Rechtsschutzversicherung für Ingenieure
Freie Ingenieure oder Inhaber eines Ingenieurbüros können schnell von einem Rechtsstreit betroffen sein, etwa bei Konflikten mit einem Wettbewerber oder einem Mitarbeiter oder bei Verstößen gegen das Datenschutzgesetz. Landet die Auseinandersetzung vor Gericht, kommen oft hohe Kosten auf den Selbständigen zu, egal ob er Kläger oder Beklagter ist. Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie vorsorgen und all jene Fälle absichern, in denen der passive Rechtsschutz Ihrer Berufshaftpflichtversicherung nicht greift.
Firmenrechtsschutz
Was zahlt die Versicherung?
Der Versicherer übernimmt die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind (abzüglich der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung). Folgende Kosten zählen zu den Versicherungsleistungen:
- Kosten des Anwaltes nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
- Kosten des Prozessgegners, soweit diese der Versicherte zu tragen hat
Schadenbeispiele
Für wen ist Firmenrechtsschutz sinnvoll?
Firmenrechtsschutz ist sinnvoll für alle Ingenieurbüros und Freiberufler, die sich vor den finanziellen Risiken eines Rechtsstreites schützen wollen. Mit einer Firmenrechtsschutz-Versicherung können Sie sich in Ihrer Rolle als Unternehmer wie als Arbeitgeber absichern. Auch Angestellte sind im Rahmen ihrer Tätigkeiten für Sie versichert.
Verfügen Sie ausschließlich über eine private Rechtsschutzversicherung, ist für Sie wichtig zu wissen, dass diese Ihnen als Selbständigen in vielen Fällen keinen Versicherungsschutz bietet. Kommt es zu einem Streit mit dem Finanzamt, einem Mitarbeiter oder der Werkstatt Ihres Firmenwagens, müssen Sie sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten selbst tragen. Daher empfiehlt sich eine Firmenrechtsschutz-Versicherung, in die Sie kostengünstig auch Privatrechtsschutz aufnehmen können. Diese Kombination lohnt sich nicht zuletzt, weil sich die Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen lassen.
Welche Leistungsarten sind üblicherweise versichert?
- Arbeits-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
Welche Leistungen sind zusätzlich versicherbar?
- Privat-Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Fahrer-Rechtsschutz
- Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Vermieter von Wohnungen und Grundstücken
- Spezial-Straf-Rechtsschutz
- Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
- Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
- Forderungsmanagement (in der Regel durch Kooperation des Versicherers mit einem externen Dienstleister)
Gibt es speziellen Rechtsschutz für Ingenieure?
Ingenieure können als eine von wenigen Berufsgruppen einen Vertrags- und Honorar-Rechtsschutz abschließen. Dies ist entweder als Zusatzbaustein zur Berufshaftpflichtversicherung möglich (aktuell z.B. bei der VHV, Markel, HDI und Gothaer) oder unabhängig von der Berufshaftpflichtversicherung als Baustein innerhalb einer Firmenrechtsschutzversicherung.
Die meisten Streitfällen mit Auftraggebern betreffen das Honorar, das dieser nicht zahlt oder unangemessen kürzt. Liegt die Ursache hierfür nicht bei einem versicherten Berufshaftpflichtschaden, trägt der Ingenieur das Prozess- und Kostenrisiko – es sei denn er hat eine Honorar-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Damit reduziert er das Risiko auf die Höhe der Selbstbeteiligung (je nach Versicherer 950 € oder 1.000 €).