Rechtsschutz für Bauträger und Generalübernehmer
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer, Schadenersatzklagen wegen Bauverzug oder beim Widerspruch gegen einen Baustopp oder Bußgeldbescheid. Landet eine Auseinandersetzung vor Gericht, kommen schnell hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Bauträger und Generalübernehmer vorsorgen und sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreits schützen. Auch Angestellte sind im Rahmen ihrer Tätigkeiten für das Unternehmen versichert.
Als spezialisierter Fachmakler berät bau-plan-asekurado Sie gern unabhängig geeigneten Rechtsschutzversicherungen für Bauträger und Generalübernehmer. Auf Wunsch vermitteln wir Tarife mit hervorragendem Preis-Leistungsverhältnis.
Leistungen der Rechtsschutzversicherung
Firmenrechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
Schadenbeispiele
Welche Leistungen lassen sich zusätzlich versichern?
- Privat-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Fahrer-Rechtsschutz
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Forderungsmanagement gegenüber Käufern/Kunden (in der Regel einen externen Dienstleister)
Welche Zahlungen werden im Schadensfall geleistet?
Der Versicherer übernimmt – abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung – alle Kosten bzw. Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Dazu gehören insbesondere folgende Leistungen:
- Anwaltskosten (nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
- Gerichtskosten inklusive Entschädigung für Zeugen oder Sachverständige
- Kosten des Prozessgegners (sofern Sie als Versicherter diese zu tragen haben)