestohlenen Inventars und Beseitigung von Vandalismusschäden an der Betriebseinrichtung
- Überschwemmung sowie weitere Naturkatastrophen – z.B. Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen
Schadenbeispiele
Welche Zahlungen leistet der Versicherer im Schadenfall?
Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag genannten Risikoorte für die im Vertrag genannten Sachen. Werden diese beschädigt oder gestohlen, erstattet der Versicherer folgende Kosten:
- Ersatz der versicherten Sachen – je nach Schaden Reparatur oder Ersatz (bis hin zum Neuwert)
- Aufräum- und ggf. Abbruchkosten – Dies beinhaltet das Aufräumen der Schadenstätte sowie das fachgerechte Entsorgen von versicherten Sachen (inkl. Sondermüll)
- Bewegungs- und Schutzkosten – Unbeschädigtes Inventar wird, falls nötig, während der Aufräumarbeiten geschützt gelagert
- Bei Abschluss einer zusätzlichen Betriebsunterbrechungsversicherung: Erstattung von Fixkosten und entgangener Gewinne
In der Regel erstatten Versicherer auch den Neuwert der zerstörten Einrichtung. Sind die Betriebsgegenstände jedoch stark abgenutzt, kann es sein, dass lediglich der Zeitwert ersetzt wird.
Höhe der Deckungssumme
Die Deckungssumme (Versicherungssumme) entspricht normalerweise dem Neuwert des versicherten Inventars. Sie ist entsprechend vom Versicherungsnehmer festzulegen.