Elektronikversicherung für Ingenieure
Vom Computer, Server und Tablet bis zu Mess- und Prüfgeraten: Elektronische Geräte sind die Arbeitsgrundlage von Ingenieuren und aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Umso dramatischer ist es, wenn sie aufgrund von Beschädigung oder Diebstahl nicht mehr nutzbar sind. Welche Auswirkungen hätte es für Ihr Ingenieurbüro, wenn Sie die technischen Geräte nicht nutzen könnten und zugleich für Ersatz sorgen müssten?
Im Gegensatz zur Inhaltsversicherung beschränkt sich der Schutz der Elektronikversicherung auf technische Geräte. Dafür sind diese deutlich umfassender abgesichert. Neben Feuer, Wasser, Sturm und Einbruchdiebstahl sind weitere Ursachen abgedeckt, darunter Bedienungsfehler und fahrlässige Beschädigungen. Zudem lassen die Geräte auch dann versichern, wenn der Schaden beispielsweise auf dem Weg zur Baustelle auftritt.
Wer eine Elektronikversicherung abschließt, kann die Inhaltsversicherung um den Schutz der elektronischen Geräte reduzieren.
Abgedeckte Schäden
Die Elektronikversicherung deckt alle Sachschäden durch nicht rechtzeitig vorhergesehene Ereignisse ab sowie das Abhandenkommen versicherter Sachen. Dazu zählen insbesondere Schäden durch:
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung, Vorsatz Dritter
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Ruß und Rauch, Schmoren, Sengen, Glimmen
- Wasser aller Art, Feuchtigkeit
- Sturm, Frost, Überschwemmung
Schadenbeispiele
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme ermittelt man meist über den Neuwert der Geräte, da dieser in der Regel im Schadenfall ersetzt wird. Hinzu kommen gegebenenfalls noch Kosten für Transport und Montage. Es empfiehlt sich, die Versicherungssumme regelmäßig an den Wert der elektronischen Ausrüstung anzupassen, um eine Unterversicherung zu vermeiden.
Was zahlt der Versicherer im Schadenfall?
Der Versicherer bezahlt in den meisten Fällen:
- die Neuanschaffung der Geräte bzw. deren Reparatur
- die Kosten für eventuell notwendige Aufräumarbeiten
Versichert sind Schäden, die innerhalb der im Versicherungsvertrag eingetragenen Betriebsgrundstücke entstehen, bei entsprechender Vereinbarung ist auch das Bewegungsrisiko mitversichert.
Was ist versicherbar?
Elektronische Geräte, Anlagen und Systeme, wie z.B.:
- Daten- und Kommunikationstechnik
- Mess- und Prüftechnik
- Bürotechnik
- Bild- und Tontechnik
Mitversichert sind auch die fest installierten Datenträger wie z.B. Festplatten.